<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Ausschlussgründe &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
	<atom:link href="https://www.michael-kirchhoff.com/tag/ausschlussgruende/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.michael-kirchhoff.com</link>
	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 01 Apr 2016 20:15:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.7.2</generator>
	<item>
		<title>Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/reduzierte-anforderungen-die-darlegung-von-ausschlussgruenden-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-bei-sehr-umfangreichen-aktenbestaenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2016 20:03:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschlussgründe]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsgeheimnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsgeheimnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[personenbezogene Daten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=1632</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 20/2016 Betrifft ein Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Aktenbestände, die&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/reduzierte-anforderungen-die-darlegung-von-ausschlussgruenden-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-bei-sehr-umfangreichen-aktenbestaenden/">Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 20/2016</p>
<p>Betrifft ein Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Aktenbestände, die so umfangreich sind, dass ihre vollständige Prüfung auf schutzwürdige Daten Dritter (z.B. personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) für die Behörde mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, reicht es aus, wenn Ausschlussgründe nur für einen Teil des Aktenbestandes dargelegt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.</p>
<div class="text hyphenate Hyphenator803css3hyphenate">
<p class=" Hyphenator803css3hyphenate">Der Kläger begehrt nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Aktenbeständen im Umfang von mehreren tausend Ordnern, die im Zusammenhang mit der Privatisierung der Unternehmen Leuna/Minol durch die Treuhandanstalt Anfang der 1990erJahre entstanden sind. Er war nach eigenen Angaben seinerzeit als Lobbyist für das französische Unternehmen Elf Aquitaine tätig.</p>
<p class=" Hyphenator803css3hyphenate">Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, weil eine Aussonderung bzw. Schwärzung der in den Akten enthaltenen, auch heute noch schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verpflichtet, dem Kläger  &#8211; mit Ausnahme der zwischenzeitlich an das Bundesarchiv abgegebenen Unterlagen &#8211; Einsicht in den gesamten Aktenbestand zu gewähren. Der Anspruch sei weder nach § 5 IFG (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) noch nach § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes ausgeschlossen.</p>
<p class=" Hyphenator803css3hyphenate">Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen den außerordentlichen Umfang der Aktenbestände nicht angemessen berücksichtigt. Zudem leidet die im Rahmen von § 5 IFG vorgenommene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und den schutzwürdigen Interessen Dritter an Mängeln. Das Oberverwaltungsgericht hat keine konkreten Feststellungen zu Art und Gewicht des Informationsinteresses getroffen. Die Erwägungen, mit denen es die Schutzwürdigkeit von personenbezogenen Daten Dritter verneint hat, sind nicht tragfähig.</p>
<p class=" Hyphenator803css3hyphenate">
<p class=" Hyphenator803css3hyphenate"><a class=" Hyphenator803css3hyphenate" href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=170316U7C2.15.0">BVerwG 7 C 2.15</a> &#8211; Urteil vom 17. März 2016</p>
<p>Vorinstanzen:<br />
OVG Berlin-Brandenburg 12 B 50.09 &#8211; Urteil vom 16. Januar 2014<br />
VG Berlin 2 A 20.08 &#8211; Urteil vom 12. Oktober 2009</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/reduzierte-anforderungen-die-darlegung-von-ausschlussgruenden-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-bei-sehr-umfangreichen-aktenbestaenden/">Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
