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	<title>schwere staatsgefährdende Gewalttat &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Bundesgerichtshof lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-laesst-anklage-gegen-franco-a-vor-dem-oberlandesgericht-frankfurt-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2019 19:45:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Franco A.]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 150/2019 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-laesst-anklage-gegen-franco-a-vor-dem-oberlandesgericht-frankfurt-zu/">Bundesgerichtshof lässt Anklage gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 150/2019</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und anderer Delikte gegen einen Angehörigen der Bundeswehr Franco A. zu dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen und das Hauptverfahren vor diesem Gericht eröffnet.</p>
<p align="justify">Dem Angeklagten wird vom Generalbundesanwalt zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Bei dem geplanten Anschlag habe der Angeklagte den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen. Zu diesem Zwecke habe er sich eine Tarnidentität als syrischer Flüchtling zugelegt. Außerdem sei er im Besitz von weiteren Waffen, insbesondere zur Last gelegt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat Munition und Sprengstoff gewesen.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht hat die Anklage nur teilweise zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eröffnet. Den hinreichenden Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hat es verneint, weil der Angeklagte zu einer solchen Tat nicht fest entschlossen gewesen sei. Dies ergebe sich daraus, dass er sie über den Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht begangen habe, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.</p>
<p align="justify">Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der zu einem Teil des Verteidigungsvorbringens Nachermittlungen in Auftrag gegeben hatte, die nahezu ein Jahr in Anspruch genommen haben, kann der vom Oberlandesgericht als maßgeblich betrachtete zeitliche Ablauf die im Übrigen gegen den Angeklagten sprechenden Indizien nicht in einem Maße entkräften, dass der hinreichende Tatverdacht entfiele. Dabei kann offen bleiben, ob der Angeklagte tatsächlich unter einer Legende handeln wollte.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht wird in dieser Sache deshalb nunmehr eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen haben.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Oberlandesgericht Frankfurt &#8211; Beschluss vom 7. Juni 2018 &#8211; 5 &#8211; 2 StE 18/17 -5a- 7/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 20. November 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung wegen geplanten Anschlags rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-geplanten-anschlags-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2019 19:03:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 139/2019 Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat den Angeklagten wegen Vorbereitung&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-geplanten-anschlags-rechtskraeftig/">Verurteilung wegen geplanten Anschlags rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 139/2019</p>
<p align="justify">Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat den Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Hanseatischen Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen reiste der aus Syrien stammende Angeklagte 2015 nach Deutschland ein. Er beschäftigte sich ab 2017 aus einer gewissen Perspektivlosigkeit heraus zunehmend mit jihadistischem Gedankengut und befürwortete die Ideologie der terroristischen Vereinigung &#8222;Islamischer Staat&#8220; (IS). Schließlich beschloss er, einen Sprengsatz herzustellen, den er als Autobombe in einer Menschenmenge platzieren wollte, um so möglichst viele Menschen zu töten. Damit hoffte er, in Deutschland ein Klima der Angst und Verunsicherung erzeugen. Einen konkreten Plan, wann und wo er diese Tat begehen wollte, hatte er noch nicht.</p>
<p align="justify">Zur Vorbereitung dieses Anschlags informierte der Angeklagte sich durch Nutzung sog. sozialer Medien über die Herstellung eines Sprengsatzes. Dabei ließ er sich von insgesamt drei Chat-Partnern eingehend unterrichten. Auf deren Rat besorgte er sich für einen Bombenbau benötigte Gegenstände wie Walkie Talkies, Lichtdioden udgl. sowie Chemikalien zur Produktion von Sprengstoff. Als ihm dies nicht gelang, tauschte er sich mit seinen Chat-Partnern über mögliche Fehlerquellen aus. Er gab seinen Plan jedoch nicht auf. Bevor es ihm gelang, Sprengstoff herzustellen, wurde er verhaftet.