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	<title>Strafrecht &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung &#8222;OSS&#8220; (&#8222;Oldschool Society&#8220;) rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 12:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[terroristische Vereinigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung &#8222;OSS&#8220; (&#8222;Oldschool Society&#8220;) rechtskräftig Pressemitteilung&#8230; </p>
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<h1>Urteil des Oberlandesgerichts Dresden wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung &#8222;OSS&#8220; (&#8222;Oldschool Society&#8220;) rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 137/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 27. Oktober 2020 – 3 StR 260/20</strong></p>



<p>Das Oberlandesgericht Dresden hat den Angeklagten unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.</p>



<p>Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen handelte es sich bei der zunächst als Chatgruppe organisierten Vereinigung &#8222;OSS&#8220; um eine rechtsextremistische Gruppierung, deren Mitglieder eine nationalistische, teilweise sogar nationalsozialistische, und rassistische Weltanschauung sowie Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität einte. Spätestens Anfang Februar 2015 beschlossen die Mitglieder, Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Asylbewerberunterkünfte durchzuführen, wobei sie auch den Tod von Menschen in Kauf nahmen. Ein erster Anschlag sollte anlässlich eines im Mai 2015 geplanten Mitgliedertreffens stattfinden. Zwei Mitglieder der Vereinigung besorgten zu diesem Zweck in der Tschechischen Republik pyrotechnische Gegenstände mit erheblicher Sprengkraft, die bei einer Explosion tödliche Lungenverletzungen verursachen können.</p>



<p>Der Angeklagte, der dem Führungsgremium der Vereinigung, dem sogenannten Geheimrat angehörte, förderte mit gewaltbefürwortenden Beiträgen die Radikalisierung der Gruppe bis zu dem Entschluss zur Begehung von Anschlägen. Zudem war er an Planung und Organisation der für Mai 2015 vorgesehenen Zusammenkunft beteiligt. Das Treffen wurde durch das Eingreifen der Ermittlungsbehörden vereitelt.</p>



<p>Der Angeklagte hat mit seiner Revision ohne weitergehende Ausführungen Verfahrensfehler sowie sachlichrechtliche Mängel des Urteils geltend gemacht. Die hierauf veranlasste Überprüfung durch den 3. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben, weshalb das Rechtsmittel zu verwerfen war.</p>



<p>Das Oberlandesgericht München hat bereits am 15. März 2017 die Rädelsführer der Vereinigung und weitere Mitglieder der Führungsriege verurteilt. Mit der heutigen Entscheidung ist auch das Verfahren gegen den Angeklagten rechtskräftig abgeschlossen.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Oberlandesgericht Dresden – 4 St 1/17 &#8211; Urteil vom 10. Oktober 2019</p>



<p>Karlsruhe, den 12. November 2020</p>
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		<title>Urteil im Marburger &#8222;Frühchen-Prozess&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-im-marburger-fruehchen-prozess-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 12:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil im Marburger &#8222;Frühchen-Prozess&#8220; rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/2020 Beschluss vom 4. November 2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil im Marburger &#8222;Frühchen-Prozess&#8220; rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 4. November 2020 &#8211; 2 StR 130/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Marburg hat die Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung u.a. in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.</p>



<p>Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte die Angeklagte zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 als Kinderkrankenschwester auf der neonatologischen Intensivstation des Universitätsklinikums Marburg drei Frühgeborenen ohne ärztliche Anordnung und ohne medizinische Indikation Sedativa verabreicht. Sie wollte dadurch bei den besonders verletzlichen Säuglingen gesundheitliche Krisen herbeiführen, um sich anschließend zur Befriedigung ihres narzisstischen Bedürfnisses nach Anerkennung durch Rettungsbemühungen hervorzutun. Im ersten Fall war die Verabreichung des Sedativums wegen der geringen Dosis nicht geeignet, die Gesundheit des Kindes zu beeinträchtigen. Es starb später infolge seiner Grunderkrankung. Im zweiten Fall fiel das betroffene Kind in einen komatösen Zustand. Dem dritten Kind verabreichte die Angeklagte dreimal Sedativa und brachte es dadurch jeweils in konkrete Lebensgefahr. Diese beiden Kinder überstanden die Angriffe auf ihr Leben nur durch Zufall. Die Angeklagte, die den Tod der Kinder in Kauf genommen hatte, beteiligte sich an den Rettungsmaßnahmen des von ihr alarmierten Klinikpersonals, ohne aber die vorangegangene Vergiftung der Kinder offenzulegen.</p>



