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	<title>Franco A. &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Bundesgerichtshof lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2019 19:45:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Franco A.]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 150/2019 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-laesst-anklage-gegen-franco-a-vor-dem-oberlandesgericht-frankfurt-zu/">Bundesgerichtshof lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 150/2019</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und anderer Delikte gegen einen Angehörigen der Bundeswehr Franco A. zu dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen und das Hauptverfahren vor diesem Gericht eröffnet.</p>
<p align="justify">Dem Angeklagten wird vom Generalbundesanwalt zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Bei dem geplanten Anschlag habe der Angeklagte den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen. Zu diesem Zwecke habe er sich eine Tarnidentität als syrischer Flüchtling zugelegt. Außerdem sei er im Besitz von weiteren Waffen, insbesondere zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat Munition und Sprengstoff gewesen.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht hat die Anklage nur teilweise zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eröffnet. Den hinreichenden Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat es verneint, weil der Angeklagte zu einer solchen Tat nicht fest entschlossen gewesen sei. Dies ergebe sich daraus, dass er sie über den Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht begangen habe, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.</p>
<p align="justify">Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der zu einem Teil des Verteidigungsvorbringens Nachermittlungen in Auftrag gegeben hatte, die nahezu ein Jahr in Anspruch genommen haben, kann der vom Oberlandesgericht als maßgeblich betrachtete zeitliche Ablauf die im Übrigen gegen den Angeklagten sprechenden Indizien nicht in einem Maße entkräften, dass der hinreichende Tatverdacht entfiele. Dabei kann offen bleiben, ob der Angeklagte tatsächlich unter einer Legende handeln wollte.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht wird in dieser Sache deshalb nunmehr eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen haben.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Oberlandesgericht Frankfurt &#8211; Beschluss vom 7. Juni 2018 &#8211; 5 &#8211; 2 StE 18/17 -5a- 7/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 20. November 2019</p>
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		<item>
		<title>Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-hebt-haftbefehl-gegen-franco-a-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2017 20:58:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[Franco A.]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Terror]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 190/2017 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat den Haftbefehl gegen&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 190/2017</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat den Haftbefehl gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. aufgehoben, da kein Haftgrund mehr besteht.</p>
<p align="justify">Der Beschuldigte befand sich seit dem 26. April 2017 in Untersuchungshaft. Nach dem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl liegt ihm insbesondere zur Last, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu soll er sich eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben. Bei dem geplanten Anschlag habe der Beschuldigte den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen. Zu diesem Zwecke soll er sich eine Tarnidentität als syrischer Flüchtling zugelegt und als solcher staatliche Leistungen erhalten haben. Außerdem sei er im Besitz von weiteren Waffen, Munition und Sprengstoff gewesen. Diese Gegenstände habe er teilweise bei der Bundeswehr gestohlen.</p>
<p align="justify">Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats lässt sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Der Beschuldigte wird insoweit zwar durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet; aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten ist es derzeit jedoch nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete. Die von den übrigen dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte ausgehende Straferwartung reicht vor allem mit Blick auf seine persönlichen Verhältnisse und den Umstand, dass die bereits vollzogene Untersuchungshaft auf die zu verhängende Sanktion anzurechnen wäre, nicht aus, um den Haftgrund der Fluchtgefahr zu begründen.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 29. November 2017</p>
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		<title>Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde von Franco A.</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-verwirft-haftbeschwerde-von-franco-a/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Aug 2017 21:45:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehrskandal]]></category>
		<category><![CDATA[Franco A.]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 128/2017 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat die Haftbeschwerde des&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-verwirft-haftbeschwerde-von-franco-a/">Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde von Franco A.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 128/2017</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat die Haftbeschwerde des Oberleutnants der Bundeswehr Franco A. in dem sog. Bundeswehrskandal verworfen.</p>
<p align="justify">Nach dem Haftbefehl liegt dem Beschuldigten zur Last, dringend verdächtig zu sein, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll gemeinsam mit zwei weiteren Beschuldigten den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Beschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen. Außerdem habe der Beschuldigte sich aufgrund des Besitzes der Schusswaffe sowie weiterer Munition nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Waffengesetz strafbar gemacht. Schließlich habe er unter seiner Scheinidentität als syrischer Flüchtling ihm nicht zustehende Geldleistungen erhalten und deshalb einen Betrug begangen.</p>
<p align="justify">Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats besteht jedenfalls ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der dem Beschuldigten vorgeworfenen Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie des ihm zur Last gelegten Betruges. Bereits aus diesen Gründen sind die Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gerechtfertigt. Der 3. Strafsenat musste somit nicht darüber befinden, ob nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen auch ein dringender Verdacht, mithin eine hohe Wahrscheinlichkeit, für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegeben ist. Er hat dies deshalb offen gelassen.</p>
<p align="justify">Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat</p>
<p align="justify">Beschluss vom 27. Juli 2017</p>
<p align="justify">Aktenzeichen: StB 16/17</p>
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