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	<title>Tötung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
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		<title>Urteil des Landgerichts Gera im Fall eines getöteten chinesischen Studenten aus Jena rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2020 12:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Gera im Fall eines getöteten chinesischen Studenten aus Jena rechtskräftig Pressemitteilung des&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Gera im Fall eines getöteten chinesischen Studenten aus Jena rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 102/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 14. Juli 2020 – 2 StR 446/19</strong></p>



<p>Das Landgericht Gera hat im Sicherungsverfahren gegen den zur Tatzeit 23-jährigen Beschuldigten, einen vietnamesischen Studenten, wegen der Tötung eines chinesischen Studenten, die (unbefristete) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.</p>



<p>Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer lockte der Beschuldigte den 25-jährigen Geschädigten im August 2018 unter einem Vorwand in seine Unterkunft in einem Jenaer Studentenwohnheim und tötete ihn mit mehreren Hammerschlägen gegen den Schädel. Der Beschuldigte zerteilte den Leichnam und legte einzelne Leichenteile an verschiedenen Orten im Jenaer Stadtgebiet ab. Im Anschluss stellte er sich der Polizei. Zum Tatzeitpunkt befand sich der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie in schuldunfähigem Zustand. Infolgedessen ordnete das Landgericht ausschließlich die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.</p>



<p>Die Nebenkläger, die Eltern des Getöteten, haben sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen die Annahme der Schuldunfähigkeit gewandt und eine Verurteilung wegen Mordes erstrebt.</p>



<p>Der 2. Strafsenat hat ihre Revisionen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Gera – Urteil vom 28.&nbsp;Juni 2019 – 1 Ks 120 Js 26725/18</p>



<p>Karlsruhe, den 4. August 2020</p>
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		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Berlin im Fall der Tötung des &#8222;Squeezer&#8220;-Sängers</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-urteil-des-landgerichts-berlin-im-fall-der-toetung-des-squeezer-saengers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2020 20:18:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[sexueller Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Squeezer-Sänger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 11/2020 Das Landgericht Berlin hat die beiden Angeklagten wegen Totschlags in&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 11/2020</p>
<p align="justify">Das Landgericht Berlin hat die beiden Angeklagten wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zu Freiheitsstrafen von dreizehn und vierzehn Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Urteilsfeststellungen töteten die stark alkoholisierten und daher in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkten Angeklagten den als &#8222;Squeezer&#8220;-Sänger bekannten Musiker und Moderator Jim R. im Januar 2016 in einem Berliner Hostel mit brutalen Schlägen und Tritten. Tatmotiv waren Wut und Empörung der Angeklagten darüber, dass ihnen ihr Zimmergenosse sexuelle Avancen gemacht hatte.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerinnen verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergeben hat. Dies gilt insbesondere für die Bewertung der Tat als besonders schweren Fall des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), für den das Gesetz die gleiche Strafe wie für Mord vorsieht. Das Landgericht hat insofern zulasten der Angeklagten rechtsfehlerfrei vor allem auf die brutale und erniedrigende Penetration des bewusstlosen Opfers abgestellt. Die Verneinung des Mordes durch das Landgericht unter dem Aspekt der niedrigen Beweggründe (§ 211 StGB) hat der 5. Strafsenat rechtlich ebenfalls nicht beanstandet. Insbesondere hat das Landgericht bedacht, dass ein allein an die sexuelle Orientierung des Opfers anknüpfendes Motiv als niedrig und die Tat damit als Mord zu bewerten sein kann. Nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts war dies aber nicht das Hauptmotiv.</p>
<p align="justify">Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Berlin &#8211; Urteil vom 6. November 2018 – (522) 234 Js 31/16 KLs (7/18)</p>
<p align="justify"><b>Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) </b></p>
