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	<title>gefährliche Körperverletzung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2020 12:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 135/2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 135/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 14. Oktober 2020 – 2 StR 310/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten u.a. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Führens einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.</p>



<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der mit einem Gasrevolver und einem Butterflymesser bewaffnete politikverdrossene Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung eines früheren Bundestagsabgeordneten der SPD, um diesen zur Rede zu stellen. Er beabsichtigte, den Politiker zum Verfassen einer ehrenrührigen Erklärung zu zwingen, um ihn anschließend damit zu erpressen. In der Wohnung kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte zweimal vergeblich versuchte, den Gasrevolver zu betätigen, aus dem sich jedoch kein Schuss löste. In der Folge gelang es dem Politiker mit Unterstützung seiner Lebensgefährtin, die dabei beide leicht verletzt wurden, den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.</p>



<p>Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Bonn vom 13. Mai 2020 ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Bonn – Urteil vom 13. Mai 2020 – 50 KLs 4/20</p>



<p>Karlsruhe, den 6. November 2020</p>
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		<title>Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger &#8222;Hells Angels&#8220; rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Sep 2020 07:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Hells Angels]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger &#8222;Hells Angels&#8220; rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Verurteilung wegen Mordes gegen vier Angehörige der Leipziger &#8222;Hells Angels&#8220; rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 114/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 18. August 2020 – 5 StR 175/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Leipzig hat die vier Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in zwei Fällen und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.</p>



<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts provozierte ein Angehöriger der Gruppierung &#8222;United Tribuns&#8220; am Vormittag des 25. Juni 2016 ein Mitglied der konkurrierenden &#8222;Hells Angels&#8220;, indem er ihm verbot, in Kleidung der &#8222;Hells Angels&#8220; die Leipziger Eisenbahnstraße, in der sich das Clubhaus der &#8222;United Tribuns&#8220; befand, zu betreten. Am Nachmittag desselben Tages begaben sich 15 Angehörige der &#8222;Hells Angels&#8220;, darunter die Angeklagten, demonstrativ in Bekleidung ihrer Gruppierung in einen Imbiss in der Eisenbahnstraße und provozierten damit &#8211; szenetypisch &#8211; eine körperliche Auseinandersetzung mit den Angehörigen der gegnerischen Gruppe. Entsprechend dem gemeinsamen Plan der &#8222;Hells Angels&#8220; gab einer der Angeklagten unter dem Vorwand der Verteidigung vier Schüsse in Oberkörperhöhe auf die Gruppe der &#8222;United Tribuns&#8220; ab. Dabei nahmen die Angeklagten den Tod von Kontrahenten zumindest billigend in Kauf. Zwei Angehörige der &#8222;United Tribuns&#8220; wurden durch die Schüsse erheblich, ein dritter tödlich verletzt. Drei der Angeklagten, die nicht selbst die Schüsse abgegeben hatten, versetzten dem tödlich verletzt am Boden Liegenden Tritte, auch gegen den Kopf, oder versuchten dies.</p>



<p>Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Bundesgerichtshof hat insbesondere mehrere Verfahrensrügen als unbegründet und die Annahme eines gemeinschaftlichen Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe bei allen Angeklagten als rechtsfehlerfrei angesehen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz</strong>:</p>



<p>LG Leipzig – Urteil vom 4.&nbsp;Juni 2019 – 1 Ks 100 Js 40760/16</p>



<p>Karlsruhe, den 2. September 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-messerangriffs-auf-eine-mitarbeiterin-des-jobcenters-cottbus-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 12:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 106/2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 106/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 29. Juli 2020 – 6 StR 215/20</strong></p>



<p>Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juli die Revision des 39-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 13. Februar 2020 verworfen.</p>



<p>Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt, weil dieser am 28. Juni 2019 eine Mitarbeiterin des Jobcenter Cottbus in deren Büro angegriffen und mit einem Messer unter anderem am Hals verletzt hatte. Grund der Tat war die Unzufriedenheit des Angeklagten mit den Entscheidungen der Mitarbeiterin.</p>



<p>Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Cottbus &#8211; Urteil vom 13. Februar 2020 – 21 Ks 7/19</p>



