Pressemitteilungen 2009

News Pressemeldung Gericht Brandenburgisches Oberlandesgericht - Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 19.01.2009 vom 19. Januar 2009


Eilantrag der Siemens AG im Vergabeverfahren wegen der Lieferung von Straßenbahnen für die Landeshauptstadt Potsdam zurückgewiesen

Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH schrieb am 20. Dezember 2007 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 8 bis 19 Niederflurstraßenbahnen für das Straßenbahnnetz der Landeshauptstadt im Verhandlungsverfahren europaweit aus. Nach einem Teilnahmewettbewerb wurden im Februar 2008 zehn Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nur die Siemens AG und die Stadler Pankow GmbH gaben im Mai 2008 Angebote ab. Ein dritter Bieter bewarb sich lediglich für den elektrischen Teil des Auftrags. Die ViP trat mit diesen Bietern in Verhandlungen ein. Nach der letzten Gesprächsrunde sollten die Siemens AG und die Stadler Pankow GmbH Angebote bis zum 12.9.2008 einreichen. Das Angebot der Stadler Pankow GmbH ging fristgerecht ein, dasjenige der Siemens AG erreichte die ViP per Telefax erst rund 30 Minuten nach Mitternacht. Die ViP kam bei der Angebotswertung zu dem Ergebnis, dass der Zuschlag auf das Angebot der Stadler Pankow GmbH für den Fahrzeugtyp Variobahn und nicht auf die von der Siemens AG angebotenen Combino-Straßenbahnen erteilt werden solle.

Die Siemens AG stellte am 30.10.2008 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg, nachdem ihr die ViP ihre Vergabeentscheidung mitgeteilt hatte. Die Siemens AG machte geltend, die ViP habe im März 2008 vergaberechtswidrig auf ursprünglich bestehende Vorgaben verzichtet, um der Stadler Pankow GmbH den Verbleib im Vergabeverfahren zu ermöglichen. Außerdem erfülle die Variobahn in verschiedener Hinsicht nicht die im Vergabeverfahren vorgesehenen technischen Vorgaben der ViP. Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 19.12.2008 den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

Dagegen hat die Siemens AG am 5.1.2009 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt und im Eilverfahren beantragt, der ViP bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens die Erteilung des Auftrags an die Stadler Pankow GmbH zu untersagen. Diesen Eilantrag hat der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.

Zur Begründung hat er ausgeführt, die sofortige Beschwerde der Siemens AG habe keine Aussicht auf Erfolg. Zum einen habe die Siemens AG ihre Beanstandungen des Vergabeverfahrens nicht zeitnah vorgebracht. Zum anderen habe sie ihr Angebot nicht fristgerecht eingereicht.

Dieser Beschluss, gegen den es kein Rechtsmittel gibt, hat zur Folge, dass die ViP mit Ablauf des heutigen Tages den Auftrag erteilen kann.

Brandenburg, den 19. Januar 2009 (Verg W 2/09)


News Pressemeldung Gericht weitere Pressemitteilungen