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	<title>kriminelle Vereinigung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil des Landgerichts Lüneburg im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung &#8222;Diebe im Gesetz&#8220; rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 19:48:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Vereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 151/2019 Das Landgericht Lüneburg hat die Angeklagten A., S. und Z.&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-lueneburg-im-zusammenhang-mit-der-kriminellen-vereinigung-diebe-im-gesetz-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Lüneburg im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung &#8222;Diebe im Gesetz&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 151/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Lüneburg hat die Angeklagten A., S. und Z. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, den Angeklagten A. des Weiteren wegen Betruges und Urkundenfälschung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen bzw. einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagten E. und W. hat es des Betruges und der Urkundenfälschung, den Angeklagten D. der Beihilfe zum Betrug schuldig gesprochen und auch insoweit mehrjährige Freiheitsstrafen bzw. eine Bewährungsstrafe festgesetzt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten D., E., S. und Z. weitgehend verworfen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen beteiligten sich die Angeklagten A., S. und Z. über mehrere Jahre als Rädelsführer an der kriminellen Vereinigung &#8222;Diebe im Gesetz&#8220;, eine nach dem &#8222;Diebesgesetz&#8220; streng hierarchisch organisierte Bruderschaft, die ihren Mittelpunkt in Hannover hatte. Ein wesentliches Element des &#8222;Diebesgesetzes&#8220; war die strenge Abschottung der Bruderschaft nach außen und die Solidarität der Mitglieder nach innen; zu den verbindlich festgesetzten Zielen gehörte es, Vermögensstraftaten zu begehen, wobei die Beute zum größten Teil bei den Mitgliedern verblieb und im Übrigen der Gemeinschaftskasse, dem &#8222;Obschtschak&#8220; zugeführt wurde. Zur Durchführung der Straftaten bediente sich die Vereinigung z.T. auch nicht der Bruderschaft angehöriger Personen, hier der Angeklagten E. und D.. Konkret hat das Landgericht für die Zeit von August 2013 bis Februar 2014 zehn Fälle des gewerbsmäßigen Betruges, meist im Zusammenhang mit Leasinggeschäften, festgestellt.</p>
<p align="justify">Die Angeklagten haben mit ihren Rechtsmitteln die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 3. Strafsenat hat weitgehend keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen im Wesentlichen die Schuldsprüche. Diese waren lediglich betreffend die Angeklagten S. und Z. auf Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu ändern, betreffend den Angeklagten D. wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit zu berichtigen. Auch die verhängten Strafen sind weitgehend nicht zu beanstanden. Lediglich hinsichtlich des Angeklagten E. hat der Senat wegen einer Diskrepanz zwischen Urteilstenor und -gründen die Gesamtfreiheitsstrafe neu festgesetzt.</p>
<p align="justify">Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Lüneburg &#8211; 21 KLs/6403 Js 39314/13 (4/14) &#8211; Urteil vom 7. Dezember 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21. November 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Betreiber der Internetplattform &#8222;Altermedia Deutschland&#8220; durch Bundesgerichtshof weitgehend bestätigt</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-oberlandesgerichts-stuttgart-gegen-betreiber-der-internetplattform-altermedia-deutschland-durch-bundesgerichtshof-weitgehend-bestaetigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Jul 2019 09:43:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Altermedia Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Internetplattform]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Vereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2019 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-oberlandesgerichts-stuttgart-gegen-betreiber-der-internetplattform-altermedia-deutschland-durch-bundesgerichtshof-weitgehend-bestaetigt/">Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Betreiber der Internetplattform &#8222;Altermedia Deutschland&#8220; durch Bundesgerichtshof weitgehend bestätigt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2019</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart weitgehend verworfen, durch das ein Angeklagter wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung, die übrigen jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung bzw. Beihilfe hierzu zu einer Vollzugs- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt worden sind.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts waren die Angeklagten Rädelsführer bzw. Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform &#8222;Altermedia Deutschland&#8220; betrieb. Ziel der Angeklagten war es, dem sogenannten &#8222;Nationalen Widerstand&#8220; dauerhaft eine Internetseite zur Verfügung zu stellen, auf der Äußerungen, die dieser Grundhaltung entsprachen, ohne Einschränkung kundgetan werden durften, unabhängig davon, ob diese strafrechtlich relevante Inhalte hatten. Die Angeklagten nahmen dabei insbesondere billigend in Kauf, dass in die Plattform auch Beiträge zur Leugnung des Holocaust und zur Verunglimpfung von Juden, Muslimen, Ausländern und Flüchtlingen eingestellt wurden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts sowie auf eine Verfahrensbeanstandung gestützten Revisionen der Angeklagten weitgehend verworfen. Lediglich die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung hielt rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Insoweit wurde das Verfahren wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt. Soweit die Angeklagte darüber hinaus wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, hat das Urteil – wie auch betreffend die übrigen Angeklagten – Bestand und ist rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">OLG Stuttgart – 5 – 2 StE 21/16 – Urteil vom 8. Februar 2018</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 31. Juli 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen Mitgliedschaft in der &#8222;Freien Kameradschaft Dresden&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-mitgliedschaft-in-der-freien-kameradschaft-dresden-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2019 20:27:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Vereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliedschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4903</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 64/2019 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-mitgliedschaft-in-der-freien-kameradschaft-dresden-rechtskraeftig/">Urteil wegen Mitgliedschaft in der &#8222;Freien Kameradschaft Dresden&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 64/2019</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden verworfen, durch das diese jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten zu Jugendstrafen verurteilt worden sind.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten Mitglieder der kriminellen Vereinigung &#8222;Freie Kameradschaft Dresden&#8220;, die sich Ende Juli 2015 in Dresden gegründet hatte und deren Ziel es war, die rechtsextreme und ausländerfeindliche Gesinnung ihrer Mitglieder zu verbreiten und &#8211; auch mit Gewalt &#8211; die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen. Ihre Angriffe richteten sich in erster Linie gegen politisch Andersdenkende und Ausländer, aber auch gegen Polizeibeamte, soweit diese zum Schutz ihrer primären Angriffsziele eingesetzt waren. In mehreren Fällen agierte die &#8222;Freie Kameradschaft Dresden&#8220; gemeinsam mit der als terroristische Vereinigung verfolgten &#8222;Gruppe Freital&#8220;.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Dresden &#8211; Urteil vom 3. August 2018 &#8211; 2 KLs 373 Js 109/17 jug</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 13. Mai 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-mitgliedschaft-in-der-freien-kameradschaft-dresden-rechtskraeftig/">Urteil wegen Mitgliedschaft in der &#8222;Freien Kameradschaft Dresden&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Klage gegen Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub Bonn“ abgewiesen</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/klage-gegen-verbot-des-vereins-hells-angels-motorradclub-bonn-abgewiesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Dec 2018 21:18:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hells Angels]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Vereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Rocker]]></category>
		<category><![CDATA[Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsverbot]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 91/2018 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/klage-gegen-verbot-des-vereins-hells-angels-motorradclub-bonn-abgewiesen/">Klage gegen Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub Bonn“ abgewiesen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 91/2018  <br></p>



