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	<title>Anschlag &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Verurteilung wegen geplanten Anschlags rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2019 19:03:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 139/2019 Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat den Angeklagten wegen Vorbereitung&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 139/2019</p>
<p align="justify">Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat den Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Hanseatischen Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen reiste der aus Syrien stammende Angeklagte 2015 nach Deutschland ein. Er beschäftigte sich ab 2017 aus einer gewissen Perspektivlosigkeit heraus zunehmend mit jihadistischem Gedankengut und befürwortete die Ideologie der terroristischen Vereinigung &#8222;Islamischer Staat&#8220; (IS). Schließlich beschloss er, einen Sprengsatz herzustellen, den er als Autobombe in einer Menschenmenge platzieren wollte, um so möglichst viele Menschen zu töten. Damit hoffte er, in Deutschland ein Klima der Angst und Verunsicherung erzeugen. Einen konkreten Plan, wann und wo er diese Tat begehen wollte, hatte er noch nicht.</p>
<p align="justify">Zur Vorbereitung dieses Anschlags informierte der Angeklagte sich durch Nutzung sog. sozialer Medien über die Herstellung eines Sprengsatzes. Dabei ließ er sich von insgesamt drei Chat-Partnern eingehend unterrichten. Auf deren Rat besorgte er sich für einen Bombenbau benötigte Gegenstände wie Walkie Talkies, Lichtdioden udgl. sowie Chemikalien zur Produktion von Sprengstoff. Als ihm dies nicht gelang, tauschte er sich mit seinen Chat-Partnern über mögliche Fehlerquellen aus. Er gab seinen Plan jedoch nicht auf. Bevor es ihm gelang, Sprengstoff herzustellen, wurde er verhaftet.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht hat den zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlichrechtliche Mängel des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Die Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Hanseatisches OLG in Hamburg &#8211; 4 St 1/18 &#8211; Urteil vom 30. November 2018</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den. 25. Oktober 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des &#8222;IS&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-im-fall-des-anschlags-auf-einen-polizeibeamten-im-auftrag-des-is-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2018 21:22:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[IS]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeibeamter]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 77/2018 Das Oberlandesgericht Celle hat die Angeklagte S. wegen versuchten Mordes&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 77/2018</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht Celle hat die Angeklagte S. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren, den Angeklagten K. wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts stach die Angeklagte S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland sah, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als &#8222;Feinde des Islams&#8220; hasste. Sie handelte dabei im Auftrag von Mitgliedern des sog. Islamischen Staates (IS), mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Dem Angeklagten K. hatte sie im Vorfeld der Tat davon berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts und eine Verfahrensbeanstandung gestützte Revision der Angeklagten S. sowie die ebenfalls auf die Sachrüge gegründete Revision des Angeklagten K. verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanzen: </b></p>
<p align="justify">Oberlandesgericht Celle &#8211; 4 StE 1/16 2 StE 12/16-4 &#8211; Entscheidung vom 26.01.2017</p>
<p align="justify">Urteil vom 19. April 2018 &#8211; 3 StR 286/17</p>
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