<p align="justify"><b>§ 211 Mord </b></p>
<p align="justify"><i>(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. </i></p>
<p align="justify"><i>(2) Mörder ist, wer<br />
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,<br />
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder<br />
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,<br />
einen Menschen tötet. </i></p>
<p align="justify"><b>§ 212 Totschlag </b></p>
<p align="justify"><i>(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. </i></p>
<p align="justify"><i>(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. </i></p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 22. Januar 2020</p>
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		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-dessau-rosslau-wegen-vergewaltigung-und-toetung-einer-chinesischen-studentin-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 10:49:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 148/2018 Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 148/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und 9 Monate alten Angeklagten F. unter Freispruch im Übrigen wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und 6 Monate alte Angeklagte I. hat es wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt; vom Vorwurf des Mordes hat es sie aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten F. gegen das landgerichtliche Urteil mit Beschluss vom 30. August 2018 als unbegründet verworfen. Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Senat die Revision der Angeklagten I. und die diese Angeklagte betreffenden Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger ebenfalls zurückgewiesen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen veranlasste der Angeklagte F. die Angeklagte I., eine beliebige fremde Frau anzusprechen und sie unter einem Vorwand in ihr Haus zu locken, um gemeinsam, erforderlichenfalls gewaltsam, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Der Aufforderung kam die Angeklagte I. nach, indem sie eine auf ihrer Joggingrunde befindliche chinesische Studentin wahrheitswidrig bat, ihr beim Transport von Kartons im Haus zu helfen. Als die Studentin der Angeklagten I. in das Haus folgte, bemächtigte sich der Angeklagte F. sogleich des Opfers und versuchte noch im Treppenhaus mit Unterstützung der Angeklagten I., sexuelle Handlungen an der sich wehrenden Frau vorzunehmen. Sodann zerrte F. das Opfer in eine leer stehende Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses. Dort kam es im Beisein der Angeklagten I. unter fortwährender Anwendung von Gewalt durch den Angeklagten F. zu verschiedenen sexuellen Handlungen an der Studentin, in die teilweise auch die Angeklagte I. einbezogen war. Nach näherer Anweisung des F. befragte I. sodann die Studentin, die zu diesem Zeitpunkt noch keine äußerlichen Verletzungen aufwies, nach ihren persönlichen Verhältnissen, u.a. danach, ob ihre Freunde die Polizei rufen würden. Die Fragen beantwortete das Tatopfer mit Nicken oder Schütteln des Kopfes. Anschließend erklärte der Angeklagte F., er werde seine Zigarette aufrauchen und das Opfer danach gehen lassen. Tatsächlich war er zu diesem Zeitpunkt entschlossen, die Studentin zu töten, um eine Entdeckung der Sexualstraftat zu verhindern. Ohne Kenntnis von diesem Entschluss begab sich die Angeklagte I. zu ihren Kindern in ihre im zweiten Obergeschoss des Hauses gelegene Wohnung und verblieb dort. In Abwesenheit der Angeklagten I. brachte der Angeklagte F. das Tatopfer durch massive Gewalteinwirkung zu Tode. Im Anschluss setzte er die I. davon in Kenntnis; auf Verlangen des Angeklagten F. unterstützte diese ihn beim Verbergen der Leiche.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte F. hat mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Der 4. Strafsenat hat dieses Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 30. August 2018 als offensichtlich unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist. Insbesondere die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld halten rechtlicher Nachprüfung stand.</p>
<p align="justify">Mit ihrer zu Ungunsten der Angeklagten I. eingelegten und mit der Sachrüge begründeten Revision hat die Staatsanwaltschaft beanstandet, dass sich das Landgericht von einer Beteiligung der Angeklagte I. an dem Tötungsgeschehen nicht zu überzeugen vermochte und diese deshalb insoweit freigesprochen wurde. Sie hat eine Verurteilung der Angeklagten I. (auch) wegen Mordes angestrebt. Dasselbe Ziel haben die Eltern des Tatopfers als Nebenkläger mit ihren Rechtsmitteln verfolgt. Die Angeklagte I. hat sich ihrerseits mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts gegen ihre Verurteilung gewandt.</p>