<p>Karlsruhe, den 5. August 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) im &#8222;Baby-Mordprozess&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-frankenthal-pfalz-im-baby-mordprozess-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 12:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) im &#8222;Baby-Mordprozess&#8220; rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 105/2020 Beschluss vom&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) im &#8222;Baby-Mordprozess&#8220; rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 105/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 29. Juli 2020 &#8211; 4 StR 598/19</strong></p>



<p>Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.</p>



<p>Nach den Feststellungen verletzte der Angeklagte seine Lebensgefährtin und einen Bekannten mit einem Messer und tötete sodann seine zwei Monate alte Tochter, indem er den Säugling vom Balkon in die Tiefe warf, um sich durch die Tötung des Kindes an seiner Lebensgefährtin zu rächen. Anschließend bemächtigte er sich seiner beiden Töchter aus einer früheren Beziehung und drohte den am Tatort eintreffenden Polizeibeamten, die Mädchen zu töten, wenn die Beamten die Wohnung stürmten. Er verletzte eines der Mädchen mit dem Messer schwer, bevor die Polizeibeamten die Wohnung stürmten und den Angeklagten festnahmen.</p>



<p>Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Frankenthal (Pfalz) &#8211; Urteil vom 17. Mai 2019 – 1 Ks 5220 Js 16663/16</p>



