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	<title>Körperverletzung mit Todesfolge &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 13:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung mit Todesfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 107/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 30. Juli 2020 – 6 StR 182/20</strong></p>



<p>Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18. Dezember 2019 verworfen.</p>



<p>Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die beiden zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bzw. drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil diese in der Nacht auf den 26. Januar 2019 am Nürnberger S-Bahnhof Frankenstadion im Rahmen eines Gedränges zwei 16-jährige Jugendliche in das Gleisbett geschubst hatten, die dann von einem durchfahrenden Zug überrollt wurden. Ein weiterer ins Gleisbett gestürzter Jugendlicher konnte sich rechtzeitig vor dem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett retten.</p>



<p>Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Nürnberg-Fürth &#8211; Urteil vom 18. Dezember 2019 – JKl KLs 601 Js 51129/19 jug</p>



<p>Karlsruhe, den 5. August 2020</p>
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		<title>Urteil im Leipziger &#8222;Taschenraub&#8220;-Verfahren rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-im-leipziger-taschenraub-verfahren-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2020 12:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung mit Todesfolge]]></category>
		<category><![CDATA[schwerer Raub]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil im Leipziger &#8222;Taschenraub&#8220;-Verfahren rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 103/2020 Beschluss vom 23. Juli 2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil im Leipziger &#8222;Taschenraub&#8220;-Verfahren rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 103/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 23. Juli 2020 – 5 StR 251/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Leipzig hat den bei der Tatbegehung 17 Jahre alten Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>



<p>Nach den Urteilsfeststellungen entschloss sich der Angeklagte Anfang 2019, hochbetagten Frauen überfallartig Hand- und Einkaufstaschen zu entwenden, um so an Bargeld zu gelangen. In Umsetzung dieses Tatplans entriss er zwei Passantinnen die Taschen mit einem solchen Ruck, dass die 86 und 88 Jahre alten Frauen stürzten und sich schwere Verletzungen (insbesondere Knochenbrüche und Prellungen) zuzogen. Eine der beiden Frauen musste aufgrund der Sturzverletzungen operiert werden. Sie überlebte die Operation nicht und verstarb so letztlich an den bei der Tat erlittenen Verletzungen. Der Angeklagte war sich der Gefahr seines Handelns für die Gesundheit der Opfer seiner Raubüberfälle bewusst; dies war ihm jedoch gleichgültig. Die tödliche Folge seines Tuns für eine der beiden Frauen hätte er erkennen können und müssen.</p>



<p>Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz</strong>:</p>



<p>LG Leipzig – Urteil vom 13.&nbsp;Dezember 2019 – 2 KLs 852 Js 12039/19</p>



<p><strong>Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen</strong></p>



<p><strong>§ 227&nbsp;Körperverletzung mit Todesfolge</strong></p>



<p>(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.</p>



<p>(2) …</p>



<p><strong>§ 250&nbsp;Schwerer Raub</strong></p>



<p>(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn</p>



<p>1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub …. eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt …</p>



<p><strong>§ 18&nbsp;Dauer der Jugendstrafe</strong></p>



<p>(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.</p>



<p>(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.</p>



<p>Karlsruhe, den 4. August 2020</p>
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		<title>Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/strafurteil-des-landgerichts-dortmund-zum-tod-eines-saeuglings-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2020 20:35:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung mit Todesfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 83/2020 Beschluss&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 style="text-align: left;" align="justify">Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 83/2020</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 13. Mai 2020 – 4 StR 533/19 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Dortmund hat die zur Tatzeit 28 Jahre Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer schüttelte die Angeklagte im Laufe des 20. Juni 2010 ihr damals sechs Monate altes Kind so heftig, dass es ein Schütteltrauma erlitt und überdies mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand oder auf den Fußboden prallte. Das Kind starb am nächsten Tag im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.</p>
<p align="justify">Dem Urteil war eine mehrjährige Hauptverhandlung mit insgesamt 95 Sitzungstagen vorausgegangen, in der die Angeklagte bestritten hatte, ihr Kind geschüttelt zu haben. Vielmehr sei es in einem unbeobachteten Moment vom Elternbett gefallen. Die Schwurgerichtskammer hatte daher zahlreiche medizinische Sachverständige verschiedener Fachrichtungen angehört. Diese hatten teils unterschiedliche Auffassungen zur Ursache der Verletzungen des Kindes und zur Todesursache vertreten.</p>
<p align="justify">Mit ihrer Revision hat die Angeklagte Verfahrensfehler geltend gemacht und sich mit der Sachrüge gegen ihre Verurteilung gewandt.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat hat die Revision als unbegründet verworfen. Die Schwurgerichtskammer habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Angeklagte ihr Kind vorsätzlich geschüttelt habe und das Schütteln ursächlich für den Tod des Kindes gewesen sei. Verfahrensfehler weise das Urteil nicht auf.</p>
<p align="justify">Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Dortmund – Urteil vom 11. Juni 2018 – 37 Ks 190 Js 280/10 – 27/11</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 26. Juni 2020</p>
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