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	<title>Darknet &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil gegen den Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchner Amoklauf verkauft wurde, rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Aug 2019 09:56:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darknet]]></category>
		<category><![CDATA[Internetplattform]]></category>
		<category><![CDATA[Münchner Amoklauf]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 109/2019 Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 109/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei Fällen und zum Handeltreiben mit Schusswaffen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf Teile des Schuldspruchs beschränkten Revision. Er beanstandet, dass ihm fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der Tötungen und Körperverletzungen vorgeworfen wird.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils betrieb der Angeklagte als alleiniger Administrator eine Plattform im Darknet. Diese war auf größtmögliche Anonymität und Abschottung angelegt und mit dem Zusatz versehen: &#8222;Keine Kontrolle, alles erlaubt.&#8220; Dementsprechend hatte er verschiedene Unterkategorien eingerichtet, die dem Werben für Betäubungsmittel und dem Vertrieb von Waffen dienten. Nachdem im November 2015 seine Plattform von der Presse mit dem Erwerb der Waffen für das Attentat von Paris am 13. November 2015 in Verbindung gebracht worden war, deaktivierte der Angeklagte die Waffenkategorie, um das Medieninteresse daran einzudämmen. Schon am 2. Januar 2016 aktivierte er diese Kategorie erneut, so dass sie und die darin hinterlegten Gesuche für registrierte Nutzer der Plattform sichtbar waren.</p>
<p align="justify">Über diese Plattform wurden durch die Nutzer illegale Waffengeschäfte ohne die erforderlichen waffenrechtlichen Genehmigungen abgewickelt. Gegenstand eines dieser Geschäfte war der Verkauf einer Pistole Glock und 567 Patronen an den 18 Jahre alten David S., die ihm der Verkäufer, der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Philipp K., am 20. Mai und 17. Juli 2016 übergab.</p>
<p align="justify">Am frühen Abend des 22. Juli 2016 schoss David S. mit der Waffe und der Munition auf eine Gruppe Jugendlicher in einer McDonalds-Filiale im Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Fünf Jugendliche starben, einer wurde schwer verletzt. David S. verließ sodann das Einkaufszentrum und schoss auf die zu Fuß Flüchtenden. Dabei tötete er drei weitere Menschen, drei erlitten schwere Verletzungen. Er ging zurück in das Einkaufszentrum und erschoss dort einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er noch eine weitere Person durch einen Schuss. Es gelang ihm, sich etwa zweieinhalb Stunden zu verbergen; als er schließlich von der Polizei entdeckt wurde, erschoss er sich selbst.</p>
<p align="justify">In die Planung dieser Tat hatte David S. niemanden einbezogen. Auch der Angeklagte wusste nichts von diesen Plänen. Aber er hätte erkennen können und müssen, dass die Möglichkeit eines anonymen Waffenerwerbs abseits des geregelten legalen Marktes dazu führen kann, dass der Erwerber eine auf diesem Weg erworbene Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Dies gilt, zumal da der Angeklagte durch die Berichterstattung über das Pariser Attentat auf eine solche Möglichkeit aufmerksam geworden war.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Karlsruhe – Urteil vom 19. Dezember 2018 – 4 KLs 608 Js 19580/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 19. August 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Staufener Missbrauchsfall</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 May 2019 20:25:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darknet]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 62/2019 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren über zwei&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 62/2019</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren über zwei Urteile des Landgerichts Freiburg in dem Komplex des so genannten &#8222;Staufener Missbrauchsfalls&#8220; entschieden. In beiden Fällen hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft die Nichtanordnung der (vorbehaltlosen bzw. vorbehaltenen) Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beanstandet. In einem Fall hat der Senat zudem auf die Revision des Angeklagten den Strafausspruch aufgehoben.</p>
<p align="justify">Der Revisionsentscheidung lagen folgende Urteile zugrunde:</p>
<p align="justify">Einen 51jährigen Angeklagten hatte das Landgericht u.a. wegen zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Tatopfer war ein 2008 geborener Junge, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter – mit deren Einverständnis – über das sog. &#8222;Darknet&#8220; verschiedenen Freiern, so auch dem Angeklagten, gegen Entgelt zur Vornahme sexueller Handlungen angeboten worden war.</p>
<p align="justify">Mit einem zweiten Urteil hatte das Landgericht einen 34jährigen Angeklagten mit spanischer Staatsangehörigkeit, der zur Tatbegehung eigens aus Spanien nach Deutschland eingereist war, u.a. wegen 14 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern – betroffen war dasselbe Tatopfer wie im erstgenannten Fall – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">In beiden Fällen hatte das Landgericht von der Anordnung der (vorbehaltlosen bzw. vorbehaltenen) Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung abgesehen, dies aber nicht rechtsfehlerfrei begründet. Deshalb hat der Senat die Urteile insoweit auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft aufgehoben.</p>
<p align="justify">Zudem hat der Senat im erstgenannten Verfahren – auf die Revision des Angeklagten – auch den Strafausspruch des erstinstanzlichen Urteils aufgehoben, da das Landgericht einen wesentlichen, zugunsten des Angeklagten wirkenden Strafzumessungsgesichtspunkt unberücksichtigt gelassen hatte.</p>
<p align="justify">In beiden Verfahren ist daher nochmals über die Frage der Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu verhandeln, im erstgenannten Verfahren zudem über den Strafausspruch. Die Schuldsprüche der Urteile waren in beiden Verfahren nicht angefochten und sind daher rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanzen: </b></p>
<p align="justify"><b>4 StR 511/18 </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau – Urteil vom 16. Mai 2018 – 1/18 6 KLs 160 Js 33561/17</p>
<p align="justify">und</p>
<p align="justify"><b>4 StR 578/18 </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau – Urteil vom 6. August 2018 – 5/18 – 6 KLs 160 Js 32949/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 9. Mai 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall-2/">Staufener Missbrauchsfall</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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