<p align="justify">Der Senat hat die Revision der Angeklagten I. ebenso wie die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger mit Urteil vom heutigen Tage als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf das Rechtsmittel der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Insbesondere hält die Verhängung einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten rechtlicher Nachprüfung stand. Der Senat hat das angefochtene Urteil aber auch insoweit als rechtsfehlerfrei angesehen, als sich die Strafkammer von einer Beteiligung der Angeklagten I. an dem Mord nicht zu überzeugen vermochte, weshalb es die Angeklagte insoweit freigesprochen hat. Mit den insoweit gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts gerichteten Angriffen haben Staatsanwaltschaft und Nebenkläger im Ergebnis keinen Rechtsfehler aufgezeigt.</p>
<p align="justify">Das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Dessau-Roßlau – 2 Ks 111 Js 11214/16 – vom 4. August 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 6. September 2018</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen Tötung eines 21jährigen Libanesen aus Blutrache rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-toetung-eines-21jaehrigen-libanesen-aus-blutrache-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Sep 2017 19:55:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfe zum Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Blutrache]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 147/2017 Das Landgericht Essen hat zwei Brüder, Mitglieder eines Teils einer&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 147/2017</p>
<p align="justify">Das Landgericht Essen hat zwei Brüder, Mitglieder eines Teils einer seit Jahrzehnten miteinander verfeindeten libanesischen Großfamilie, u. a. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und beim Haupttäter auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Einen 21jährigen Neffen der beiden hat es u. a. wegen Beihilfe zum Mord zu einer Einheitsjugendstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde der Bruder bzw. Vater der Angeklagten bei einer Messerstecherei mit einem Angehörigen des verfeindeten Teils der Großfamilie verletzt. Um &#8222;Blutrache&#8220; zu üben, lauerten die drei Angeklagten in den späten Abendstunden des 9. April 2016 einem 21jährigen Mitglied der verfeindeten Familie vor einem Lokal in der Essener Innenstadt auf. Beim Verlassen des Lokals schoss einer der Angeklagten auf das völlig überraschte Tatopfer, das getroffen zu fliehen versuchte. Die Angeklagten setzten ihm nach. Der Haupttäter gab weitere Schüsse ab, zuletzt zwei auf das bereits zusammengebrochen am Boden liegende Tatopfer. Dieses erlitt insgesamt sechs Schussverletzungen und starb einige Wochen später im Krankenhaus.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten – bei einem nach einer Korrektur des Schuldspruchs – als unbegründet verworfen.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Essen – Urteil vom 8. Dezember 2016 – 25 KLs 70 Js 203/16-33/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 25. September 2017</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen Tötung von Säuglingen durch Unterlassen rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-toetung-von-saeuglingen-durch-unterlassen-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Aug 2017 09:10:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag durch Unterlassen]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 127/2017 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-toetung-von-saeuglingen-durch-unterlassen-rechtskraeftig/">Urteil wegen Tötung von Säuglingen durch Unterlassen rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 127/2017</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Erfurt vom 5. Dezember 2016 verworfen, durch das diese wegen Totschlags durch Unterlassen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen gebar die Angeklagte, die auch während der Schwangerschaft &#8222;Crack&#8220; konsumiert hatte, in den Jahren 2014 und 2015 alleine zwei Kinder, ohne dass sie vor der Geburt irgendwelche Vorbereitungsmaßnahmen getroffen hatte. Sie ließ die Neugeborenen nach der Geburt unversorgt, weshalb die Säuglinge jeweils nach kurzer Überlebenszeit starben. Ihre Leichen wurden im Januar 2016 abseits eines Wirtschaftswegs zwischen Müll aufgefunden.