<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>NSA-Untersuchungsausschuss &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
	<atom:link href="https://www.michael-kirchhoff.com/tag/nsa-untersuchungsausschuss/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.michael-kirchhoff.com</link>
	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
	<lastBuildDate>Thu, 30 Mar 2017 19:16:08 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.7.2</generator>
	<item>
		<title>Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/antrag-der-oppositionsmitglieder-im-nsa-untersuchungsausschuss-zurueckgewiesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 19:14:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[NSA-Untersuchungsausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Opposition]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2543</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 35/2017 Die aus zwei Abgeordneten bestehende und die Fraktionen Die Linke&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/antrag-der-oppositionsmitglieder-im-nsa-untersuchungsausschuss-zurueckgewiesen/">Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 35/2017</p>
<p>Die aus zwei Abgeordneten bestehende und die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen repräsentierende Minderheit des NSA-Untersuchungsausschusses erstrebt die Umsetzung eines im Untersuchungsausschuss gestellten Antrags, der darauf gerichtet ist, dass seitens der Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Vernehmung Edward Snowdens vor dem Untersuchungsausschuss in Deutschland geschaffen werden. Die Ausschussmehrheit hatte den Antrag mit den Stimmen der Abgeordneten aus den Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die hiergegen von der Ausschussminderheit angerufene Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs hat dieser mit Beschluss vom 11. November 2016 Recht gegeben (vgl. Presseerklärung Nr. 209/2016 vom 21. November 2016).</p>
<p align="justify">Auf die Beschwerde des Untersuchungsausschusses hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den angefochtenen Beschluss der Ermittlungsrichterin aufgehoben und den Antrag der Ausschussminderheit zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt:</p>
<p align="justify">Das von der Ausschussminderheit gemäß § 17 Abs. 2 und 4 PUAG angestrengte Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ist unzulässig, weil die Antragstellerin das dort vorgesehene Quorum nicht erreicht. Das Recht der Beweiserhebung einschließlich des Vollzugs eines bereits erlassenen Beweisbeschlusses und die Möglichkeit seiner gerichtlichen Durchsetzung gegen den Willen der Ausschussmehrheit steht nicht jeder Minderheit von einem Viertel der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses zu. Die Regelungen in § 17 Abs. 2 und 4 PUAG sind vielmehr dahin zu verstehen, dass die Ausschussminderheit entsprechend Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestags repräsentieren muss, was hinsichtlich der von der Antragstellerin vertretenen Fraktionen nicht der Fall ist. Dies folgt aus Sinn und Zweck der Regelung, wie sie sich unter Beachtung des den Gesetzesmaterialien zu entnehmenden Willens des Gesetzgebers ergeben, sowie der Systematik des Untersuchungsausschussgesetzes und den für das Recht des Untersuchungsausschusses bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben.</p>
<p align="justify">Beschluss vom 23. Februar 2017 &#8211; 3 ARs 20/16</p>
<p align="justify">Ermittlungsrichterin I des Bundesgerichtshofes &#8211; Beschluss vom 11. November 2016 &#8211; 1 BGs 125/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 15. März 2017</p>
<p align="justify">Die maßgeblichen Bestimmungen des Grundgesetzes und Untersuchungsausschussgesetzes lauten:</p>
<p align="justify"><b>Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG </b></p>
<p align="justify">Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt.</p>
<p align="justify"><b>§ 17 PUAG </b></p>
<p align="justify">Abs. 2: Beweise sind zu erheben, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt sind, es sei denn, die Beweiserhebung ist unzulässig oder das Beweismittel ist auch nach Anwendung der in diesem Gesetz vorgesehenen Zwangsmittel unerreichbar.</p>
<p align="justify">Abs. 4: Lehnt der Untersuchungsausschuss die Erhebung bestimmter Beweise oder die Anwendung beantragter Beweismittel nach … ab, so entscheidet auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofes über die Erhebung der Beweise oder über die Anordnung des Zwangsmittels.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/antrag-der-oppositionsmitglieder-im-nsa-untersuchungsausschuss-zurueckgewiesen/">Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220;</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/vorlaeufige-entscheidung-des-bundesgerichtshofs-zum-nsa-untersuchungsausschuss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 20:31:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[NSA]]></category>