<p>Die Angeklagte hat mit ihrer Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Der 2.&nbsp;Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ihr Rechtsmittel als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Marburg &#8211; Urteil vom 28. November 2019 &#8211; 6 Ks &#8211; 4 Js 1/16</p>



<p>Karlsruhe, den 12. November 2020</p>
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		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-bonn-wegen-angriffs-auf-frueheren-spd-politiker-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2020 12:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 135/2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 135/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 14. Oktober 2020 – 2 StR 310/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten u.a. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Führens einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.</p>



<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der mit einem Gasrevolver und einem Butterflymesser bewaffnete politikverdrossene Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung eines früheren Bundestagsabgeordneten der SPD, um diesen zur Rede zu stellen. Er beabsichtigte, den Politiker zum Verfassen einer ehrenrührigen Erklärung zu zwingen, um ihn anschließend damit zu erpressen. In der Wohnung kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte zweimal vergeblich versuchte, den Gasrevolver zu betätigen, aus dem sich jedoch kein Schuss löste. In der Folge gelang es dem Politiker mit Unterstützung seiner Lebensgefährtin, die dabei beide leicht verletzt wurden, den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.</p>



<p>Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Bonn vom 13. Mai 2020 ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Bonn – Urteil vom 13. Mai 2020 – 50 KLs 4/20</p>



<p>Karlsruhe, den 6. November 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-gera-im-fall-einer-getoeteten-rentnerin-aus-jena-winzerla-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 13:51:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig Pressemitteilung des&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 133/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 14. Oktober 2020 &#8211; 2 StR 270/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Gera hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.</p>



<p>Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer wirkte der aus Afghanistan stammende und zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alte Angeklagte am 10. Januar 2019 auf seine 87-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Jena Winzerla mit massiver stumpfer Gewalt ein und führte dadurch vorsätzlich ihren Erstickungstod herbei. Er handelte aus Habgier und in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen. Unter Verwendung der persönlichen Daten des Tatopfers versuchte er, ein Mobiltelefon zu bestellen und mittels eines gefälschten Bankformulars, die Überweisung von 7.000 € an sich zu veranlassen. Den Leichnam verbrachte er &#8211; verstaut in einem Reisekoffer &#8211; in einen Kellerverschlag des Wohnanwesens.</p>



<p>Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Gera ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Gera &#8211; Urteil vom 25. März 2020 &#8211; 1 Ks 107 Js 1418/19</p>



<p>Karlsruhe, den 2. November 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötungsdelikts im Bahnhof von Voerde rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/unterbringung-in-psychiatrie-wegen-toetungsdelikts-im-bahnhof-von-voerde-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 19:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötungsdelikt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterbringung in Psychiatrie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötungsdelikts im Bahnhof von Voerde rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 130/2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötungsdelikts im Bahnhof von Voerde rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 130/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 1. Oktober 2020 &#8211; 3 StR 265/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Duisburg hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines im Bahnhof Voerde begangenen Tötungsdelikts angeordnet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete Revision des Beschuldigten verworfen.</p>



<p>Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen litt der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer undifferenzierten oder atypischen Schizophrenie. Unter dem Einfluss psychotisch verzerrter Wahrnehmungen und eines durch realitätsgestörte Gedankengänge geprägten Erlebens näherte er sich auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Voerde der ihm völlig unbekannten Geschädigten von hinten und stieß sie vor einen einfahrenden Zug. Die Geschädigte prallte gegen den Triebwagen und erlitt hierdurch unmittelbar tödlich wirkende multiple Verletzungen. Das Landgericht hat dieses Geschehen als in rechtswidriger Weise begangenen Mord gewertet. Im Einklang mit einem psychiatrischen Sachverständigen hat es angenommen, der Beschuldigte habe sicher im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit und nicht ausschließbar im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Der Beschuldigte sei aufgrund seiner Erkrankung auch in Zukunft für die Allgemeinheit gefährlich.</p>



<p>Der Beschuldigte hat mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Sein Rechtsmittel hat jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt.</p>



<p>Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Duisburg &#8211; 5 Ks &#8211; 132 Js 124/19 &#8211; 20/19 &#8211; Urteil vom 28. Januar 2020</p>



<p>Karlsruhe, den 16. Oktober 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-eines-pfarrers-wegen-versuchter-sexueller-noetigung-in-zwei-faellen-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2020 12:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[sexuelle Nötigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 125/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 8. September 2020 – 4 StR 44/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Stendal hat den Angeklagten wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.</p>



