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	<title>erpresserischer Menschenraub &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Sep 2016 15:33:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Entführung]]></category>
		<category><![CDATA[erpresserischer Menschenraub]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsberaubung]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2016 Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen zur Tatzeit&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2016</p>
<p>Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen zur Tatzeit 52 Jahre alten Diplom-Informatiker, wegen Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Strafkammer klingelte der Angeklagte im Juni 2015 an der Hauseingangstür der Wohnung eines Bankmanagers und gab sich als Paketbote aus. Als die Wohnungstür geöffnet wurde, zwang der Angeklagte die in der Wohnung befindliche Ehefrau und den Sohn unter Drohung mit einer Softairpistole sich auf den Fußboden zu legen. Der Angeklagte fesselte den Sohn mittels eines Kabelbinders mit den Händen an einen Heizkörper. Dann zwang er die Ehefrau, die eine von innen abgeklebte Sonnenbrille aufsetzen musste, mit vorgehaltener Softairpistole mit ihm zu ihrem Wagen zu gehen. Vorher hinterließ der Angeklagte in der Wohnung einen Brief, in dem er die Zahlung einer Lösegeldsumme von 2,5 Millionen Euro forderte. Mit der Ehefrau auf dem Beifahrersitz fuhr der Angeklagte nach München in unmittelbare Nähe zu einer von ihm vorher als Versteck angemieteten Wohnung. Auf einem öffentlichen Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes gelang es dem Opfer aber, sich von dem Angeklagten loszureißen und um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte erkannte, dass eine weitere Tatausführung unmöglich geworden war, und floh deshalb von dem Parkplatz. Der Sohn des Ehepaars konnte alsbald von der Polizei befreit werden.</p>
<p align="justify">Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG München I – Urteil vom 22. März 2016 – 20 KLs 123 Js 159154/15</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 29. September 2016</p>
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		<title>Verurteilung u.a. wegen versuchten Mordes im Fall des &#8222;Maskenmanns&#8220; durch das Landgericht Frankfurt (Oder) rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Apr 2016 19:58:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[erpresserischer Menschenraub]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Maskenmann]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 69/2016 Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat einen Dachdecker aus Berlin u.a.&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 69/2016</p>
<p>Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat einen Dachdecker aus Berlin u.a. wegen versuchten Mordes und wegen erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen, ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und einem Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € zugesprochen.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte sich der Angeklagte entschlossen, durch die Entführung wohlhabender Opfer Lösegeld in Millionenhöhe zu erpressen. Im Gebiet um den Scharmützelsee hatte der Angeklagte zunächst die Bewohnerin einer Villa in Bad Saarow niedergeschlagen und schwer verletzt. Einige Wochen später hatte er bei dem Versuch, deren Tochter zu entführen, einen Wachmann niedergeschossen, der infolge seiner lebensgefährlichen Verletzungen querschnittsgelähmt ist. Schließlich hatte der Angeklagte in Storkow einen Manager eines Finanzinvestment-Unternehmens zum Zwecke der Lösegelderpressung entführt und ihn auf einer kaum zugänglichen Insel in einem Sumpfgebiet gefesselt festgehalten. Das Opfer hatte sich nach eineinhalb Tagen befreien und fliehen können.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und zweier Nebenklägerinnen entsprechend den Anträgen des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Frankfurt (Oder) – Urteil vom 12. Juni 2015 – 22 Ks 3/14 (244 Js 1170/13)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 8. April 2016</p>
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		<item>
		<title>Bundesgerichtshof hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger überwiegend auf</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-hebt-urteil-zum-toedlich-verlaufenen-ueberfall-auf-autobahnparkplatz-auf-revisionen-der-angeklagten-und-der-nebenklaeger-ueberwiegend-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2016 23:43:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Computerbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[erpresserischer Menschenraub]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 6/2016 Das Landgericht Dessau-Roßlau hat fünf litauische Staatsangehörige wegen erpresserischen Menschenraubes&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-hebt-urteil-zum-toedlich-verlaufenen-ueberfall-auf-autobahnparkplatz-auf-revisionen-der-angeklagten-und-der-nebenklaeger-ueberwiegend-auf/">Bundesgerichtshof hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger überwiegend auf</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 6/2016</p>
