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	<title>Urkundenfälschung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 13:51:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig Pressemitteilung des&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Gera im Fall einer getöteten Rentnerin aus Jena Winzerla rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 133/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 14. Oktober 2020 &#8211; 2 StR 270/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Gera hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.</p>



<p>Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer wirkte der aus Afghanistan stammende und zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alte Angeklagte am 10. Januar 2019 auf seine 87-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Jena Winzerla mit massiver stumpfer Gewalt ein und führte dadurch vorsätzlich ihren Erstickungstod herbei. Er handelte aus Habgier und in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen. Unter Verwendung der persönlichen Daten des Tatopfers versuchte er, ein Mobiltelefon zu bestellen und mittels eines gefälschten Bankformulars, die Überweisung von 7.000 € an sich zu veranlassen. Den Leichnam verbrachte er &#8211; verstaut in einem Reisekoffer &#8211; in einen Kellerverschlag des Wohnanwesens.</p>



<p>Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Gera ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Gera &#8211; Urteil vom 25. März 2020 &#8211; 1 Ks 107 Js 1418/19</p>



<p>Karlsruhe, den 2. November 2020</p>
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		<title>Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen (vier Kinder müssen unnötig im Rollstuhl sitzen) rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-schwerer-misshandlung-von-schutzbefohlenen-vier-kinder-muessen-unnoetig-im-rollstuhl-sitzen-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2020 07:57:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[erfundene Symptome]]></category>
		<category><![CDATA[Misshandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzbefohlene]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen (vier Kinder müssen unnötig im Rollstuhl sitzen) rechtskräftig Pressemitteilung&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen (vier Kinder müssen unnötig im Rollstuhl sitzen) rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 54/2020</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 27. April 2020 – 5 StR 74/20 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Lübeck hat die Angeklagte wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen (§ 225 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB) und Betruges in 17 Fällen (davon dreimal in Tateinheit mit Urkundenfälschung) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts täuschte die Angeklagte ihren vier Kindern, Ärzten, Lehrern und Erziehern gegenüber vor, die Kinder litten an schweren Krankheiten, die ein Sitzen im Rollstuhl notwendig machten. Hierzu fälschte sie einen Arztbericht und schilderte den Ärzten erfundene Symptome. Die eigentlich gesunden Kinder (eines war nach schwerer Krankheit genesen) mussten in der Schule teils jahrelang im Rollstuhl sitzen, hatten durch zahlreiche Arztbesuche viele Fehlstunden, wurden sozial isoliert und litten stark unter alldem. Teilweise mussten sie sich überflüssigen Infusionsbehandlungen unterziehen. Die Angeklagte inszenierte sich gegenüber ihrer Umwelt und gegenüber den Medien als aufopfernde Mutter, die sich für ihre mit einem schweren Schicksal geschlagenen Kinder unermüdlich einsetzt. Aufgrund falscher Angaben gegenüber Krankenkassen erschlich sie sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht Zahlungen in Höhe von insgesamt knapp 80.000 Euro.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Lübeck – Urteil vom 13. November 2019 – 7a KLs 4/19</p>
<p align="justify"><b>Die maßgebliche Vorschrift lautet: </b></p>
<p align="justify"><b>§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen (Auszug) </b></p>
<p align="justify">(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die</p>
<p align="justify">1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,</p>
<p align="justify">2. seinem Hausstand angehört,</p>
<p align="justify">3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder</p>
<p align="justify">4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,</p>
<p align="justify">quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.</p>
<p align="justify">(2) Der Versuch ist strafbar.</p>
<p align="justify">(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr</p>
<p align="justify">1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder</p>
<p align="justify">2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung</p>
<p align="justify">bringt.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 11. Mai 2020</p>
