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	<title>Brandstiftung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Verurteilung im Verfahren Dresdener &#8222;Moschee-Anschlag&#8220; rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2019 20:10:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Brandstiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Dresden]]></category>
		<category><![CDATA[Moschee-Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 99/2019 Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-im-verfahren-dresdener-moschee-anschlag-rechtskraeftig/">Verurteilung im Verfahren Dresdener &#8222;Moschee-Anschlag&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 99/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung vorsätzlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und mit vorsätzlichem unerlaubten Herstellen und Führen eines Brand- und Sprengsatzes (&#8222;Moschee-Anschlag&#8220;) sowie im Hinblick auf vier weitere Taten unter anderem wegen vorsätzlichen unerlaubten Herstellens und Führens eines Brandsatzes in zwei Fällen und wegen vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer konstruierte der Angeklagte zur Durchführung eines Anschlags auf eine Moschee in Dresden eine aus drei Rohrbomben bestehende Brand- und Sprengvorrichtung. Er hatte sich der sog. &#8222;Pegida-Bewegung&#8220; angeschlossen und radikalisiert. Mit dem Anschlag wollte er den in Deutschland lebenden Muslimen zeigen, dass sie ihres Lebens nicht mehr sicher seien. Er fügte der Vorrichtung, um neben der beabsichtigten Spreng- und Splitterwirkung auch eine möglichst große Brandwirkung zu erreichen, mehrere Behältnisse mit Kraftstoff und anderen brennbaren Flüssigkeiten hinzu und legte sie in einen Müllsack. Diesen deponierte er am Abend des 26. September 2016 vor dem Eingang des Moscheegebäudes. In dem Haus befand sich unmittelbar hinter der Eingangstür auch die Wohnung der Familie des Imams, die sich dort zu diesem Zeitpunkt auch aufhielt. Die von ihm ausgelöste Zündung der Vorrichtung ließ lediglich eine der Rohrbomben explodieren. Hierdurch wurde die Hauseingangstür eingedrückt und geriet der Inhalt von zwei der Brennstoffflaschen mit einem Feuerball in Brand. Die beiden weiteren Rohrbomben wurden ebenso wie die weiteren Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten durch die Detonationsdruckwelle weggeschleudert. Durch die Explosion bestand Lebensgefahr für sich unmittelbar in der Nähe aufhaltende Personen. Die Hausbewohner blieben nur durch Zufall unverletzt, mehrere wurden jedoch traumatisiert. Am Gebäude entstand erheblicher Sachschaden. Unmittelbar nach dieser Tat ließ der Angeklagte auf der Dachterrasse des Dresdener Kongresscentrums eine weitere Vorrichtung mit einem mehrere Minuten brennenden Feuerball explodieren, dessen Temperaturen erheblichen Sachschaden am Gebäudedach verursachten. Darüber hinaus stellte der Angeklagte in drei weiteren Fällen Brandsätze her, die nicht zum Einsatz gelangten.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Revision, die auf einen der beiden Fälle des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen beschränkt war, zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz</b>:</p>
<p align="justify">LG Dresden – Urteil vom 31. August 2018 – 1 Ks 373 Js 128/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 24. Juli 2019</p>
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		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Darmstadt wegen Brandstiftung und schwerer Körperverletzung rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-darmstadt-wegen-brandstiftung-und-schwerer-koerperverletzung-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Mar 2018 21:17:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Brandstiftung]]></category>
		<category><![CDATA[schwere Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 46/2018 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-darmstadt-wegen-brandstiftung-und-schwerer-koerperverletzung-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Darmstadt wegen Brandstiftung und schwerer Körperverletzung rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 46/2018</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 21. Juni 2017 verworfen, durch das dieser wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen wollte sich die Geschädigte von ihrem Ehemann trennen. Der Angeklagte, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, verletzte die Geschädigte zunächst mit einer Machete am Arm, würgte sie, übergoss sie im Schlafzimmer mit Benzin und zündete sie an. Er beabsichtigte, seine Ehefrau zu entstellen, damit sie keinen Partner mehr finden würde. Die Geschädigte stand rasch in Flammen. Der Angeklagte verließ das Schlafzimmer, auf das die Flammen übergriffen, und hielt die Zimmertür zu, um zu verhindern, dass die laut um Hilfe schreiende, brennende Geschädigte ihm folgte. Kurze Zeit später lief er ins Schlafzimmer und warf eine Decke über die Geschädigte. Anschließend brachte er sie in das Badezimmer und begann, das Feuer mit Wasser zu löschen.</p>
<p align="justify">Die Geschädigte trug schwerste Verletzungen davon. Sie musste reanimiert werden, lag 53 Tage im Koma und weitere zwei Monate auf der Intensivstation. Nach mehr als 30 Operationen ist sie seither an einen Rollstuhl gefesselt.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Darmstadt &#8211; Urteil vom 21. Juni 2017 – (500 Js 40062/16 – 11 Ks))</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 6. März 2018</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Hagen wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-hagen-wegen-eines-brandanschlags-auf-eine-fluechtlingsunterkunft-in-altena-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Jul 2017 22:03:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Brandanschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Brandstiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingsunterkunft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 116/2017 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-hagen-wegen-eines-brandanschlags-auf-eine-fluechtlingsunterkunft-in-altena-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Hagen wegen eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 116/2017</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hagen, das ihn wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt hatte, verworfen.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil drang der Angeklagte gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2015 in ein zur Flüchtlingsunterkunft umgebautes Mehrfamilienhaus in Altena ein, in das am Vortag zwei syrische Familien eingezogen waren. Die beiden Täter, die aus fremdenfeindlichen Motiven handelten, verschütteten im Dachstuhl des Hauses Benzin und entzündeten dieses, um das Haus unbewohnbar zu machen. Der Brand wurde entdeckt, bevor Personen zu Schaden kamen; an dem Haus entstand jedoch ein erheblicher Sachschaden.</p>
<p align="justify">Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Hagen &#8211; Urteil vom 12. September 2016 &#8211; 31 Ks-500 Js 543/15-1/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 17. Juli 2017</p>
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