<p>Karlsruhe, den 5. August 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Totschlags beim Chemnitzer Stadtfest</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-wegen-totschlags-beim-chemnitzer-stadtfest/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 May 2020 07:54:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Totschlags beim Chemnitzer Stadtfest Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 53/2020 Beschluss vom&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Totschlags beim Chemnitzer Stadtfest</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 53/2020</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 14. April 2020 &#8211; 5 StR 14/20 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Chemnitz hat den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Urteilsfeststellungen erstach der Angeklagte in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2018 während des Chemnitzer Stadtfestes gemeinsam mit einem auf der Flucht befindlichen Mittäter einen ihm unbekannten Mann, der mit dem Mittäter zuvor in Streit geraten war. Anschließend verletzte der Angeklagte einen weiteren Geschädigten durch einen Messerstich in den Rücken.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.</p>
<p align="justify">Insbesondere hat der Bundesgerichtshof die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der bestreitende Angeklagte der Täter war, als rechtsfehlerfrei angesehen. Die Ausführungen des Landgerichts dazu sind weder lückenhaft, noch unklar oder widersprüchlich, sie verstoßen nicht gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen. Die Beweiswürdigung entfernt sich auch nicht so weit von einer Tatsachengrundlage, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen. Das Landgericht hat seine Überzeugungsbildung von der Täterschaft des Angeklagten vielmehr auf eine Vielzahl von ineinandergreifenden Zeugenaussagen und objektiven Befunden gestützt, sich mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkten beschäftigt und daraus naheliegende Schlüsse gezogen.</p>
<p align="justify">Im Zusammenhang mit Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof u.a. entschieden, dass die Mitglieder des Gerichts im vorliegenden Fall nicht dazu verpflichtet waren, von der Verteidigung vorgelegte &#8222;Fragenkataloge&#8220; zur Erforschung etwaiger sie betreffender Befangenheitsgründe zu beantworten.</p>
<p align="justify">Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Chemnitz, Urteil vom 22. August 2019 – 1 Ks 210 Js 27835/18</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 8. Mai 2020</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Revisionen von zwei Mitgliedern der &#8222;Osmanen Germania&#8220; gegen Verurteilungen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung erfolglos</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/revisionen-von-zwei-mitgliedern-der-osmanen-germania-gegen-verurteilungen-unter-anderem-wegen-gefaehrlicher-koerperverletzung-und-versuchter-raeuberischer-erpressung-erfolglos/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Dec 2019 19:59:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Osmanen Germania]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 157/2019 Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten Selcuk S., den früheren&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 157/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten Selcuk S., den früheren Vizepräsidenten der rockerähnlichen Gruppierung &#8222;Osmanen Germania&#8220;, wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Ein weiteres Mitglied des Stuttgarter &#8222;Chapters&#8220; der &#8222;Osmanen Germania&#8220; hat das Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart hatte sich neben den zuvor genannten Angeklagten gegen fünf weitere Mitangeklagte gerichtet, die nach den Feststellungen ebenfalls Mitglieder der &#8222;Osmanen Germania&#8220; waren, darunter auch den früheren Präsidenten Mehmet B.. Deren Verurteilungen waren jedoch nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens und sind bereits rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte Selcuk S. Mitglieder des Stuttgarter &#8222;Chapters&#8220; der &#8222;Osmanen Germania&#8220; beauftragt, den Präsidenten des &#8222;Chapters&#8220; Gießen/Marburg im Rahmen einer Bestrafungsaktion körperlich zu misshandeln. Die Bestrafungsaktion wurde von fünf Mitgliedern der Gruppierung durchgeführt, unter anderem dem weiteren Angeklagten. Zudem hatte der Angeklagte Selcuk S. nach den Feststellungen des Landgerichts zwei Mitgliedern des &#8222;Chapters&#8220; Stuttgart den Auftrag erteilt, eine albanische Familie zur Durchsetzung – nicht bestehender – Forderungen aus einem Mietverhältnis mit dem Einsatz körperlicher Gewalt zu bedrohen; zu einer Zahlung oder der erstrebten Räumung kam es nicht. Schließlich hatte der Angeklagte Selcuk S. nach den Feststellungen seine frühere Geliebte körperlich misshandelt.</p>
<p align="justify">Mit ihren Revisionen rügten die Angeklagten die Verletzung materiellen Rechts. Der 1. Strafsenat hat die Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 19. November 2019 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten aufweist.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanzen: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Stuttgart – Urteil vom 24. Januar 2019 – 3 KLs 201 Js 117340/16 jug.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 5. Dezember 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-gefaehrlicher-koerperverletzung-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Feb 2018 20:08:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 38/2018 Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-gefaehrlicher-koerperverletzung-rechtskraeftig/">Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 38/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts traf der Angeklagte am Tattag nach einer vorausgegangenen körperlichen Auseinandersetzung etwa zwei Wochen zuvor erstmals wieder auf den Nebenkläger und entschloss sich spontan, diesem einen &#8222;Denkzettel&#8220; für die zuletzt erlittene &#8222;leichte Kopfverletzung&#8220; zu verpassen. In Umsetzung dieses Entschlusses brachte er den Nebenkläger mittels eines Faustschlages zu Boden und fügte ihm u.a. durch mehrfache Fußtritte gegen den Kopf schwere Verletzungen zu.</p>
<p align="justify">Das Landgericht ist vom Vorliegen der Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Totschlagsversuch ausgegangen und hat den Angeklagten folglich &#8222;nur&#8220; wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.</p>
<p align="justify">Gegen das Urteil haben der Angeklagte und der Nebenkläger Revision eingelegt. Der Nebenkläger vertritt die Auffassung, dass es am Vorliegen der Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags fehle und der Angeklagte deshalb neben der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung auch wegen eines versuchten Tötungsdelikts zu bestrafen sei. Der Angeklagte wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Schuld- und Strafausspruch.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen verworfen. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Braunschweig &#8211; Urteil vom 23. Januar 2017 &#8211; 9 Ks 115 Js 31736/14</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21. Februar 2018</p>
