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	<title>Reichsbürger &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
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		<title>Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-ehemaligen-mister-germany-wegen-versuchten-mordes-u-a-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 08:11:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Reichsbürger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 61/2020 Beschluss&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-ehemaligen-mister-germany-wegen-versuchten-mordes-u-a-rechtskraeftig/">Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 61/2020</p>
<p align="justify">Beschluss vom 7. Mai 2020 – 4 StR 633/19</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle verworfen, das ihn wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hat.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen hatte sich der hoch verschuldete Angeklagte der so genannten Selbstverwalterbewegung angeschlossen und auf seinem Anwesen einen autonomen Staat namens &#8222;Ur&#8220; ausgerufen. Im August 2016 schoss er auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos, die im Wege der Amtshilfe zur Zwangsräumung des versteigerten Anwesens eingesetzt waren. Die Hinzuziehung der Polizeibeamten war erforderlich geworden, weil der Angeklagte in einer Internetbotschaft gedroht hatte, seinen &#8222;Staat&#8220; mit Waffengewalt zu verteidigen. Durch den Schuss wurde ein SEK-Beamter am Hals verletzt. Der Angeklagte betrachtete die Polizeibeamten als Repräsentanten eines Scheinstaates, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und getötet werden durften. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bejaht.</p>
<p align="justify">Die auf Verfahrensbeanstandungen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Halle ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Halle, Urteil vom 17. April 2019 – 1 Ks 3/17, 500 Js 207746/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 18. Mai 2020</p>
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			</item>
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		<title>Verurteilung des &#8222;Reichsbürgers&#8220; von Georgensgmünd wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat Bestand</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-reichsbuergers-von-georgensgmuend-wegen-mordes-an-einem-polizeibeamten-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-hat-bestand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Feb 2019 20:55:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeibeamter]]></category>
		<category><![CDATA[Reichsbürger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 12/2019 Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen Mordes an einem&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-reichsbuergers-von-georgensgmuend-wegen-mordes-an-einem-polizeibeamten-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-hat-bestand/">Verurteilung des &#8222;Reichsbürgers&#8220; von Georgensgmünd wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat Bestand</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 12/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen Mordes an einem Polizeibeamten und versuchten Mordes an zwei weiteren Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts drangen am Morgen des 19. Oktober 2016 gegen sechs Uhr Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei in das Anwesen des Angeklagten ein, um dem Landratsamt die Durchsuchung nach Waffen zu ermöglichen. Der Angeklagte bemerkte, dass es sich bei den in das Haus eingedrungenen Personen um Polizeibeamte handelte. Als er durch die teilverglaste Wohnungstür sah, dass sich ein Polizeibeamter vor dieser Tür in der Hocke befand, um ein Öffnungsgerät anzusetzen, entschloss er sich, diese Situation auszunutzen und ihn zu töten. Er schoss elf Mal unmittelbar hintereinander durch die Tür mit einer Pistole gezielt auf den hockenden Beamten, der – obwohl er eine Schutzweste trug – getroffen wurde und am nächsten Tag an den Verletzungsfolgen starb. Dabei nahm der Angeklagte in Kauf, dass zwei weitere daneben stehende Polizeibeamte durch die Schüsse ebenfalls getötet werden könnten. Auch sie wurden infolge der Schussabgabe verletzt. Beweggrund für das Handeln des Angeklagten war die Verteidigung des von ihm auf seinem Anwesen selbst ausgerufenen autonomen Staates. Er betrachtete die Polizeibeamten als Repräsentanten eines &#8222;Scheinstaates Bundesrepublik Deutschland&#8220;, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und deswegen getötet werden durften.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zwar bestanden angesichts der vom Landgericht zu den konkreten Umständen des Einsatzes des Spezialkommandos der Polizei getroffenen Feststellungen Bedenken gegen die Annahme einer Arglosigkeit des getöteten Polizisten und damit einer heimtückischen Begehungsweise des Angeklagten. Das Landgericht hat die Tat des Angeklagten jedoch rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und die dafür im Strafgesetzbuch angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Nürnberg-Fürth – Urteil vom 23. Oktober 2017 – 5 Ks 113 Js 1822/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 5. Februar 2019</p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 23. Januar 2019 – 1 StR 209/18 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen Mordes an einem Polizeibeamten und versuchten Mordes an zwei weiteren Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts drangen am Morgen des 19. Oktober 2016 gegen sechs Uhr Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei in das Anwesen des Angeklagten ein, um dem Landratsamt die Durchsuchung nach Waffen zu ermöglichen. Der Angeklagte bemerkte, dass es sich bei den in das Haus eingedrungenen Personen um Polizeibeamte handelte. Als er durch die teilverglaste Wohnungstür sah, dass sich ein Polizeibeamter vor dieser Tür in der Hocke befand, um ein Öffnungsgerät anzusetzen, entschloss er sich, diese Situation auszunutzen und ihn zu töten. Er schoss elf Mal unmittelbar hintereinander durch die Tür mit einer Pistole gezielt auf den hockenden Beamten, der – obwohl er eine Schutzweste trug – getroffen wurde und am nächsten Tag an den Verletzungsfolgen starb. Dabei nahm der Angeklagte in Kauf, dass zwei weitere daneben stehende Polizeibeamte durch die Schüsse ebenfalls getötet werden könnten. Auch sie wurden infolge der Schussabgabe verletzt. Beweggrund für das Handeln des Angeklagten war die Verteidigung des von ihm auf seinem Anwesen selbst ausgerufenen autonomen Staates. Er betrachtete die Polizeibeamten als Repräsentanten eines &#8222;Scheinstaates Bundesrepublik Deutschland&#8220;, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und deswegen getötet werden durften.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zwar bestanden angesichts der vom Landgericht zu den konkreten Umständen des Einsatzes des Spezialkommandos der Polizei getroffenen Feststellungen Bedenken gegen die Annahme einer Arglosigkeit des getöteten Polizisten und damit einer heimtückischen Begehungsweise des Angeklagten. Das Landgericht hat die Tat des Angeklagten jedoch rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und die dafür im Strafgesetzbuch angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Nürnberg-Fürth – Urteil vom 23. Oktober 2017 – 5 Ks 113 Js 1822/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 5. Februar 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-reichsbuergers-von-georgensgmuend-wegen-mordes-an-einem-polizeibeamten-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-hat-bestand/">Verurteilung des &#8222;Reichsbürgers&#8220; von Georgensgmünd wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat Bestand</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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