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		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Lüneburg im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung &#8222;Diebe im Gesetz&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-lueneburg-im-zusammenhang-mit-der-kriminellen-vereinigung-diebe-im-gesetz-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 19:48:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Vereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 151/2019 Das Landgericht Lüneburg hat die Angeklagten A., S. und Z.&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 151/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Lüneburg hat die Angeklagten A., S. und Z. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, den Angeklagten A. des Weiteren wegen Betruges und Urkundenfälschung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen bzw. einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagten E. und W. hat es des Betruges und der Urkundenfälschung, den Angeklagten D. der Beihilfe zum Betrug schuldig gesprochen und auch insoweit mehrjährige Freiheitsstrafen bzw. eine Bewährungsstrafe festgesetzt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten D., E., S. und Z. weitgehend verworfen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen beteiligten sich die Angeklagten A., S. und Z. über mehrere Jahre als Rädelsführer an der kriminellen Vereinigung &#8222;Diebe im Gesetz&#8220;, eine nach dem &#8222;Diebesgesetz&#8220; streng hierarchisch organisierte Bruderschaft, die ihren Mittelpunkt in Hannover hatte. Ein wesentliches Element des &#8222;Diebesgesetzes&#8220; war die strenge Abschottung der Bruderschaft nach außen und die Solidarität der Mitglieder nach innen; zu den verbindlich festgesetzten Zielen gehörte es, Vermögensstraftaten zu begehen, wobei die Beute zum größten Teil bei den Mitgliedern verblieb und im Übrigen der Gemeinschaftskasse, dem &#8222;Obschtschak&#8220; zugeführt wurde. Zur Durchführung der Straftaten bediente sich die Vereinigung z.T. auch nicht der Bruderschaft angehöriger Personen, hier der Angeklagten E. und D.. Konkret hat das Landgericht für die Zeit von August 2013 bis Februar 2014 zehn Fälle des gewerbsmäßigen Betruges, meist im Zusammenhang mit Leasinggeschäften, festgestellt.</p>
<p align="justify">Die Angeklagten haben mit ihren Rechtsmitteln die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 3. Strafsenat hat weitgehend keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen im Wesentlichen die Schuldsprüche. Diese waren lediglich betreffend die Angeklagten S. und Z. auf Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu ändern, betreffend den Angeklagten D. wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit zu berichtigen. Auch die verhängten Strafen sind weitgehend nicht zu beanstanden. Lediglich hinsichtlich des Angeklagten E. hat der Senat wegen einer Diskrepanz zwischen Urteilstenor und -gründen die Gesamtfreiheitsstrafe neu festgesetzt.</p>
<p align="justify">Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Lüneburg &#8211; 21 KLs/6403 Js 39314/13 (4/14) &#8211; Urteil vom 7. Dezember 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 21. November 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe im Berliner &#8222;Tiefkühltruhen-Mord&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-im-berliner-tiefkuehltruhen-mord-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 May 2019 09:19:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Raub mit Todesfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenfälschung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 58/2019 Das Landgericht Berlin hat den heute 57 Jahre alten Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-im-berliner-tiefkuehltruhen-mord-rechtskraeftig/">Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe im Berliner &#8222;Tiefkühltruhen-Mord&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 58/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Berlin hat den heute 57 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, Urkundenfälschung in fünf Fällen und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer erschoss der Angeklagte kurz vor Silvester 2006 seinen ehemaligen Nachbarn in dessen Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg, um sich neben Bargeld und anderen Vermögenswerten die Rente des 80 Jahre alten alleinstehenden Opfers von zuletzt rund 2.000 Euro monatlich zu verschaffen. Um die Tat zu verdecken und möglichst lange finanziell von ihr zu profitieren, zerteilte er den Leichnam und lagerte ihn in einer dafür angeschafften Tiefkühltruhe. Zudem verschickte er unter dem Namen des Getöteten Schreiben an das Finanzamt und die Hausverwaltung. Erst im Januar 2017 wurde die Tat entdeckt.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Beschluss vom 16. April 2019 – 5 StR 558/18</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Berlin – Urteil vom 18. April 2018 &#8211; (504 KLs) 234 Js 30/17 (7/17)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 2. Mai 2019</p>
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