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		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von elf Jahren</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2017 19:42:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 165/2017 Das Landgericht Würzburg hat den zur Tatzeit 19jährigen Angeklagten wegen&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 165/2017</p>
<p align="justify">Das Landgericht Würzburg hat den zur Tatzeit 19jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify"><b>Sachverhalt: </b></p>
<p align="justify">Nach den landgerichtlichen Feststellungen fasste der Angeklagte den Entschluss, seine vormalige Freundin zu töten, nachdem diese die Beziehung zu ihm beendet hatte. Durch einen Mittäter lockte er sie unter einem Vorwand in den zur abendlichen Tatzeit menschenleeren Schlosspark von Wiesentheid. Dort trat er überraschend auf sie zu und versetzte ihr in Tötungsabsicht drei wuchtige Stiche mit einem Messer. Die Stiche drangen in den Hals, die linke Schädelseite sowie in den Nacken ein und führten zu schwersten, konkret lebensbedrohlichen Verletzungen. Der Angeklagte und sein Mittäter ließen die Geschädigte in dem Glauben, sie getötet zu haben, im Park zurück. Infolge der durch die Messerstiche zugefügten Verletzungen, vor allem der gravierenden Verletzung des Rückenmarks, sind bei ihr u.a. eine Querschnittslähmung eines bestimmten Grades sowie schwerste Beeinträchtigungen des Blasen-Darm-Trakts eingetreten. Sie ist derzeit dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen.</p>
<p align="justify"><b>Bisheriger Prozessverlauf: </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht hat die Tat u.a. als versuchten Mord unter Verwirklichung der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe gewertet. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht ist die besondere Schwere der Schuld im Sinne von § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG festgestellt und der Angeklagte innerhalb des dadurch eröffneten höheren Strafrahmens zu der Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Zudem hat das Landgericht der Geschädigten ein hohes einmaliges Schmerzensgeld sowie eine monatlich zu zahlende Schmerzensgeldrente zuerkannt.</p>
<p align="justify">Mit seiner Revision hat der Angeklagte vor allem die Anwendung des erhöhten Strafrahmens der Jugendstrafe beanstandet.</p>
<p align="justify"><b>Entscheidung des Bundesgerichtshofs: </b></p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Würzburg keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Würzburg – Urteil vom 26. Januar 2017 – JKLs 801 Js 263/16 jug.</p>
<p align="justify"><b>Die maßgeblichen Vorschriften lauten: </b></p>
<p align="justify"><b>§ 105 Abs. 3 JGG </b></p>
<p align="justify">Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 24. Oktober 2017</p>
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		<title>Urteil des Landgerichts Cottbus wegen Ermordung eines 14-jährigen Mädchens rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-cottbus-wegen-ermordung-eines-14-jaehrigen-maedchens-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jun 2016 06:26:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[besondere Schwere der Schuld]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 106/2016 Das Landgericht Cottbus hat den zum Tatzeitpunkt 20-jährigen, aus Nordrhein-Westfalen&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 106/2016</p>
<p>Das Landgericht Cottbus hat den zum Tatzeitpunkt 20-jährigen, aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Es hat bei dem Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld angenommen und ihn zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Jugendschwurgerichtskammer hatte der Angeklagte die später getötete 14-Jährige im Internet kennengelernt und sie auch in ihrem Elternhaus besucht. Nachdem die Schülerin die Beziehung zum Angeklagten beendet hatte, hatte der Angeklagte sie am Folgetag auf ihrem Heimweg von der Schule in einem Waldstück überrascht. Sodann hatte er ihr unerwartet von hinten mehrfach mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend mit zwei Messern mindestens 78 Stiche in den Oberkörper, den Hals und den Kopf versetzt, in deren Folge die Schülerin wenig später verstorben war. Zudem hatte der Angeklagte einen ebenfalls 14-jährigen Jungen, der seiner Mitschülerin zu Hilfe gekommen war, mit einem Messer an der Hand verletzt.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Cottbus – Urteil vom 30. April 2015 – 23 Ks 1/14 (21560 Js 36815/13)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 22. Juni 2016</p>
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		<title>Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-essen-wegen-versuchter-toetung-eines-polizeibeamten-bei-einem-regionalliga-fussballspiel-ist-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2016 19:17:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeibeamter]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchte Tötung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 90/2016 Das Landgericht Essen hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-essen-wegen-versuchter-toetung-eines-polizeibeamten-bei-einem-regionalliga-fussballspiel-ist-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 90/2016</p>
<p>Das Landgericht Essen hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Nebenklägers, eines Polizeibeamten, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie den Vorwegvollzug von einem Jahr der verhängten Freiheitsstrafe angeordnet. Gegen dieses Urteil wendeten sich der Angeklagte und &#8211; mit dem Ziel einer Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes – der Nebenkläger.</p>
<p align="justify">Wegen des der Verurteilung zu Grunde liegenden Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung 66/16 Bezug genommen.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat hat nunmehr im Beschlusswege die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als im Wesentlichen unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils hat hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht ergeben. Insbesondere hält die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, als er den Nebenkläger während der Vornahme einer Diensthandlung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Sekunden mit voller Kraft mit beiden Armen im Würgegriff hielt, rechtlicher Nachprüfung stand. Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe hat der Senat hingegen entfallen lassen.</p>
<p align="justify">Die Revision des Nebenklägers hat der Senat wegen Versäumung der Frist zur Begründung des Rechtsmittels verworfen, desgleichen dessen Antrag, in die versäumte Frist wiedereingesetzt zu werden.</p>
<p align="justify">Die Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Vorinstanz. LG Essen Urteil vom 16. Juni 2015 – 22 Ks 5/15 (70 Js 523/14)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 23. Mai2016</p>
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