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	<title>Doppelmord &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen des Doppelmordes am Hamburger Jungfernstieg rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2020 07:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelmord]]></category>
		<category><![CDATA[lebenslange Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen des Doppelmordes am Hamburger Jungfernstieg rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen des Doppelmordes am Hamburger Jungfernstieg rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 49/2020</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 14. April 2020 – 5 StR 473/19 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Hamburg hat den heute 35 Jahre alten Angeklagten wegen zweifachen Mordes (§ 211 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) festgestellt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der Angeklagte am 12. April 2018 auf dem Bahnsteig des Hamburger S-Bahnhofes Jungfernstieg heimtückisch seine 21 Monate alte Tochter und deren 33 Jahre alte Mutter. Er wollte sich an seiner ehemaligen Lebensgefährtin rächen und sie dafür bestrafen, dass sie ihrem neuen Lebensgefährten Kontakt mit der gemeinsamen Tochter gewährte, während er unter anderem aufgrund seines aggressiven Verhaltens nur über ein eingeschränktes Umgangsrecht verfügte. Das Landgericht hat daher angenommen, dass der Angeklagte seine Tochter auch aus niedrigen Beweggründen getötet und deshalb mehrere Mordmerkmale verwirklicht hat.</p>
<p align="justify">Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten am 14. April 2020 als unbegründet verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Hamburg – Urteil vom 15. Februar 2020 – 601 Ks 7/18 / 6610 Js 47/18</p>
<p align="justify"><b>Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen: </b></p>
<p align="justify"><b>§ 211 StGB (Mord) </b></p>
<p align="justify">(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.</p>
<p align="justify">(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.</p>
<p align="justify"><b>§ 57a StGB (Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe) </b></p>
<p align="justify">(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn</p>
<p align="justify">1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,</p>
<p align="justify">2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet …</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 30. April 2020</p>
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		<title>Urteil wegen Doppelmordes mit anschließender Zerstückelung und Versenkung der Leichenteile in einem Leipziger Badesee im Wesentlichen bestätigt</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-doppelmordes-mit-anschliessender-zerstueckelung-und-versenkung-der-leichenteile-in-einem-leipziger-badesee-im-wesentlichen-bestaetigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Feb 2018 21:53:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelmord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 32/2018 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 32/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in zwei tateinheitlichen Fällen und wegen Störung der Totenruhe in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen mittelbarer Freiheitsberaubung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es die besonders schwere Schuld festgestellt und eine Einziehungsentscheidung getroffen.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts erschlug bzw. erstach der Angeklagte aus Habgier seine beiden arg- und wehrlosen Opfer in ihrer Wohnung. Um die Tat zu verdecken, trennte er bei beiden Getöteten jeweils den Kopf und die Beine ab, verbrachte die Leichenteile in einem Koffer und in Taschen zu einem Badesee und versenkte sie im Wasser. Im Verlauf der Ermittlungen gegen den Angeklagten bezichtigte er zwei tunesische Landsleute – zu Unrecht – der Tat, die daraufhin für mehrere Wochen in Untersuchungshaft genommen wurden.</p>
<p align="justify">Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs lediglich die Einziehungsentscheidung korrigiert; im Übrigen hat er das Rechtsmittel verworfen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Leipzig – 1 Ks 306 Js 48465/16 – Urteil vom 7. September 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 16. Februar 2018</p>
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