<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub Bonn“ abgewiesen.<br></p>



<p>Mit 
Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 11.&nbsp;November&nbsp;2016 wurde 
festgestellt, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen 
zuwiderlaufen (§&nbsp;3&nbsp;Abs.&nbsp;1 VereinsG, Art.&nbsp;9&nbsp;Abs.&nbsp;2 GG). Dem Verein wurde 
jede Tätigkeit in Deutschland untersagt. Die Entscheidung wurde damit 
begründet, der Verein sei als kriminelle Vereinigung im Sinne des 
§&nbsp;129&nbsp;Abs.&nbsp;1 des Strafgesetzbuches einzustufen. Ein Teil seiner 
Mitglieder sei angeklagt, zur Durchsetzung seiner Macht- und 
Gebietsansprüche in Teilen des Westerwalds, der nördlichen Eifel sowie 
im Großraum Bonn diverse Straftaten, darunter auch Gewaltdelikte, verübt
 zu haben.<br></p>



<p>Gegen 
die Verfügung haben 14 Mitglieder im eigenen Namen Klage beim 
Bundesverwaltungsgericht erhoben. Dieses ist bei Vereinsverboten durch 
das Bundesministerium des Innern erst- und letztinstanzlich zuständig. 
Die Kläger haben insbesondere geltend gemacht, die verbotene Vereinigung
 existiere nicht mehr, weil sie bereits vor Ergehen der angegriffenen 
Verfügung aufgelöst und abgewickelt worden sei. Da nicht der Verein 
selbst geklagt hat, hatte das Bundesverwaltungsgericht nur darüber&nbsp;zu 
entscheiden, ob ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes bestand. Dies 
hat der 1. Senat auf der Grundlage einer Beweisaufnahme bejaht. Diese 
hat ergeben, dass die Liquidation des Vereins im Zeitpunkt des Ergehens 
der Verfügung jedenfalls deswegen noch nicht endgültig abgeschlossen 
war, weil der Verein noch bewegliches Vermögen besaß; ob auch noch 
Ansprüche des Vereins aus einem Treuhandverhältnis betreffend das u.a. 
mit dem (vormaligen) Clubhaus bebaute Grundstück bestanden, hat der 
Senat letztlich offengelassen.<br></p>



<p><strong>Urteil vom 13. Dezember 2018 &#8211; BVerwG 1 A 14.16 &#8211;</strong></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/klage-gegen-verbot-des-vereins-hells-angels-motorradclub-bonn-abgewiesen/">Klage gegen Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub Bonn“ abgewiesen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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