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht hat den zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlichrechtliche Mängel des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Die Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Hanseatisches OLG in Hamburg &#8211; 4 St 1/18 &#8211; Urteil vom 30. November 2018</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den. 25. Oktober 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-versuchter-ausreise-nach-syrien-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Aug 2017 09:08:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 126/2017 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-versuchter-ausreise-nach-syrien-rechtskraeftig/">Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 126/2017</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts München I verworfen, durch das dieser wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen (vgl. Pressemitteilung vom 22. September 2016, Nr. 166/2016) reiste der Angeklagte, ein deutscher Staatsangehöriger und Anhänger einer extremistisch-islamischen Ideologie, im Jahr 2015 einmal in die Türkei ein und versuchte dies ein weiteres Mal, um sich von dort jeweils weiter nach Syrien zu begeben. In beiden Fällen hatte er die Absicht, sich dort im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen ausbilden zu lassen und sich sodann als Mitglied einer gegen den Staat Syrien gerichteten islamistischen Gruppierung an Kampfhandlungen zu beteiligen.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat sich mit seiner gegen dieses Urteil gerichteten Revision im Wesentlichen gegen die Verfassungsmäßigkeit der genannten Strafnorm gewandt.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) hat das Vorliegen der Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB in Verbindung mit § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen bejaht und keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm erhoben.</p>
<p align="justify">Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG München I &#8211; Urteil vom 19. Mai 2016 &#8211; 2 KLs 111 Js 169510/15</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 8. August 2017</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anhängiges Verfahren zu § 89 Abs. 2a StGB (Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) in Sachen 3 StR 326/16</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/anhaengiges-verfahren-zu-%c2%a7-89-abs-2a-stgb-verurteilung-wegen-vorbereitung-einer-schweren-staatsgefaehrdenden-gewalttat-in-sachen-3-str-32616/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2016 15:17:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[schwere staatsgefährdende Gewalttat]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Terror]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 166/2016 Die Staatsschutzkammer des Landesgerichts München I hat den Angeklagten wegen&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/anhaengiges-verfahren-zu-%c2%a7-89-abs-2a-stgb-verurteilung-wegen-vorbereitung-einer-schweren-staatsgefaehrdenden-gewalttat-in-sachen-3-str-32616/">Anhängiges Verfahren zu § 89 Abs. 2a StGB (Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) in Sachen 3 StR 326/16</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 166/2016</p>
<p>Die Staatsschutzkammer des Landesgerichts München I hat den Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen wandte sich der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, im Jahr 2013 dem Islam zu und radikalisierte sich zunehmend. Mittlerweile ist er Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie und steht in Kontakt mit Personen aus der salafistischen Szene. Er sieht den bewaffneten Jihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an und lehnt die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab. Am 24. Juni 2015 reiste der Angeklagte in die Türkei, um sich von dort weiter nach Syrien zu begeben. Nachdem ihm dies nicht gelang, kehrte er nach Deutschland zurück. Im Oktober 2015 wollte er sich in das türkisch-syrische Grenzgebiet begeben, wurde aber am Flughafen München festgenommen. In beiden Fällen, hatte er die Absicht, sich in Syrien im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen ausbilden zu lassen und sich sodann als Mitglied einer gegen den Staat Syrien gerichteten islamistischen Gruppierung an Kampfhandlungen zu beteiligen.</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat angenommen, dieses Verhalten erfülle die Voraussetzungen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch das Unternehmen der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen o. ä. erfolgen (§ 89a Abs. 2a, Abs. 2 Nr. 1 StGB).</p>
<p align="justify">Der Angeklagte wendet sich mit seiner gegen dieses Urteil gerichteten Revision gegen die Verfassungsmäßigkeit der genannten Strafnorm und macht daneben geltend, deren Voraussetzungen seien nicht festgestellt.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) ist in diesem Fall erstmals in einem Revisionsverfahren mit einer Verurteilung nach dem am 20. Juni 2015 in Kraft getretenen § 89a Abs.2a des Strafgesetzbuchs befasst.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht München I – Urteil vom 19. Mai 2016 – 2 KLs 111 Js 169510/15</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 26. September 2016</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/anhaengiges-verfahren-zu-%c2%a7-89-abs-2a-stgb-verurteilung-wegen-vorbereitung-einer-schweren-staatsgefaehrdenden-gewalttat-in-sachen-3-str-32616/">Anhängiges Verfahren zu § 89 Abs. 2a StGB (Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) in Sachen 3 StR 326/16</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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