<p align="justify">Das Landgericht Dessau-Roßlau hat fünf litauische Staatsangehörige wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Raub (teils mit Todesfolge) und wegen mehrerer Fälle des Computerbetrugs zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen zwischen neun Jahren und sechs Monaten und zwölf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Angeklagten als auch die Eltern und zwei Brüder des Tatopfers als Nebenkläger Revision eingelegt, über die der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu entscheiden hatte.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts postierten sich die Angeklagten, die erst wenige Tage zuvor aus Litauen nach Deutschland eingereist waren, am 9. Januar 2012 in den späten Abendstunden auf einem an der A 9 gelegenen Parkplatz, um ein zufällig ausgewähltes Opfer zu überfallen und zu berauben. Sie bemächtigten sich dort eines 40-jährigen Mannes und verbrachten ihn zu einem einsam gelegenen Lagerplatz im Wald, wo sie ihm zunächst mehrere Kreditkarten abnahmen und ihn zur Preisgabe der zugehörigen PIN zwangen. Zwei der Angeklagten fuhren sodann zu verschiedenen Bankfilialen und hoben mit den Karten 2.000 € von den Konten des Geschädigten ab. Nach mehreren Stunden, in denen sich der Geschädigte in der Gewalt der zunehmend angespannten Angeklagten befand, forderten diese von ihm die Preisgabe einer weiteren PIN, die sich, wie sie annahmen, auf seinem Laptop befand, und gestatteten ihm dessen Benutzung. Als bei den Angeklagten die Befürchtung aufkam, der Geschädigte habe über den Laptop einen Hilferuf abgesetzt, schlug einer der Angeklagten den Geschädigten mit dem Laptop auf den Kopf. Sodann wurde in Anwesenheit von vier Angeklagten in im Einzelnen nicht mehr feststellbarer Weise mit schwerster stumpfer Gewalt, wie sie etwa beim Treten oder Springen auf den Brustkorb eines Menschen ausgeübt wird, auf den Körper und den Kopf des Geschädigten eingewirkt. Dieser erlitt hierdurch schwerste Verletzungen, u.a. ein Schädelhirntrauma. Anschließend wurde der Geschädigte mit Klebeband gefesselt und auf der Ladefläche seines Transporters dergestalt zwischen Umzugskartons und Möbeln abgelegt, dass er kaum Bewegungen ausführen konnte. Den Transporter stellten sie dann mit laufendem Motor etwa 200 Meter abseits der Straße auf einem Waldweg ab. Der Geschädigte verstarb innerhalb von 24 Stunden nach der Tat an seinen schweren Verletzungen. Der Transporter mit der Leiche des Geschädigten wurde erst sechs Tage später aufgefunden.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat hat das Urteil auf die Revisionen der vier bei der schweren Gewaltanwendung anwesenden Angeklagten und auf die Rechtsmittel der Nebenkläger, die eine Verurteilung aller Angeklagten wegen Mordes erstreben, hinsichtlich dieser Angeklagten aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Revisionen der vier Angeklagten haben Erfolg, weil das Landgericht hinsichtlich ihrer Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge keine hinreichenden Feststellungen dazu getroffen hat, ob auch die schwere Gewalteinwirkung auf das Tatopfer, die später zum Tode führte, vom ursprünglichen Raubvorsatz der Angeklagten umfasst war oder ob die vier am Tatort anwesenden Angeklagten einen entsprechenden Entschluss später stillschweigend fassten. Die Revisionen der Nebenkläger sind in Bezug auf die vier bei der Misshandlung anwesenden Angeklagten begründet, weil zu besorgen ist, dass das Landgericht bei Prüfung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts hinsichtlich des Willenselements des bedingten Vorsatzes von einem falschen rechtlichen Maßstab und deshalb rechtsfehlerhaft nur von einer fahrlässigen Herbeiführung des Todes des Tatopfers ausgegangen ist. Die Strafkammer hätte sich angesichts der festgestellten Umstände mit der nahe liegenden Möglichkeit auseinandersetzen müssen, dass den Angeklagten der Tod des Opfers gleichgültig war, mag er von ihnen auch nicht gewünscht oder gewollt gewesen sein.</p>
<p align="justify">Die Revision des fünften, bei der Gewalteinwirkung nicht anwesenden Angeklagten ebenso wie das insoweit eingelegte Rechtsmittel der Nebenkläger hat der Senat als unbegründet verworfen. Die Verurteilung dieses Angeklagten ist daher rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Dessau-Roßlau – Urteil vom 3. Juni 2014 – 2 Ks (115 Js 4512/12)</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-hebt-urteil-zum-toedlich-verlaufenen-ueberfall-auf-autobahnparkplatz-auf-revisionen-der-angeklagten-und-der-nebenklaeger-ueberwiegend-auf/">Bundesgerichtshof hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger überwiegend auf</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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