<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Einsicht &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
	<atom:link href="https://www.michael-kirchhoff.com/tag/einsicht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.michael-kirchhoff.com</link>
	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Jun 2017 12:49:39 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.7.2</generator>
	<item>
		<title>Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur Unternehmenskonzentration</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/kein-anspruch-auf-einsicht-in-unterlagen-des-statistischen-bundesamts-zur-unternehmenskonzentration/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jun 2017 12:45:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Einsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Statistikgeheimnis]]></category>
		<category><![CDATA[Statistisches Bundesamt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmenskonzentration]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2847</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 50/2017 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Statistikgeheimnis&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/kein-anspruch-auf-einsicht-in-unterlagen-des-statistischen-bundesamts-zur-unternehmenskonzentration/">Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur Unternehmenskonzentration</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pm_head"></div>
<div class="text hyphenate">
<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 50/2017</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Statistikgeheimnis einem Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Zugang zu amtlichen Informationen zur Unternehmenskonzentration entgegensteht, wenn eine mit dem Statistikgeheimnis unvereinbare Reidentifizierung von Unternehmern und Unternehmen anhand dominanter Merkmale nicht ausgeschlossen werden kann.</p>
<p>Der Kläger beantragte auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erfolglos Zugang zu Unterlagen, die das Statistische Bundesamt für die Monopolkommission aufbereitet hatte. Die Monopolkommission hat u.a. die Aufgabe, alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt. Das Statistische Bundesamt unterstützt die Monopolkommission dabei durch Verbindung und Auswertung von Datensätzen. Die Ergebnisse der Vergleichsberechnungen für das XVII. Hauptgutachten 2006/2007 übermittelte das Bundesamt der Monopolkommission in einer anonymisierten Fassung, für die keine sog. Dominanzprüfung durchgeführt wurde. Mit einer solchen Prüfung soll eine mit dem Statistikgeheimnis nicht vereinbare Reidentifizierung von Unternehmern und Unternehmen anhand dominanter Merkmale ausgeschlossen werden. Das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hob der Verwaltungsgerichtshof auf.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass der Kläger keinen Anspruch auf Informationszugang hat, weil die streitgegenständlichen Vergleichsberechnungen vom Statistikgeheimnis des § 16 BStatG geschützt sind und deshalb dem Informationszugangsrecht ein besonderes Amtsgeheimnis i.S.v. § 3 Nr. 4 IFG entgegensteht. Eine Verpflichtung zur Vornahme einer Dominanzprüfung besteht nicht.</p>
<p><a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=290617U7C22.15.0">BVerwG 7 C 22.15</a> &#8211; Urteil vom 29. Juni 2017</p>
<p>Vorinstanzen:<br />
VGH Kassel 6 A 1998/13 &#8211; Urteil vom 30. Juli 2015<br />
VG Wiesbaden 6 K 1423/11.WI &#8211; Urteil vom 07. März 2013</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/kein-anspruch-auf-einsicht-in-unterlagen-des-statistischen-bundesamts-zur-unternehmenskonzentration/">Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur Unternehmenskonzentration</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/anspruch-auf-einsicht-in-gutachten-ueber-ns-vergangenheit-verstorbener-ehemaliger-mitarbeiter-des-bundeslandwirtschaftsministeriums/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jun 2017 12:43:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeslandwirtschaftsministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Einsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[NS-Vergangenheit]]></category>
		<category><![CDATA[NS-Zeit]]></category>
		<category><![CDATA[politische Belastung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2845</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 49/2017 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass einem Journalisten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/anspruch-auf-einsicht-in-gutachten-ueber-ns-vergangenheit-verstorbener-ehemaliger-mitarbeiter-des-bundeslandwirtschaftsministeriums/">Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pm_head"></div>
<div class="text hyphenate">
<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 49/2017</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass einem Journalisten Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der NS-Zeit gewährt werden muss, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Einen Anspruch auf Einsicht bezüglich noch lebender Mitarbeiter hat es hingegen verneint.</p>
<p>Im Rahmen der Aufarbeitung seiner Vergangenheit ließ das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Klärung der Frage, ob es unter Würdigung des Verhaltens ehemaliger Bediensteter in der NS-Zeit angezeigt erscheint, diese nach ihrem Tod mit einer Kranzspende oder einem Nachruf zu ehren, ein wissenschaftliches Gutachten erstellen. Darin wurden die Lebensläufe von 62 ehemaligen Bediensteten des Ministeriums, die zum Zeitpunkt der Vergabe des Gutachtenauftrags noch lebten, im Hinblick auf eine nationalsozialistische Vergangenheit untersucht und bewertet. Dem Antrag des Klägers, eines Journalisten, ihm auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. nach Maßgabe des presserechtlichen Auskunftsanspruchs Einsicht in das 2009 fertiggestellte Gutachten zu gewähren, entsprach das Ministerium nur unter Schwärzung von Teilen des Gutachtens, soweit sie personenbezogene Daten betrafen. Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Oberverwaltungsgericht teilweise Erfolg: Soweit sich die im Gutachten enthaltenen Informationen auf noch lebende Personen bezögen, komme eine Einsicht wegen der Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten nur bei Einwilligung der Betroffenen in Betracht. Das Ministerium sei zu einer entsprechenden Nachfrage verpflichtet. Hinsichtlich der bereits verstorbenen ehemaligen Bediensteten sei Einsicht in das Gutachten zu gewähren, soweit diese Personen darin als &#8218;deutlich kritikwürdig&#8216; oder &#8217;nicht ehrwürdig&#8216; bezeichnet würden oder ihr Todeszeitpunkt mindestens drei Jahre zurückliege.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt, soweit sie die noch lebenden ehemaligen Mitarbeiter betrifft. Vorbehaltlich einer Einwilligung der Betroffenen steht der Schutz personenbezogener Daten der Einsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zwingend entgegen. Soweit nach den beamtenrechtlichen Vorschriften die vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich geforderte Vertraulichkeit der Personalaktendaten zum Schutz höherrangiger Interessen ausnahmsweise durchbrochen und Einsicht gewährt werden kann, kommt hier dem Informationsinteresse der Presse kein Vorrang zu. Demgegenüber geht dieses Interesse vor, soweit im Gutachten die Lebensläufe bereits verstorbener Mitarbeiter behandelt werden. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gebietet auch bei Würdigung der Belange der Hinterbliebenen nicht, den Zugang zu diesen Unterlagen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Tod zu sperren.</p>
<p><a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=290617U7C24.15.0">BVerwG 7 C 24.15</a> &#8211; Urteil vom 29. Juni 2017</p>
<p>Vorinstanzen:<br />
OVG Münster 8 A 2410/13 &#8211; Urteil vom 10. August 2015<br />
VG Köln 13 K 1541/11 &#8211; Urteil vom 26. September 2013</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/anspruch-auf-einsicht-in-gutachten-ueber-ns-vergangenheit-verstorbener-ehemaliger-mitarbeiter-des-bundeslandwirtschaftsministeriums/">Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
