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	<title>Münchner Amoklauf &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil gegen den Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchner Amoklauf verkauft wurde, rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Aug 2019 09:56:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darknet]]></category>
		<category><![CDATA[Internetplattform]]></category>
		<category><![CDATA[Münchner Amoklauf]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Waffenverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 109/2019 Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 109/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei Fällen und zum Handeltreiben mit Schusswaffen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf Teile des Schuldspruchs beschränkten Revision. Er beanstandet, dass ihm fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der Tötungen und Körperverletzungen vorgeworfen wird.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils betrieb der Angeklagte als alleiniger Administrator eine Plattform im Darknet. Diese war auf größtmögliche Anonymität und Abschottung angelegt und mit dem Zusatz versehen: &#8222;Keine Kontrolle, alles erlaubt.&#8220; Dementsprechend hatte er verschiedene Unterkategorien eingerichtet, die dem Werben für Betäubungsmittel und dem Vertrieb von Waffen dienten. Nachdem im November 2015 seine Plattform von der Presse mit dem Erwerb der Waffen für das Attentat von Paris am 13. November 2015 in Verbindung gebracht worden war, deaktivierte der Angeklagte die Waffenkategorie, um das Medieninteresse daran einzudämmen. Schon am 2. Januar 2016 aktivierte er diese Kategorie erneut, so dass sie und die darin hinterlegten Gesuche für registrierte Nutzer der Plattform sichtbar waren.</p>
<p align="justify">Über diese Plattform wurden durch die Nutzer illegale Waffengeschäfte ohne die erforderlichen waffenrechtlichen Genehmigungen abgewickelt. Gegenstand eines dieser Geschäfte war der Verkauf einer Pistole Glock und 567 Patronen an den 18 Jahre alten David S., die ihm der Verkäufer, der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Philipp K., am 20. Mai und 17. Juli 2016 übergab.</p>
<p align="justify">Am frühen Abend des 22. Juli 2016 schoss David S. mit der Waffe und der Munition auf eine Gruppe Jugendlicher in einer McDonalds-Filiale im Münchner Olympia-Einkaufszentrum. Fünf Jugendliche starben, einer wurde schwer verletzt. David S. verließ sodann das Einkaufszentrum und schoss auf die zu Fuß Flüchtenden. Dabei tötete er drei weitere Menschen, drei erlitten schwere Verletzungen. Er ging zurück in das Einkaufszentrum und erschoss dort einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er noch eine weitere Person durch einen Schuss. Es gelang ihm, sich etwa zweieinhalb Stunden zu verbergen; als er schließlich von der Polizei entdeckt wurde, erschoss er sich selbst.</p>
<p align="justify">In die Planung dieser Tat hatte David S. niemanden einbezogen. Auch der Angeklagte wusste nichts von diesen Plänen. Aber er hätte erkennen können und müssen, dass die Möglichkeit eines anonymen Waffenerwerbs abseits des geregelten legalen Marktes dazu führen kann, dass der Erwerber eine auf diesem Weg erworbene Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Dies gilt, zumal da der Angeklagte durch die Berichterstattung über das Pariser Attentat auf eine solche Möglichkeit aufmerksam geworden war.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Karlsruhe – Urteil vom 19. Dezember 2018 – 4 KLs 608 Js 19580/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 19. August 2019</p>
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			</item>
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		<title>Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-den-verkaeufer-der-fuer-den-muenchner-amoklauf-genutzten-waffe-ist-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jan 2019 22:58:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Amoklauf]]></category>
		<category><![CDATA[fahrlässige Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Münchner Amoklauf]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Waffe]]></category>
		<category><![CDATA[Waffendelikt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 6/2019 Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen mehrerer Waffendelikte,&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 6/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen mehrerer Waffendelikte, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er vor allem seine Verurteilung wegen der Fahrlässigkeitstaten beanstandet. Zudem ist das Urteil von 22 Nebenklägern mit dem Ziel angefochten worden, statt eines Fahrlässigkeitsvorwurfs die Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord zu erreichen.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Urteils verkaufte der Angeklagte im Jahr 2016 in fünf Fällen verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen. Um Anonymität zu gewährleisten, nutzte er eine Plattform im Darknet und einen zu verschlüsselnden Bitmessage-Dienst, während die Übergabe stets bei einem persönlichen Treffen stattfand. Erforderliche waffenrechtliche Genehmigungen hatten weder er noch die Käufer. Gegenstand eines dieser Geschäfte war der Verkauf einer Pistole Glock und 567 Patronen an den 18 Jahre alten David S., die ihm der Angeklagte am 20. Mai und 17. Juli 2016 übergab.</p>
<p align="justify">Am frühen Abend des 22. Juli 2016 schoss David S. mit der Waffe und der Munition auf eine Gruppe Jugendlicher in einer McDonalds-Filiale im Münchner Olympiaeinkaufszentrum. Fünf Jugendliche starben, einer wurde schwer verletzt. David S. verließ sodann das Einkaufszentrum und schoss auf die zu Fuß Flüchtenden. Dabei tötete er drei weitere Menschen, drei erlitten schwere Verletzungen. Er ging zurück in das Einkaufszentrum und erschoss dort einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er noch eine weitere Person durch einen Schuss. Es gelang ihm, sich etwa zweieinhalb Stunden zu verbergen; als er schließlich von der Polizei entdeckt wurde, erschoss er sich selbst.</p>
<p align="justify">In die Planung dieser Tat hatte David S. niemanden einbezogen. Auch der Angeklagte wusste nichts von diesen Plänen. Aber angesichts der Verkaufsumstände unter Überwindung waffenrechtlicher Vorgaben hätte er die grundsätzliche Möglichkeit der Begehung einer schwerwiegenden Straftat unter Verwendung der von ihm übergebenen Waffe und der Munition erkennen können und müssen. Jedoch vertraute er darauf, dass es zu solchen Taten nicht kommt, er nahm sie daher nicht billigend in Kauf.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat sowohl das Rechtsmittel des Angeklagten als auch die der Nebenkläger als unbegründet verworfen, da die Verurteilung, insbesondere die Begründung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und die Ablehnung eines bedingten Beilhilfevorsatzes rechtsfehlerfrei erfolgten. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG München – Urteil vom 19. Januar 2018 – 12 KLs 111 Js 239798/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21.Januar 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-den-verkaeufer-der-fuer-den-muenchner-amoklauf-genutzten-waffe-ist-rechtskraeftig/">Urteil gegen den Verkäufer der für den Münchner Amoklauf genutzten Waffe ist rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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