<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>islamistische Gefährder &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
	<atom:link href="https://www.michael-kirchhoff.com/tag/islamistische-gefaehrder/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.michael-kirchhoff.com</link>
	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
	<lastBuildDate>Tue, 26 Sep 2017 19:42:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.7.2</generator>
	<item>
		<title>Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/keine-aussetzung-der-abschiebung-von-zwei-islamistischen-gefaehrdern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Sep 2017 19:35:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufenthaltsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[islamistische Gefährder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=3082</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 62/2017 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut die Gewährung von vorläufigem&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/keine-aussetzung-der-abschiebung-von-zwei-islamistischen-gefaehrdern/">Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pm_head"></div>
<div class="text hyphenate">
<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 62/2017</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen die Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern abgelehnt. Die Betroffenen, ein Tunesier und ein Türke, wurden im Februar bzw. März 2017 verhaftet. Im Juni 2017 ordnete das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Abschiebung des türkischen Staatsangehörigen gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an. Mit Verfügung vom August 2017 ordnete das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Abschiebung des tunesischen Staatsangehörigen an. Beide Ministerien haben ihre Anordnungen damit begründet, dass die Ausländer als „Gefährder“ der radikal-islamistischen Szene in Deutschland zuzurechnen seien. Sie identifizierten sich mit der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und bei ihnen bestehe das Risiko der Begehung einer terroristischen Tat, das sich jederzeit realisieren könne.</p>
<p>Die gegen den Vollzug ihrer Abschiebung gerichteten Begehren hat der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig jetzt zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ist in Fällen einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erstinstanzlich zuständig. Das Gericht hat auf der Grundlage der vorgelegten Erkenntnismittel die Prognose der beiden Ministerien als gerechtfertigt angesehen, dass von den Ausländern eine terroristische Gefahr ausgeht. Dafür reicht in den Fällen des § 58a AufenthG ein beachtliches Risiko aus. Damit können die Betroffenen schon vor der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache abgeschoben werden. Im Fall des tunesischen Staatsangehörigen macht das Gericht die Abschiebung allerdings von der Zusicherung einer tunesischen Regierungsstelle abhängig, dass dem Betroffenen im Fall der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit der Überprüfung der Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer gewährt wird. Im Fall des  türkischen Staatsangehörigen wird die Zusicherung verlangt, dass im Fall seiner Verhaftung in der Türkei die dortigen Haftbedingungen den europäischen Mindeststandards entsprechen und er Besuche von diplomatischen oder konsularischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland erhalten darf.</p>
<p><a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=190917B1VR7.17.0">BVerwG 1 VR 7.17</a> &#8211; Beschluss vom 19. September 2017<br />
<a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=190917B1VR8.17.0">BVerwG 1 VR 8.17</a> &#8211; Beschluss vom 19. September 2017</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/keine-aussetzung-der-abschiebung-von-zwei-islamistischen-gefaehrdern/">Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-abschiebungsanordnungen-gegen-zwei-islamistische-gefaehrder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Aug 2017 20:59:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschiebungsanordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufenthaltsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[islamistische Gefährder]]></category>
		<category><![CDATA[salafistische Gefährder]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=3030</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 56/2017 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-abschiebungsanordnungen-gegen-zwei-islamistische-gefaehrder/">Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pm_head"></div>
<div class="text hyphenate">
<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 56/2017</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei salafistischen Gefährdern gegen Abschiebungsanordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Innenministerium) abgewiesen. Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem deren Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden sie abgeschoben.</p>
<p>Das bei Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht hat die Anordnungen heute als rechtmäßig bestätigt. Nach der im Jahr 2005 eingeführten Regelung des § 58a AufenthG kann ein Ausländer zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden. Nach dem vom Bundesverfassungsgericht inzwischen bestätigten Maßstab des 1. Revisionssenats bedarf es für die hierfür erforderliche, auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose einer Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Diese Voraussetzungen sieht der Senat im Fall der beiden salafistischen Gefährder auch nach neuerlicher Überprüfung auf der Grundlage einer Gesamtschau vielfältiger Anhaltspunkte und Indizien als erfüllt an. Sie waren insbesondere beide seit längerem in der radikal-islamistischen Szene in Deutschland verankert, sympathisierten mit der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und hatten mehrfach Gewalttaten unter Einsatz von Waffen angekündigt.</p>
<p>In beiden Fällen sah das Gericht auch keine Abschiebungsverbote wegen der Gefahr der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung in den Zielländern ihrer Abschiebung. Im Fall des Algeriers hatte das Gericht die Abschiebung zunächst von der Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle abhängig gemacht, dass dem Betroffenen keine derartigen Gefahren drohen. Nach einem Gespräch des Klägers mit dem Algerischen Generalkonsulat während seiner Inhaftierung in Deutschland konnte aber davon ausgegangen werden, dass er in Algerien wegen seines Verhaltens in Deutschland nicht als Terrorist behandelt wird, weshalb zum Zeitpunkt seiner Abschiebung kein reales Risiko für eine Verletzung von Art. 3 EMRK mehr bestand. Auch der Kläger ging davon aus, dass ihm in Algerien nichts droht, weshalb er selbst um seine Abschiebung gebeten hatte. Diese Einschätzung bestätigte sich nach seiner Ankunft und Befragung in Algerien.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat in beiden Verfahren die Entscheidung über das vom Innenministerium gegen die Kläger verhängte unbefristete Einreise- und Aufenthaltsverbot abgetrennt und an das zuständige Verwaltungsgericht Göttingen verwiesen.</p>
<p><a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=220817U1A2.17.0">BVerwG 1 A 2.17</a> &#8211; Urteil vom 22. August 2017<br />
<a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=220817U1A3.17.0">BVerwG 1 A 3.17</a> &#8211; Urteil vom 22. August 2017</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-abschiebungsanordnungen-gegen-zwei-islamistische-gefaehrder/">Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
