Pressemitteilungen 2009

News Pressemeldung Gericht Bundesverwaltungsgericht - Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 46/2009 vom 21. Juli 2009


Wahl zum 5. Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesministerium der Verteidigung für ungültig erklärt

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat heute die Wahl zum 5. Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesministerium der Verteidigung für ungültig erklärt.

Die Soldatenbeteiligung beim Bundesministerium der Verteidigung wird durch den Gesamtvertrauenspersonenausschuss wahrgenommen. Dieser Ausschuss ist bei Grundsatzregelungen des Ministeriums im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich zu beteiligen. Er besteht aus 35 gewählten Mitgliedern, die die Vertrauenspersonen des Heeres, der Luftwaffe, der Marine sowie der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr repräsentieren. Die Wahl dieser Mitglieder wird als Briefwahl durch dezentrale Wahlvorstände durchgeführt und von einem zentralen Wahlvorstand geleitet.

Die Antragsteller haben die 2008 erfolgte Wahl zum 5. Gesamtvertrauenspersonen-ausschuss mit zahlreichen Verfahrensrügen angefochten.

Der 1. Wehrdienstsenat hat festgestellt, dass in zwei Organisationsbereichen fehlerhafte Wahlunterlagen an die Wähler versandt wurden. Außerdem gab es Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Wahlbeteiligung der für die Dauer besonderer Auslandsverwendungen gewählten Vertrauenspersonen. Ferner waren in einem Organisationsbereich mehrere Namen von Wahlberechtigten in einem Wählerverzeichnis anonymisiert. Die festgestellten Verstöße gegen das Wahlverfahren waren geeignet, sich auf das Wahlergebnis auszuwirken.

BVerwG 1 WB 18.08 - Beschluss vom 21. Juli 2009


News Pressemeldung Gericht weitere Pressemitteilungen