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	<title>Freiheitsberaubung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2020 19:00:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Agententätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Entführung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsberaubung]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschutzstrafverfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 15/2020 Der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 15/2020</p>
<p align="justify">Der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verworfen. Dieses hatte den Angeklagten wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den vom Kammergericht getroffenen Feststellungen entführte der vietnamesische Geheimdienst im Sommer des Jahres 2017 den früheren Manager eines staatlichen vietnamesischen Baukonzerns aus Berlin nach Vietnam, nachdem Bemühungen, seine Auslieferung zu erreichen, keinen Erfolg gehabt hatten. Der Mann war im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen und hatte hier politisches Asyl beantragt; inzwischen ist er in Vietnam in zwei Verfahren unter anderem wegen Untreue jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.</p>
<p align="justify">Der aus Vietnam stammende, in Tschechien lebende Angeklagte, der selbst kein Mitglied des vietnamesischen Geheimdienstes ist, war in die Operation eingebunden, beschaffte mehrere im Rahmen der geheimdienstlichen Operation verwendete Fahrzeuge und half bei der Beseitigung von Spuren.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Diese hat der 3. Strafsenat verworfen und dabei nähere Ausführungen zu den &#8211; hier erfüllten &#8211; Voraussetzungen der geheimdienstlichen Agententätigkeit sowie zur Völkerrechtswidrigkeit der Entführung durch den vietnamesischen Geheimdienst gemacht. Das Urteil des Kammergerichts ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Kammergericht Berlin &#8211; Urteil vom 25. Juli 2018 &#8211; (3) 3 StE 1/18-2 (1/18)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 3. Februar 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Erlass von Haftbefehlen trotz Unzuständigkeit bestätigt</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/freispruch-eines-richters-vom-vorwurf-der-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung-durch-erlass-von-haftbefehlen-trotz-unzustaendigkeit-bestaetigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2017 20:42:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsberaubung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbeugung]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 70/2017 Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten, einen Richter, vom Vorwurf&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 70/2017</p>
<p>Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten, einen Richter, vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung freigesprochen. Die hiergegen gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers blieben ohne Erfolg.</p>
<p align="justify">Dem Angeklagten liegt gemäß Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam vom 30. Juli 2007 zur Last, in Zusammenhang mit einem von ihm geleiteten Strafverfahren vorsätzlich zu Unrecht Haftbefehle erlassen und andere Verfahrensfehler begangen zu haben. Bislang hatte das Verfahren folgenden Verlauf: Der Angeklagte war im Juni 2009 durch das Landgericht Potsdam wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil auf die Revision des Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Beschluss vom 7. Juli 2010 – 5 StR 555/09). Im anschließenden Verfahren sprach das Landgericht Potsdam den Angeklagten frei. Die hiergegen gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger führten zur Aufhebung des freisprechenden Urteils und zur erneuten Zurückverweisung der Sache an das Landgericht Potsdam durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2013 (5 StR 261/12). In dieser Entscheidung hatte der Senat darauf hingewiesen, dass in der nunmehr erneut anzuberaumenden Hauptverhandlung vor allen Dingen zu klären sei, ob sich der Angeklagte gemäß früheren Äußerungen für den Erlass zweier Haftbefehle gegen zu diesem Zeitpunkt nicht Angeklagte für zuständig hielt. Inhaltlich seien die Haftentscheidungen nicht zu beanstanden, das weitere Verhalten des Richters belege den Vorwurf der Rechtsbeugung nicht.</p>
<p align="justify">Nach den nunmehrigen Feststellungen des Landgerichts hielt sich der Angeklagte insbesondere aufgrund einer engen Verflechtung aller Tatvorwürfe, der gegen alle Verhafteten vorgenommenen Durchsuchungshandlungen und der von ihnen gemeinsam in dem anhängigen Strafverfahren begangenen Verdunkelungshandlungen für zuständig.</p>
<p align="justify">Die diesen Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung weist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keinen Rechtsfehler auf. Da dem Angeklagten nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts der Vorsatz fehlte, das Recht unrichtig anzuwenden, hat der Bundesgerichtshof den Freispruch des Angeklagten bestätigt. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify">Vorinstanzen:</p>