		<category><![CDATA[NSA-Untersuchungsausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Vernehmung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2339</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 241/2016 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat als Beschwerdesenat die Vollziehung&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/vorlaeufige-entscheidung-des-bundesgerichtshofs-zum-nsa-untersuchungsausschuss/">Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220;</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 241/2016</p>
<p>Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat als Beschwerdesenat die Vollziehung einer Entscheidung der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs betreffend die Vorbereitung der Vernehmung des Zeugen Edward Snowden im &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220; des Deutschen Bundestages bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.</p>
<p align="justify">Mit dem angefochtenen Beschluss hat die Ermittlungsrichterin auf den Antrag einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Minderheit des Ausschusses entschieden, dieser habe nochmals über einen Antrag abzustimmen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen und dem Ausschuss mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt sie diese herstellen könne; sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden, habe der Ausschuss ihm zumindest mehrheitlich zuzustimmen (vgl. PM 209/16). Gegen diesen Beschluss hat der Ausschuss, vertreten durch seinen Vorsitzenden, Beschwerde eingelegt. Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens ist offen. Bei dieser Sachlage überwiegt das Interesse des Ausschusses, die mit dem Vollzug der Anordnung eintretenden Folgen zu vermeiden gegenüber dem Interesse der Antragstellerin, die Anordnung der Ermittlungsrichterin vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu vollziehen.</p>
<p align="justify">Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 11. November 2016 –</p>
<p align="justify">1 BGs 125/16 &#8211; 1 ARs 1/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21. Dezember 2016</p>
<p align="justify"><b>§ 36 Abs. 3 PUAG lautet: </b></p>
<p align="justify">Gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters oder der Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofes ist die Beschwerde statthaft, über die der Bundesgerichtshof entscheidet.</p>
<p align="justify"><b>§ 307 StPO lautet: </b></p>
<p align="justify">Abs. 1: Durch Einlegung der Beschwerde wird der Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht gehemmt.</p>
<p align="justify">Abs. 2: Jedoch kann das Gericht, der Vorsitzende oder der Richter, dessen Entscheidung angefochten wird, sowie auch das Beschwerdegericht anordnen, dass die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen ist.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/vorlaeufige-entscheidung-des-bundesgerichtshofs-zum-nsa-untersuchungsausschuss/">Vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220;</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesgerichtshof verpflichtet &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220; zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-verpflichtet-nsa-untersuchungsausschuss-zum-amtshilfeersuchen-an-die-bundesregierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Nov 2016 20:09:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Amtshilfeersuchen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[NSA]]></category>
		<category><![CDATA[NSA-Untersuchungsausschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungsausschuss]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2262</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 209/2016 Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-verpflichtet-nsa-untersuchungsausschuss-zum-amtshilfeersuchen-an-die-bundesregierung/">Bundesgerichtshof verpflichtet &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220; zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 209/2016</p>
<p>Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des &#8222;NSA-Untersuchungsausschusses&#8220; bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Mit dem von den Antragstellern begehrten Amtshilfeersuchen solle die Bundesregierung ersucht werden, die Voraussetzungen, für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen, insbesondere dem Zeugen wirksamen Auslieferungsschutz zuzusichern.</p>
<p align="justify">Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat diesem Antrag mit Beschluss vom 11. November 2016 stattgegeben. Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Der Beschluss verpflichtet den Untersuchungsausschuss lediglich ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung zu stellen.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21. November 2016</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-verpflichtet-nsa-untersuchungsausschuss-zum-amtshilfeersuchen-an-die-bundesregierung/">Bundesgerichtshof verpflichtet &#8222;NSA-Untersuchungsausschuss&#8220; zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