<p>Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen tauschte der Angeklagte, ein mittlerweile in den Ruhestand getretener Pfarrer, im Sommer 2016 unter anderem mit zwei Männern über ein &#8222;Erotik-Datingportal&#8220; umfangreiche, sexuell betonte Nachrichten aus. Er gab sich dabei als seine frühere Geliebte aus. Im Verlaufe dieser Chats veranlasste der Angeklagte die beiden Männer in der irrigen Annahme, mit ihrer vermeintlichen Gesprächspartnerin ein Treffen zu einem &#8222;Vergewaltigungsrollenspiel&#8220; vereinbart zu haben, dazu, die Geschädigte zu Hause aufzusuchen und an dieser gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die beiden Männer kamen dem in dem Glauben an ein einvernehmliches Handeln mit der Geschädigten nach. Die Geschädigte, die von alledem nichts wusste, konnte in beiden Fällen nach dem Eintreffen der Männer die Tatausführung verhindern.</p>



<p>Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend gemacht.</p>



<p>Die hierauf veranlasste Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den 4. Strafsenat des Bundegerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Stendal – Urteil vom 30. Oktober 2019 – 502 KLs 4/19, 307 Js 16625/16</p>



<p>Karlsruhe, den 2. Oktober 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Revisionsverwerfung in Nürburgring-Affäre</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/revisionsverwerfung-in-nuerburgring-affaere/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 12:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Nürburgring-Affäre]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Revisionsverwerfung in Nürburgring-Affäre Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 123/2020 Beschlüsse vom 18. August 2020 &#8211; 3&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/revisionsverwerfung-in-nuerburgring-affaere/">Revisionsverwerfung in Nürburgring-Affäre</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Revisionsverwerfung in Nürburgring-Affäre</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 123/2020</p>



<p><strong>Beschlüsse vom 18. August 2020 &#8211; 3 StR 245/20 und 26. November 2015 &#8211; 3 StR 17/15</strong></p>



<p>Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen Untreue in vier Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.</p>



<p>Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte, damaliger Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH im Jahr 2009 insgesamt 475.000 € veruntreute und im Juni 2010 vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Zeuge falsche Tatsachen bekundete.</p>



<p>Der Angeklagte war bereits im Jahr 2014 wegen der genannten und weiterer Delikte vom Landgericht Koblenz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auf seine Revision hatte der 3. Strafsenat das Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Koblenz zurückverwiesen. Die nunmehr erneut abgeurteilten Taten und die für sie verhängten Einzelstrafen waren von der Aufhebung allerdings nicht umfasst; sie standen somit rechtskräftig fest. Das Landgericht hatte insoweit lediglich eine neue Gesamtstrafe zu bilden.</p>



<p>Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Die sachlichrechtliche Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat jedoch keinen Rechtsfehler ergeben. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe ist nicht zu beanstanden. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe ist das Verfahren noch beim Landgericht Koblenz anhängig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>LG Koblenz &#8211; 10 KLs 2050 Js 37425/10 (2) &#8211; Urteil vom 31. Januar 2020</p>



<p>Karlsruhe, den 23. September 2020</p>
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		<title>Urteil des Landgerichts Oldenburg im Fall der Tötung zahlreicher Patienten durch einen Krankenpfleger rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2020 09:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Oldenburg im Fall der Tötung zahlreicher Patienten durch einen Krankenpfleger rechtskräftig Pressemitteilung&#8230; </p>
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<h1>Urteil des Landgerichts Oldenburg im Fall der Tötung zahlreicher Patienten durch einen Krankenpfleger rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 121/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 1. September 2020 – 3 StR 624/19</strong></p>



<p>Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen Mordes in 85 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und ihm lebenslang verboten, beruflich in der Kranken- und Altenpflege oder im Rettungswesen tätig zu sein. Vom Vorwurf, weitere 15 Personen ermordet zu haben, hat es ihn freigesprochen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers verworfen.</p>



<p>Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte in Kliniken zunächst in Oldenburg und später in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten zu bemühen zu können. Wegen seiner besonderen Fähigkeiten bei dieser Behandlung versprach er sich im Falle einer erfolgreichen Wiederbelebung die Bewunderung von Kollegen und Ärzten sowie dankbarer &#8222;geretteter&#8220; Patienten. Er nahm allerdings in Kauf, dass seine Bemühungen scheitern und die Patienten zu Tode kommen können. Tatsächlich waren die Reanimationsversuche – soweit es überhaupt hierzu kam &#8211; in den abgeurteilten Fällen erfolglos, so dass die Patienten binnen kurzer Zeit verstarben.</p>