<p align="justify">Landgericht Potsdam &#8211; Urteil vom 13. Juni 2016 – 22 KLs 14/13</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 10. Mai 2017</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin:  Revision des Angeklagten verworfen.  Verhandlungstermin über die Revision der Staatsanwaltschaft am  28. Juni 2017, 12.00 Uhr im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/fall-der-entfuehrung-und-ermordung-zweier-jungen-in-potsdam-und-berlin-revision-des-angeklagten-verworfen-verhandlungstermin-ueber-die-revision-der-staatsanwaltschaft-am-28-juni-2017-12-00-uhr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Apr 2017 21:43:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsberaubung]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 58/2017 Das Landgericht Potsdam hat den heute 33-jährigen Angeklagten wegen Mordes&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/fall-der-entfuehrung-und-ermordung-zweier-jungen-in-potsdam-und-berlin-revision-des-angeklagten-verworfen-verhandlungstermin-ueber-die-revision-der-staatsanwaltschaft-am-28-juni-2017-12-00-uhr/">Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin:  Revision des Angeklagten verworfen.  Verhandlungstermin über die Revision der Staatsanwaltschaft am  28. Juni 2017, 12.00 Uhr im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 58/2017</p>
<p>Das Landgericht Potsdam hat den heute 33-jährigen Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes und Vergewaltigung, im anderen Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte am 8. Juli 2015 in Potsdam einen sechsjährigen Jungen entführt, vergewaltigt und dann erstickt. Die Leiche vergrub er in seinem Gartengrundstück in Luckenwalde. Am 1. Oktober 2015 entführte er auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales (&#8222;LaGeSo&#8220;) in Berlin-Moabit den vierjährigen Sohn einer bosnischen Asylbewerberin. Er verbrachte ihn in seine Wohnung, missbrauchte ihn sexuell und tötete ihn durch Erwürgen.</p>
<p align="justify">Seine Verurteilung hat der Angeklagte mit der Revision angegriffen, wobei er das Verfahren beanstandete und die Verletzung sachlichen Recht geltend machte. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 25. April 2017 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit in Bezug auf die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Gegen das Urteil richtet sich jedoch eine Revision der Staatsanwaltschaft, soweit das Landgericht von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen hat. Über diese Revision wird der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 28. Juni 2017 um 12 Uhr im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verhandeln und entscheiden.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Potsdam – Urteil vom 26. Juli 2016 – 21 Ks 2/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 28. April 2017</p>
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		<item>
		<title>Urteil wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-entfuehrung-der-ehefrau-eines-bankmanagers-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Sep 2016 15:33:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Entführung]]></category>
		<category><![CDATA[erpresserischer Menschenraub]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsberaubung]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2016 Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen zur Tatzeit&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-entfuehrung-der-ehefrau-eines-bankmanagers-rechtskraeftig/">Urteil wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2016</p>
<p>Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen zur Tatzeit 52 Jahre alten Diplom-Informatiker, wegen Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Strafkammer klingelte der Angeklagte im Juni 2015 an der Hauseingangstür der Wohnung eines Bankmanagers und gab sich als Paketbote aus. Als die Wohnungstür geöffnet wurde, zwang der Angeklagte die in der Wohnung befindliche Ehefrau und den Sohn unter Drohung mit einer Softairpistole sich auf den Fußboden zu legen. Der Angeklagte fesselte den Sohn mittels eines Kabelbinders mit den Händen an einen Heizkörper. Dann zwang er die Ehefrau, die eine von innen abgeklebte Sonnenbrille aufsetzen musste, mit vorgehaltener Softairpistole mit ihm zu ihrem Wagen zu gehen. Vorher hinterließ der Angeklagte in der Wohnung einen Brief, in dem er die Zahlung einer Lösegeldsumme von 2,5 Millionen Euro forderte. Mit der Ehefrau auf dem Beifahrersitz fuhr der Angeklagte nach München in unmittelbare Nähe zu einer von ihm vorher als Versteck angemieteten Wohnung. Auf einem öffentlichen Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes gelang es dem Opfer aber, sich von dem Angeklagten loszureißen und um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte erkannte, dass eine weitere Tatausführung unmöglich geworden war, und floh deshalb von dem Parkplatz. Der Sohn des Ehepaars konnte alsbald von der Polizei befreit werden.</p>
<p align="justify">Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG München I – Urteil vom 22. März 2016 – 20 KLs 123 Js 159154/15</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 29. September 2016</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-entfuehrung-der-ehefrau-eines-bankmanagers-rechtskraeftig/">Urteil wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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