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	<title>Freiheitsstrafe &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
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		<title>Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2020 12:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[sexuelle Nötigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 125/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 8. September 2020 – 4 StR 44/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Stendal hat den Angeklagten wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.</p>



<p>Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tauschte der Angeklagte, ein mittlerweile in den Ruhestand getretener Pfarrer, im Sommer 2016 unter anderem mit zwei Männern über ein &#8222;Erotik-Datingportal&#8220; umfangreiche, sexuell betonte Nachrichten aus. Er gab sich dabei als seine frühere Geliebte aus. Im Verlaufe dieser Chats veranlasste der Angeklagte die beiden Männer in der irrigen Annahme, mit ihrer vermeintlichen Gesprächspartnerin ein Treffen zu einem &#8222;Vergewaltigungsrollenspiel&#8220; vereinbart zu haben, dazu, die Geschädigte zu Hause aufzusuchen und an dieser gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die beiden Männer kamen dem in dem Glauben an ein einvernehmliches Handeln mit der Geschädigten nach. Die Geschädigte, die von alledem nichts wusste, konnte in beiden Fällen nach dem Eintreffen der Männer die Tatausführung verhindern.</p>



<p>Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend gemacht.</p>



<p>Die hierauf veranlasste Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den 4. Strafsenat des Bundegerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Stendal – Urteil vom 30. Oktober 2019 – 502 KLs 4/19, 307 Js 16625/16</p>



<p>Karlsruhe, den 2. Oktober 2020</p>
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		<title>Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2019 19:36:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 145/2019 Das Landgericht Neuruppin hat den Angeklagten wegen einer im Jahr&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 145/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Neuruppin hat den Angeklagten wegen einer im Jahr 2011 begangenen Steuerhinterziehung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Es hat ihm das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, für die Dauer von drei Jahren aberkannt. Zudem hat es die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 516.478,15 Euro gegen den Angeklagten und einen Mitangeklagten als Gesamtschuldner angeordnet.</p>
<p align="justify">Hiergegen hat der Angeklagte Revision eingelegt.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, soweit der Angeklagte zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das Urteil ist in Folge dessen im Schuldspruch und im Strafausspruch rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Jedoch haben die Einziehungsentscheidung sowie die Aberkennung des Rechts, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, Rechtsfehler aufgewiesen. Der Senat hat das Urteil daher in diesen Punkten aufgehoben, über die nunmehr erneut verhandelt werden muss.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Neuruppin – Urteil vom 16. Februar 2018 – 13 KLs 10/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 13. November 2019</p>
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		<item>
		<title>Verurteilung von zwei Fotografen im &#8222;Fall Grönemeyer&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-von-zwei-fotografen-im-fall-groenemeyer-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2019 19:33:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Falschaussage]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Herbert Grönemeyer]]></category>
		<category><![CDATA[Promifotos]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 144/2019 Das Landgericht Köln hat die Angeklagten I. und K. wegen&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 144/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Köln hat die Angeklagten I. und K. wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) jeweils zu einem Jahr Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) jeweils zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Urteilsfeststellungen kam es am 21. Dezember 2015 auf dem Flughafen Köln-Bonn zu einem Aufeinandertreffen der als Fotografen von einer auf sogenannte Promifotos spezialisierten Agentur beauftragten Angeklagten und Herrn Herbert Grönemeyer, den die Angeklagten durch das Fotografieren seiner Begleiterin provozieren und dessen Reaktion sie mit einer Videokamera festhalten wollten. Wenig später erstatteten die Angeklagten Strafanzeige, in der sie bewusst wahrheitswidrig angaben, Herr Grönemeyer habe den Angeklagten K. geschlagen, gewürgt und verletzt sowie den Angeklagten I. grundlos und ohne dass dieser sich eines Angriffs versah mit einer Tasche geschlagen (was u.a. zu einer Augenverletzung geführt habe), sodann ebenfalls gewürgt und auf den Boden gedrückt. Ferner haben sie die Geschehnisse am Flughafen in einem diesbezüglichen Zivilverfahren als Zeugen bewusst unwahr dargestellt.