<p>Das Landgericht hat die Motive des Angeklagten für die Tötung als niedrige Beweggründe gewertet. In der Mehrzahl der Fälle hat es auch das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, weil der Angeklagte die Arglosigkeit der Patienten bzw. – soweit diese bei seinen Handlungen schliefen oder bewusstlos waren – seiner insoweit an die Stelle der Patienten tretenden Kollegen ausnutzte. In mehreren Fällen lag nach Ansicht des Landgerichts allerdings kein heimtückisches Vorgehen vor, weil zum Zeitpunkt dieser Taten die Kollegen und Ärzte dem Angeklagten gegenüber bereits misstrauisch und damit nicht mehr arglos waren.</p>



<p>Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlichrechtliche Mängel des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Zudem hat sich ein Nebenkläger mit der Sachrüge gegen den Freispruch in einem Fall gewandt, in dem das Landgericht sich von einer Tötungshandlung des Angeklagten nicht hatte überzeugen können.</p>



<p>Die hierauf veranlasste Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den 3. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben; sämtliche Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Oldenburg &#8211; 5 Ks 800 Js 54254/17 (1/18) &#8211; Urteil vom 6. Juni 2019</p>



<p>Karlsruhe, den 11. September 2020</p>
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		<title>Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfalen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hagen vom 11. März 2019 in weiten Teilen</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/raubueberfaelle-auf-geldtransporter-in-nordrhein-westfalen-bundesgerichtshof-bestaetigt-urteil-des-landgerichts-hagen-vom-11-maerz-2019-in-weiten-teilen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2020 09:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Geldtransport]]></category>
		<category><![CDATA[Raubüberfall]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfalen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hagen vom 11. März 2019&#8230; </p>
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<h1>Raubüberfälle auf Geldtransporter in Nordrhein-Westfalen: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hagen vom 11. März 2019 in weiten Teilen</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 120/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 12. August 2020 – 4 StR 588/19</strong></p>



<p>Das Landgericht Hagen hatte fünf Angeklagte unter anderem wegen besonders schweren Raubes in mehreren Fällen und einen Angeklagten wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen zwei Angeklagte wurde zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den getroffenen Feststellungen hatten die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung Geldtransporter überfallen, wobei mehrfach Schüsse aus Sturmgewehren abgegeben wurden und eine Panzerfaustattrappe als Drohmittel zum Einsatz kam. Dabei wurde Bargeld in Millionenhöhe erbeutet.</p>



<p>Der 4.&nbsp;Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Hagen weitgehend bestätigt. Bei drei Angeklagten wurde der Schuldspruch geringfügig geändert. Bei einem Angeklagten muss über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung neu verhandelt werden.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Hagen – Urteil vom 11. März 2019 – 31 Ks &#8211; 600 Js 69/17- 3/18</p>



<p>Karlsruhe, den 10. September 2020</p>
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		<title>Bundesgerichtshof verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren betreffend die Ermordung des Dr. Lübcke</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-verwirft-beschwerde-gegen-die-aufhebung-einer-pflichtverteidigerbestellung-im-verfahren-betreffend-die-ermordung-des-dr-luebcke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2020 07:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Walter Lübcke]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesgerichtshof verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren betreffend die Ermordung des Dr.&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Bundesgerichtshof verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren betreffend die Ermordung des Dr. Lübcke</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 117/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 18. August 2020 – StB 25/20</strong></p>



<p>Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Aufhebung seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger im Verfahren betreffend die Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke verworfen.</p>



<p>Der Vorsitzende des mit der Sache befassten Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt hat auf Antrag eines Angeklagten einen diesem bereits im Ermittlungsverfahren bestellten Pflichtverteidiger abberufen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem genannten Rechtsanwalt zerstört sei.</p>



<p>Hiergegen hat sich der entpflichtete Verteidiger im Wege der sofortigen Beschwerde an den Bundesgerichtshof gewandt. Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats ist der Beschwerdeführer nicht in eigenen Rechten betroffen und somit nicht beschwerdebefugt. Der Senat hat deshalb das Rechtsmittel als unzulässig verworfen.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>OLG Frankfurt &#8211; 5 &#8211; 2 StE 1/20-5a &#8211; 3/05 &#8211; Beschluss vom 28. Juli 2020</p>



<p>Karlsruhe, den 3. September 2020</p>
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