| Prozessfinanzierung |
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Bei Geldforderungen, für die entweder keine Rechtsschutzversicherung besteht oder Prozesskostenhilfe nicht zu erwarten ist, besteht die Möglichkeit der Prozessfinanzierung gegen eine Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers.
Die Prozessfinanzierung ist zulässig und verstößt nicht gegen das Berufsrecht der Rechtsanwälte. Denn die Unabhängigkeit des Anwalts von seinem Mandanten bleibt gewahrt. Der Anwalt erhält sein Honorar vom Prozessfinanzierer, unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.
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Auswahl von Prozessfinanzierern
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DAS Profi AG
www.das-profi.de
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Exactor Forderungsmanagement AG
www.exactor.de
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First Pacific Risk Financing Ltd.
www.prozess-finanzierungen.de
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Foris AG
www.foris.de
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Juragent AG
www.juragent.de
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Proxx AG
www.proxx.de
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ROLAND ProzessFinanz
www.roland-prozessfinanz.de
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Solvantis AG
www.solvantis.de
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