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen beider Angeklagter gegen das Urteil des Landesgerichts Köln vom 7. März 2019 durch Beschluss vom 22. Oktober 2019 verworfen. Das Urteil ist damit gegen beide Angeklagten rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Köln – Urteil vom 7. März 2019 – 101 KLs 7/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 8. November 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung wegen geplanten Anschlags rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-geplanten-anschlags-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2019 19:03:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 139/2019 Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat den Angeklagten wegen Vorbereitung&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-geplanten-anschlags-rechtskraeftig/">Verurteilung wegen geplanten Anschlags rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 139/2019</p>
<p align="justify">Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat den Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Hanseatischen Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen reiste der aus Syrien stammende Angeklagte 2015 nach Deutschland ein. Er beschäftigte sich ab 2017 aus einer gewissen Perspektivlosigkeit heraus zunehmend mit jihadistischem Gedankengut und befürwortete die Ideologie der terroristischen Vereinigung &#8222;Islamischer Staat&#8220; (IS). Schließlich beschloss er, einen Sprengsatz herzustellen, den er als Autobombe in einer Menschenmenge platzieren wollte, um so möglichst viele Menschen zu töten. Damit hoffte er, in Deutschland ein Klima der Angst und Verunsicherung erzeugen. Einen konkreten Plan, wann und wo er diese Tat begehen wollte, hatte er noch nicht.</p>
<p align="justify">Zur Vorbereitung dieses Anschlags informierte der Angeklagte sich durch Nutzung sog. sozialer Medien über die Herstellung eines Sprengsatzes. Dabei ließ er sich von insgesamt drei Chat-Partnern eingehend unterrichten. Auf deren Rat besorgte er sich für einen Bombenbau benötigte Gegenstände wie Walkie Talkies, Lichtdioden udgl. sowie Chemikalien zur Produktion von Sprengstoff. Als ihm dies nicht gelang, tauschte er sich mit seinen Chat-Partnern über mögliche Fehlerquellen aus. Er gab seinen Plan jedoch nicht auf. Bevor es ihm gelang, Sprengstoff herzustellen, wurde er verhaftet.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht hat den zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlichrechtliche Mängel des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Die Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Hanseatisches OLG in Hamburg &#8211; 4 St 1/18 &#8211; Urteil vom 30. November 2018</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den. 25. Oktober 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht rechtskräftig. Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen wegen Mordes und anderer Straftaten</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-ehemalige-altenpfleger-aus-lambrecht-rechtskraeftig-bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilungen-wegen-mordes-und-anderer-straftaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Oct 2019 19:38:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/2019 Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte drei Angeklagte wegen Mordes in&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte drei Angeklagte wegen Mordes in einem bzw. zwei Fällen, Beihilfe zum Mord sowie einer Vielzahl weiterer Straftaten (Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Diebstahl u.a.) jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und festgestellt, dass ihre Schuld besonders schwer wiegt. Alle ausgeurteilten Straftaten wurden von den Angeklagten im Zusammenhang mit ihrer altenpflegerischen Tätigkeit in einem Seniorenheim in Lambrecht begangen. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Angeklagten das Urteil in einigen Randpunkten korrigiert. Die Verurteilungen wegen der Tötungsdelikte hatten jedoch jeweils Bestand. Nach den hierzu getroffenen Feststellungen hatten zwei der Angeklagten gemeinsam eine Heimbewohnerin getötet, indem sie ihr eine Überdosis Insulin verabreichten und sie später mit einem Kissen erstickten. Der dritte Angeklagte bestärkte sie in ihrem Vorhaben und leistete dadurch Beihilfe. Eine zweite Heimbewohnerin wurde von zwei der Angeklagten durch Insulininjektionen getötet. Da sich das erstinstanzliche Urteil insoweit als rechtsfehlerfrei erwiesen hat, ist es bei allen drei Angeklagten bei den vom Landgericht verhängten lebenslangen Freiheitsstrafen und der Feststellung der besonderen Schuldschwere verblieben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Frankenthal (Pfalz) &#8211; Urteil vom 26. Juni 2018 – 1 KLs 5220 Js 43075/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21. Oktober 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen ehemaligen Präsidenten einer Musikhochschule wegen sexueller Nötigung in drei Fällen rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-ehemaligen-praesidenten-einer-musikhochschule-wegen-sexueller-noetigung-in-drei-faellen-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2019 19:21:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Musikhochschule]]></category>
		<category><![CDATA[sexuelle Nötigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 130/2019 Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 130/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zum Nachteil der Nebenklägerin A. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Hinsichtlich eines anderen Falles zum Nachteil einer weiteren Nebenklägerin hat es ihn freigesprochen.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte in den Jahren 2007, 2009 und 2013 die sich um eine Stelle an der Hochschule bewerbende Sängerin A. in drei Fällen in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und sich auf sie gelegt bzw. sie mit seinem Griff festgehalten und jeweils trotz verbalen Protests und Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.</p>
<p align="justify">Der 1. Strafsenat hat die Verurteilung des Angeklagten in drei Fällen bestätigt. Die Beweiswürdigung zeigt keinen Rechtsfehler auf. Die von der Strafkammer getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Die Strafzumessung ist nicht zu beanstanden. Insbesondere lässt sich dem Hinweis der Strafkammer auf das Fehlen von Geständnis und Entschuldigung des Angeklagten in Gestalt einer hypothetischen Erwägung, dass sie bei ihrem Vorliegen u.U. einen minder schweren Fall hätten begründen können, nicht die Wertung entnehmen, dass ihr Fehlen als Strafschärfungsgrund Berücksichtigung gefunden hat.</p>
<p align="justify">Der 1. Strafsenat hat weiter die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der weiteren Nebenklägerin in einem Freispruchsfall verworfen.</p>
<p align="justify">Diesbezüglich hat das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte die sich im Juli 2004 auf eine Assistentenstelle bewerbende und ihm bereits bekannte Nebenklägerin in seinem Büro auf das Sofa drückte und den Analverkehr bis zum Samenerguss durchführte. Die Nebenklägerin wehrte sich nicht. Es kam nach dem Vorfall zu zwei einvernehmlichen Sexualkontakten der Nebenklägerin mit dem Angeklagten. Das Landgericht konnte sich nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Gewalt angewendet hat, um einen aus seiner Sicht zu erwartenden Widerstand zu unterbinden.</p>
<p align="justify">Dabei hat das Landgericht eine erschöpfende und rechtsfehlerfreie Gesamtwürdigung aller Aspekte vorgenommen. Im Rahmen seiner umfassenden Bewertung ist es rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass schon die finale Verknüpfung zwischen Krafteinsatz und Herbeiführung des Analverkehrs nicht sicher nachgewiesen ist und auch der Angeklagte nach seinem Vorstellungshorizont keinen erwarteten Widerstand der Nebenklägerin mit Gewalt zu überwinden suchte.</p>
<p align="justify">Das Urteil ist somit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht München I – Urteil vom 16. Mai 2018 – 10 KLs 454 Js 160018/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 9. Oktober 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-entflohenen-strafgefangenen-wegen-raubes-u-a-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jul 2019 20:01:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[räuberischer Angriff]]></category>
		<category><![CDATA[schwerer Raub]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 96/2019 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-entflohenen-strafgefangenen-wegen-raubes-u-a-rechtskraeftig/">Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 96/2019</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 9. November 2018 verworfen, welches den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes und räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a. zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet hat.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts überfiel der in anderer Sache wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte und während einer Ausführung entwichene Strafgefangene zwei Frauen, um Geld, Wertgegenstände und ein Kraftfahrzeug zur Fortsetzung seiner Flucht an sich zu bringen.