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	<title>räuberische Erpressung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Revisionen von zwei Mitgliedern der &#8222;Osmanen Germania&#8220; gegen Verurteilungen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung erfolglos</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/revisionen-von-zwei-mitgliedern-der-osmanen-germania-gegen-verurteilungen-unter-anderem-wegen-gefaehrlicher-koerperverletzung-und-versuchter-raeuberischer-erpressung-erfolglos/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Dec 2019 19:59:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Osmanen Germania]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 157/2019 Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten Selcuk S., den früheren&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 157/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten Selcuk S., den früheren Vizepräsidenten der rockerähnlichen Gruppierung &#8222;Osmanen Germania&#8220;, wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Ein weiteres Mitglied des Stuttgarter &#8222;Chapters&#8220; der &#8222;Osmanen Germania&#8220; hat das Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart hatte sich neben den zuvor genannten Angeklagten gegen fünf weitere Mitangeklagte gerichtet, die nach den Feststellungen ebenfalls Mitglieder der &#8222;Osmanen Germania&#8220; waren, darunter auch den früheren Präsidenten Mehmet B.. Deren Verurteilungen waren jedoch nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens und sind bereits rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte Selcuk S. Mitglieder des Stuttgarter &#8222;Chapters&#8220; der &#8222;Osmanen Germania&#8220; beauftragt, den Präsidenten des &#8222;Chapters&#8220; Gießen/Marburg im Rahmen einer Bestrafungsaktion körperlich zu misshandeln. Die Bestrafungsaktion wurde von fünf Mitgliedern der Gruppierung durchgeführt, unter anderem dem weiteren Angeklagten. Zudem hatte der Angeklagte Selcuk S. nach den Feststellungen des Landgerichts zwei Mitgliedern des &#8222;Chapters&#8220; Stuttgart den Auftrag erteilt, eine albanische Familie zur Durchsetzung – nicht bestehender – Forderungen aus einem Mietverhältnis mit dem Einsatz körperlicher Gewalt zu bedrohen; zu einer Zahlung oder der erstrebten Räumung kam es nicht. Schließlich hatte der Angeklagte Selcuk S. nach den Feststellungen seine frühere Geliebte körperlich misshandelt.</p>
<p align="justify">Mit ihren Revisionen rügten die Angeklagten die Verletzung materiellen Rechts. Der 1. Strafsenat hat die Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 19. November 2019 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten aufweist.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanzen: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Stuttgart – Urteil vom 24. Januar 2019 – 3 KLs 201 Js 117340/16 jug.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 5. Dezember 2019</p>
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		<item>
		<title>Verurteilung des Angeklagten wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-angeklagten-wegen-ueberfalls-in-der-siegaue-bei-bonn-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Mar 2019 21:27:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Überfall]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 33/2019 Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 33/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte durch Beschluss vom 11. April 2018 den Schuldspruch des landgerichtlichen Urteils bestätigt und insoweit die Revision des Angeklagten verworfen. Er hatte jedoch den Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen, weil das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hatte (vgl. Presserklärung Nr. 92/2018).</p>
<p align="justify">Nach den damit rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts überfiel der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 2. April 2017 ein junges Paar, das in der Siegaue zeltete. Er erzwang unter Vorhalt einer Astsäge von beiden Opfern die Herausgabe von Wertsachen. Anschließend vergewaltigte er die junge Frau vor dem Zelt, während der Mann in Todesangst in dem Zelt verharren musste, von wo er die Polizei alarmierte.</p>
<p align="justify">Nach erneuter Hauptverhandlung zum Strafmaß hat Landgericht den Angeklagten nunmehr zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt und ergänzend festgestellt, dass bei dem Angeklagten bei der Tatbegehung keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen diese Verurteilung durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Bonn &#8211; Urteil vom 5. Oktober 2018 – (23 KLs 21/18)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 22. März 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-entfuehrung-der-ehefrau-eines-bankmanagers-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Sep 2016 15:33:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Entführung]]></category>
		<category><![CDATA[erpresserischer Menschenraub]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsberaubung]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2016 Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen zur Tatzeit&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-entfuehrung-der-ehefrau-eines-bankmanagers-rechtskraeftig/">Urteil wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 173/2016</p>
<p>Das Landgericht München I hat den Angeklagten, einen zur Tatzeit 52 Jahre alten Diplom-Informatiker, wegen Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Strafkammer klingelte der Angeklagte im Juni 2015 an der Hauseingangstür der Wohnung eines Bankmanagers und gab sich als Paketbote aus. Als die Wohnungstür geöffnet wurde, zwang der Angeklagte die in der Wohnung befindliche Ehefrau und den Sohn unter Drohung mit einer Softairpistole sich auf den Fußboden zu legen. Der Angeklagte fesselte den Sohn mittels eines Kabelbinders mit den Händen an einen Heizkörper. Dann zwang er die Ehefrau, die eine von innen abgeklebte Sonnenbrille aufsetzen musste, mit vorgehaltener Softairpistole mit ihm zu ihrem Wagen zu gehen. Vorher hinterließ der Angeklagte in der Wohnung einen Brief, in dem er die Zahlung einer Lösegeldsumme von 2,5 Millionen Euro forderte. Mit der Ehefrau auf dem Beifahrersitz fuhr der Angeklagte nach München in unmittelbare Nähe zu einer von ihm vorher als Versteck angemieteten Wohnung. Auf einem öffentlichen Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes gelang es dem Opfer aber, sich von dem Angeklagten loszureißen und um Hilfe zu rufen. Der Angeklagte erkannte, dass eine weitere Tatausführung unmöglich geworden war, und floh deshalb von dem Parkplatz. Der Sohn des Ehepaars konnte alsbald von der Polizei befreit werden.</p>
<p align="justify">Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG München I – Urteil vom 22. März 2016 – 20 KLs 123 Js 159154/15</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 29. September 2016</p>
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