<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Elbaue-Ostharz &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
	<atom:link href="https://www.michael-kirchhoff.com/tag/elbaue-ostharz/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.michael-kirchhoff.com</link>
	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
	<lastBuildDate>Sat, 29 Dec 2018 21:13:24 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.7.2</generator>
	<item>
		<title>Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend bestätigt</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/zuordnung-der-fernwasserleitung-elbaue-ostharz-an-saechsische-und-sachsen-anhaltinische-gemeinden-weitgehend-bestaetigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Dec 2018 21:11:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Elbaue-Ostharz]]></category>
		<category><![CDATA[Fernwasserleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Sachsen-Anhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Treuhand]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4519</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 88/2018 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Zuordnung&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/zuordnung-der-fernwasserleitung-elbaue-ostharz-an-saechsische-und-sachsen-anhaltinische-gemeinden-weitgehend-bestaetigt/">Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend bestätigt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 88/2018  <br></p>



<p>Das 
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die 
Zuordnung der Geschäftsanteile an der Fernwasser Elbaue-Ostharz GmbH an 
sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend rechtmäßig 
ist.<br></p>



<p>Die 
Fernwasser Elbaue-Ostharz GmbH (GmbH) ist 1990 aus dem VEB 
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz entstanden. Sie betreibt eine 
Fernwasserleitung, mit der zahlreiche sächsische und 
sachsen-anhaltinische Gemeinden mit Frischwasser versorgt werden. 1993 
beantragten die Städte Leipzig und Halle für sich und weitere von der 
GmbH versorgte Gemeinden die Zuordnung von Anteilen an der GmbH. 1994 
veräußerte die Treuhandanstalt 51 % der Anteile der GmbH an die Klägerin
 zu 3 und 49 % an die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt, die diese 
treuhänderisch für die von der GmbH mit Frischwasser versorgten 
Gemeinden halten sollten. 1995 lehnte die Beklagte die Zuordnungsanträge
 ab. Auf die Klage der Stadt Halle hin hob das Bundesverwaltungsgericht 
2005 den diese betreffenden Teil der Ablehnungsbescheide auf. In der 
Folgezeit nahm die Beklagte die Ablehnungsbescheide im Übrigen zurück 
und legte 2010 anhand der 1990 bezogenen Frischwassermengen den Umfang 
der Zuordnungsansprüche der von der GmbH versorgten Gemeinden fest. Mit 
Bescheid vom 25.&nbsp;Januar&nbsp;2016 ordnete die Beklagte schließlich die 
Anteile an der GmbH den Gemeinden zu, die ihrer Ansicht nach fristgemäße
 Anträge auf Zuordnung gestellt hatten. Im Übrigen ordnete sie die 
Anteile an der GmbH den Städten Leipzig und Halle zu.<br></p>



<p>Das 
Verwaltungsgericht hat den Zuordnungsbescheid aufgehoben, soweit er die 
von der Treuhandanstalt an die Klägerin zu 3 veräußerten Anteile 
betrifft. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts geändert und die Klage weitgehend abgewiesen. 
Rechtsgrundlage für die Zuordnung der Anteile der Fernwasser 
Elbaue-Ostharz GmbH durch Bescheid ist §&nbsp;4&nbsp;Abs.&nbsp;2&nbsp;Satz&nbsp;1 des 
Kommunalvermögensgesetzes i.V.m. §&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;4 des 
Vermögenszuordnungsgesetzes. Dem steht nicht entgegen, dass die Anteile 
an der GmbH 1994 veräußert wurden. Denn die Veräußerungsverträge 
enthalten einen wirksamen Zuordnungsvorbehalt, der die aus dem 
Kommunalvermögensgesetz folgende Befugnis der Beklagten erhält, die 
Anteile an der GmbH an die Gemeinden durch Hoheitsakt zuzuordnen. Soweit
 das Verwaltungsgericht wirksame und fristgemäße Anträge der von der 
GmbH versorgten Gemeinden auf Zuordnung festgestellt hat, ist das Urteil
 daher zu ändern und die Klage abzuweisen. Im Ergebnis richtig ist das 
Urteil, soweit es die Zuordnung geringer Anteile antragsloser Gemeinden 
beanstandet. Für die Zuordnung dieser Anteile an die Städte Leipzig und 
Halle gibt es keine Rechtsgrundlage.<br></p>



<p><strong>Urteil vom 12. Dezember 2018 &#8211; BVerwG 10 C 10.17 &#8211;</strong></p>



<p>Vorinstanz:</p>



<p>VG Berlin, 29 K 67.16 &#8211; Urteil vom 26. Januar 2017 &#8211; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/zuordnung-der-fernwasserleitung-elbaue-ostharz-an-saechsische-und-sachsen-anhaltinische-gemeinden-weitgehend-bestaetigt/">Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und sachsen-anhaltinische Gemeinden weitgehend bestätigt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