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Ravensburg &#8211; Urteil vom 9. November 2018 – 7 KLs 37 Js 27689/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 19. Juli 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-entflohenen-strafgefangenen-wegen-raubes-u-a-rechtskraeftig/">Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Bundesgerichtshof hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem Autobahnparkplatz bezüglich dreier Angeklagter auf die Revisionen der Nebenkläger teilweise auf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2019 14:28:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenraub]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Überfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 77/2019 Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte die drei litauischen Angeklagten im ersten&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 77/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte die drei litauischen Angeklagten im ersten Rechtsgang unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Raub (jeweils mit Todesfolge) zu Freiheitsstrafen von zwölf Jahren und zwei Monaten bzw. elf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger hatte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil überwiegend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen – insoweit wird auf die Presserklärung vom 14. Januar 2016 (Nr. 6/2016) verwiesen.</p>
<p align="justify">Im zweiten Rechtsgang hat das Landgericht die drei Angeklagten nunmehr auch wegen versuchten Totschlags – in Tateinheit unter anderem mit erpresserischem Menschraub, Raub und gefährlicher Körperverletzung – schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen von zehn Jahren und drei Monaten, acht Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 4. Strafsenat hat über die Revisionen der Nebenkläger verhandelt, die mit ihren Rechtsmitteln unter anderem beanstandet haben, dass die Angeklagten nicht auch wegen (vollendeten) Mordes verurteilt worden sind.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts überwältigten die drei Angeklagten – zusammen mit zwei bereits rechtskräftig abgeurteilten Mittätern – in den späten Abendstunden des 9. Januar 2012 den zufällig als Tatopfer ausgewählten Geschädigten, nachdem dieser mit seinem Kleintransporter auf einem an der A 9 gelegenen Parkplatz angehalten hatte. Die Tätergruppe verbrachte den Geschädigten auf einen in einem Waldstück gelegenen Lagerplatz, wo man ihm mehrere Kreditkarten abnahm und ihn zur Preisgabe der zugehörigen PIN zwang. Die zwei rechtkräftig verurteilten Mittäter begaben sich sodann zu verschiedenen Bankfilialen und hoben Geld von den Konten des Geschädigten ab.</p>
<p align="justify">Nicht ausschließbar während der Abwesenheit der rechtskräftig verurteilten Mittäter kam es auf dem Lagerplatz zu massiven Gewalteinwirkungen auf den Geschädigten, wobei dieser schwere innere Verletzungen erlitt. Die schweren Gewalthandlungen konnte die Strafkammer weder einem der Angeklagten zuordnen noch konnte sie Feststellungen dazu treffen, aus welchem Beweggrund es zu dem Gewaltausbruch kam. Festgestellt hat das Landgericht lediglich, dass die drei auf dem Lagerplatz verbliebenen Angeklagten die massiven Verletzungshandlungen wahrnahmen. Im Anschluss an die Gewalthandlungen fesselten die Angeklagten das schwer verletzte Tatopfer und verbrachten es im Laderaum seines Transporters an eine etwa 200 Meter von der Straße entfernt gelegene Stelle im Wald. Hier ließen die Angeklagten den Geschädigten in seinem Transporter zurück, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf nahmen. Die Angeklagten wollten ein Auffinden des Tatopfers erschweren und der Tätergruppe Zeit für die Ausreise nach Litauen verschaffen. Das Tatopfer erlag seinen schweren Verletzungen. Sein Tod wäre auch bei sofortiger medizinischer Behandlung nicht zu verhindern gewesen.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat hat auf die Revisionen der Nebenkläger dieses Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen. Der Senat hat die Ablehnung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht beanstandet, da sich das Landgericht nur unzureichend mit der Motivation der Angeklagten bei Zurücklassen des Tatopfers im Wald auseinandergesetzt hat. Weil der Senat die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des angefochtenen Urteils aufrecht erhalten konnte, wird sich das Landgericht im dritten Rechtsgang im Wesentlichen nur noch mit der Frage des Vorliegens eines Mordmerkmals zu befassen haben.</p>
<p align="justify">Soweit die Angeklagten selbst und die Nebenkläger bezüglich eines weiteren – nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilten – Angeklagten Revision eingelegt hatten, hat der Senat diese Rechtsmittel im Beschlusswege verworfen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Dessau-Roßlau – Urteil vom 7. Dezember 2017 – 1 Ks (115 Js 4512/12)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 6. Juni 2019</p>