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Erfurt &#8211; Urteil vom 5. Dezember 2016 &#8211; 160 Js 946/16 1 Ks</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 9. August 2017</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-toetung-von-saeuglingen-durch-unterlassen-rechtskraeftig/">Urteil wegen Tötung von Säuglingen durch Unterlassen rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Auschwitz-Urteil&#8220; des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/auschwitz-urteil-des-landgerichts-lueneburg-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2016 20:17:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfe zum Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Konzentrationslager]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 213/2016 Das Landgericht Lüneburg hat den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/auschwitz-urteil-des-landgerichts-lueneburg-rechtskraeftig/">&#8222;Auschwitz-Urteil&#8220; des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 213/2016</p>
<p>Das Landgericht Lüneburg hat den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte, der seit 1942 im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt war, an der systematischen Tötung der in Ungarn lebenden jüdischen Bevölkerung im Jahr 1944 beteiligt. Im Rahmen dieser sog. Ungarn-Aktion wurden in der Zeit vom 16. Mai bis zum 11. Juli 1944 mindestens 300.000 Juden nach Auschwitz deportiert und dort unmittelbar nach ihrer Ankunft in Gaskammern ermordet. Der Angeklagte war in die Massentötungen in verschiedener Weise eingebunden. An mindestens drei Tagen war er an der Rampe eingesetzt, an der die Züge im Lager eintrafen. Dort hatte er in erster Linie die Aufgabe, das Gepäck der Deportierten zu bewachen. Dadurch sollte verhindert werden, dass dieses vor den Augen der Opfer geöffnet, durchsucht und geplündert wurde, was deren für den weiteren Ablauf als unerlässlich angesehene Arglosigkeit hätte beseitigen und zu Unruhe hätte führen können. Zugleich war der Angeklagte bei seiner Tätigkeit an der Rampe auch Teil einer Drohkulisse, die jeden Gedanken an Widerstand oder Flucht bereits im Keim ersticken sollte. Daneben wirkte der Angeklagte bei der Verwertung der Vermögenswerte der Deportierten zugunsten der SS mit. Schließlich oblag es ihm während seiner gesamten Diensttätigkeit, die Deportierten zu überwachen und Widerstand oder Fluchtversuche mit Waffengewalt zu verhindern.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten ebenso verworfen wie die Revisionen mehrerer Nebenkläger, die mit ihren Rechtsmitteln eine Verurteilung des Angeklagten als Mittäter angestrebt hatten; weitere Nebenklägerrevisionen waren nicht in zulässiger Weise erhoben und sind daher ebenfalls verworfen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Lüneburg &#8211; 1191 Js 98402/13 27 Ks 9/14 – Entscheidung vom 15. Juli 2015</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 28. November 2016</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/auschwitz-urteil-des-landgerichts-lueneburg-rechtskraeftig/">&#8222;Auschwitz-Urteil&#8220; des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Tötung einer 16-Jährigen nach dem Besuch des Herbstfests in Rockenhausen: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2016 15:27:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Rockenhausen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 169/2016 Das Landgericht Kaiserslautern hatte einen heute 21 Jahre alten Praktikanten&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 169/2016</p>
<p>Das Landgericht Kaiserslautern hatte einen heute 21 Jahre alten Praktikanten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts lernten sich der Angeklagte und das spätere Tatopfer am Abend des 12. September 2015 auf dem Herbstfest in Rockenhausen kennen. Nachdem der Angeklagte die 16-Jährige am frühen Morgen des 13. September 2015 zum Bahnhof in Rockenhausen begleitet hatte, zwang er sie auf einer nahegelegenen Grünfläche mit Gewalt zur Duldung des Geschlechtsverkehrs. Anschließend erdrosselte er die junge Frau mit seinem Gürtel, um die Entdeckung der vorausgegangenen Vergewaltigung zu verhindern. Ihre Leiche warf er in einen Kanalschacht.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern keine ihn beschwerenden Rechtsfehler aufweist.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Kaiserslautern – Urteil vom 12. Mai 2016 – 1 KLs 6035 Js 14853/15 jug</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 27. September 2016</p>
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