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		<item>
		<title>Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe im Berliner &#8222;Tiefkühltruhen-Mord&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-im-berliner-tiefkuehltruhen-mord-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 May 2019 09:19:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Raub mit Todesfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 58/2019 Das Landgericht Berlin hat den heute 57 Jahre alten Angeklagten&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 58/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Berlin hat den heute 57 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, Urkundenfälschung in fünf Fällen und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer erschoss der Angeklagte kurz vor Silvester 2006 seinen ehemaligen Nachbarn in dessen Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg, um sich neben Bargeld und anderen Vermögenswerten die Rente des 80 Jahre alten alleinstehenden Opfers von zuletzt rund 2.000 Euro monatlich zu verschaffen. Um die Tat zu verdecken und möglichst lange finanziell von ihr zu profitieren, zerteilte er den Leichnam und lagerte ihn in einer dafür angeschafften Tiefkühltruhe. Zudem verschickte er unter dem Namen des Getöteten Schreiben an das Finanzamt und die Hausverwaltung. Erst im Januar 2017 wurde die Tat entdeckt.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Beschluss vom 16. April 2019 – 5 StR 558/18</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Berlin – Urteil vom 18. April 2018 &#8211; (504 KLs) 234 Js 30/17 (7/17)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 2. Mai 2019</p>
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		<item>
		<title>Urteil wegen versuchten Bombenanschlags im Bonner Hauptbahnhof und geplanter Ermordung des Vorsitzenden der Partei &#8222;Pro NRW&#8220;  rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-versuchten-bombenanschlags-im-bonner-hauptbahnhof-und-geplanter-ermordung-des-vorsitzenden-der-partei-pro-nrw-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2019 09:07:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Sprengstoffanschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4816</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 48/2019 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten G. des versuchten Mordes&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 48/2019</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten G. des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig gesprochen, weil er im Dezember 2012 einen Sprengstoffanschlag im Bonner Hauptbahnhof verüben wollte. Außerdem hat es ihn ebenso wie die Mitangeklagten B., D. und S. wegen Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, weil sie im März 2013 geplant hatten, den Vorsitzenden der Partei &#8222;Pro NRW&#8220; zu töten. Gegen G. hat das Oberlandesgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagten B. und D. hat es zu Freiheitsstrafen von zwölf Jahren verurteilt, den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte G. der Überzeugung, dass die &#8222;westliche Welt&#8220; unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland einen &#8222;Kreuzzug&#8220; gegen die Muslime führe und dass es die Pflicht jedes Muslims sei, im Rahmen des &#8222;Jihads&#8220; durch Anschläge auf Zivilisten in der westlichen Welt &#8222;Vergeltung&#8220; zu üben. Zu diesem Zweck stellte er einen hochexplosiven, mit einem Zeitzünder versehenen Sprengsatz her. Er verstaute den Sprengsatz in einer Tasche, die er am 10. Dezember 2012 auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofs ablegte, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt etwa 30 bis 40 Personen aufhielten. Er hatte den Zeitzünder aktiviert und eine Zeitverzögerung von wenigen Minuten eingestellt. Durch die Detonation der Bombe wollte er möglichst viele Menschen töten. Dazu kam es letztlich nicht, weil mehrere Personen auf die Tasche aufmerksam wurden und sie, nachdem sie hineingesehen hatten, erschreckt wegstießen; dadurch löste sich eine der Drahtverbindungen, wodurch der Zündkreislauf unterbrochen wurde.</p>
<p align="justify">Außerdem hatte sich G. mit den Mitangeklagten B., D. und S. zu einer Gruppierung zusammengeschlossen, die das von der radikal-islamistischen Einstellung der Angeklagten getragene Ziel verfolgte, alle Menschen zu töten, die den Propheten Mohammed beleidigten, insbesondere die Mitglieder der Partei &#8222;Pro NRW&#8220;. Sie planten zunächst, deren Vorsitzenden am 13. März 2013 zu erschießen, wurden aber noch vor der Tatausführung festgenommen.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">OLG Düsseldorf &#8211; 2 StE 2/14- 3 III- 5 StS 1/14 – Entscheidung vom 3. April 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 17. April 2019</p>
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