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	<title>VERAS &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art. 10 GG geschützten Telefonverkehren in der Datei VERAS unterlassen</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesnachrichtendienst-muss-speicherung-und-nutzung-der-metadaten-von-durch-art-10-gg-geschuetzten-telefonverkehren-in-der-datei-veras-unterlassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2017 20:42:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[BND]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesnachrichtendienst]]></category>
		<category><![CDATA[Datenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Metadaten]]></category>
		<category><![CDATA[Speicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[VERAS]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 86/2017 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Klagen eines Rechtsanwalts und&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 86/2017</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Klagen eines Rechtsanwalts und eines Vereins auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrsdatenanalysesystem) teilweise stattgegeben.</p>
<p>In der Datei VERAS speichert der BND Telefonie-Metadaten aus leitungsvermittelten Verkehren mit dem Ausland und nutzt sie für nachrichtendienstliche Analysen. Soweit die Daten &#8211; wie u.a. Telefonnummern &#8211; für sich genommen individualisierbar sind, anonymisiert sie der BND vor der Speicherung. Die Daten erlangt der BND aus Anlass der strategischen Fernmeldeüberwachung, der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und des Austausches mit anderen Nachrichtendiensten.</p>
<p>Da in VERAS keine Metadaten aus Internet- und E-Mail-Verkehren gespeichert werden, sind die Klagen nur hinsichtlich der Telefonie-Metadaten zulässig. Insoweit sind die Klagen auch begründet. Die Kläger können die Speicherung und Nutzung ihrer Telefonie-Metadaten auf Grund des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs abwehren.</p>
<p>Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten greifen ungeachtet der vor der Speicherung durch den BND vorgenommenen Anonymisierung in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG ein. Daher sind diese Eingriffe nur zulässig, wenn die Erhebung der Daten und ihre weitere Verwendung auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden kann. An einer solchen gesetzlichen Regelung fehlt es gegenwärtig.</p>
<p>Insbesondere kommen die Regelungen zur strategischen Fernmeldeüberwachung nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) nicht zur Anwendung. Zwar erhebt der BND diese Daten aus Anlass einer solchen Überwachung. In § 5 G 10 findet sich eine gesetzliche Grundlage für diese Eingriffe aber nur insoweit, als der BND Metadaten ebenso wie Inhaltsdaten erheben darf, um sie anhand von förmlich festgelegten inhaltlichen und formalen Suchbegriffen auszuwerten und so Erkenntnisse über den Inhalt von Telekommunikationsverkehren zu erhalten. Diese Erkenntnisse können als Informationen im Hinblick auf abschließend umschriebene Gefahrenbereiche genutzt werden. Die darüber hinausgehende Praxis der Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten ist von diesem Zweck der Datenerhebung nicht gedeckt. An der Rechtswidrigkeit dieser Praxis des BND ändert die vor der Speicherung erfolgte Anonymisierung der Daten der von Art. 10 GG geschützten Personen nichts. Diese steht der verfassungsrechtlich gebotenen Löschung nicht gleich.</p>
<p>Auch die gesetzlichen Regelungen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten enthalten hierfür keine Rechtsgrundlage.</p>
<p>BVerwG 6 A 6.16 &#8211; Urteil vom 13. Dezember 2017</p>
<p>BVerwG 6 A 7.16 &#8211; Urteil vom 13. Dezember 2017</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren 2012 und 2013 erfolglos; weiterer Aufklärungsbedarf wegen einer Speicherung und Nutzung von Daten im System VERAS</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/klage-gegen-bnd-wegen-strategischer-ueberwachung-von-e-mail-verkehr-in-den-jahren-2012-und-2013-erfolglos-weiterer-aufklaerungsbedarf-wegen-einer-speicherung-und-nutzung-von-daten-im-system-veras/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2016 17:22:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[BND]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesnachrichtendienst]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail-Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Fernmeldegeheimnis]]></category>
		<category><![CDATA[Metadaten]]></category>
		<category><![CDATA[Reporter ohne Grenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Speicherung]]></category>
		<category><![CDATA[strategische Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[VERAS]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 105/2016 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Zulässigkeit von Klagen&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/klage-gegen-bnd-wegen-strategischer-ueberwachung-von-e-mail-verkehr-in-den-jahren-2012-und-2013-erfolglos-weiterer-aufklaerungsbedarf-wegen-einer-speicherung-und-nutzung-von-daten-im-system-veras/">Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren 2012 und 2013 erfolglos; weiterer Aufklärungsbedarf wegen einer Speicherung und Nutzung von Daten im System VERAS</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 105/2016</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Zulässigkeit von Klagen verhandelt, mit denen sich ein Rechtsanwalt und der Verein „Reporter ohne Grenzen“ gegen die strategische Überwachung von E-Mail-Verkehr durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und die Speicherung und Nutzung von Metadaten in dem System VERAS des BND gewandt haben. Das Bundesverwaltungsgericht ist für Klagen gegen den BND in erster und letzter Instanz zuständig.</p>
<div class="text hyphenate">
<p>Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10-Gesetz) ist der BND im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Bei der strategischen Fernmeldeüberwachung werden bestimmte internationale Telekommunikationsbeziehungen anhand vorher festgelegter Suchbegriffe durchsucht. Die Kläger haben die Feststellung beantragt, dass der BND durch die Überwachung von E-Mail-Verkehr im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung in den Jahren 2012 bzw. 2013 ihr Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verletzt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klagen als unzulässig abgewiesen und damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2014 zu einem anderen Überwachungszeitraum im Ergebnis bestätigt.</p>
<p>Nach der Verwaltungsgerichtsordnung muss sich die Feststellungsklage auf einen konkreten, gerade den jeweiligen Kläger betreffenden Sachverhalt beziehen; ein solcher war nicht feststellbar. Unter den Verkehren, die der BND in den Jahren 2012 bzw. 2013 als nachrichtendienstlich relevant behandelt hat, befindet sich kein E-Mail-Verkehr der Kläger. Zwar ist nicht auszuschließen, dass zunächst E-Mail-Verkehre der Kläger erfasst worden sind. Der damit ggf. verbundene Eingriff in Art. 10 GG lässt sich aber nicht mehr feststellen. Selbst wenn solche E-Mails erfasst worden wären, wären sie wie alle anderen nachrichtendienstlich irrelevanten Mails im Einklang mit den Bestimmungen des Artikel 10-Gesetzes  und den allgemeinen verfassungsrechtlichen Maßgaben für den Datenschutz unverzüglich und spurenlos gelöscht worden.</p>
<p>Der BND war verpflichtet solche E-Mails zu löschen, weil nach dem gesetzlichen Konzept eine Benachrichtigung der Betroffenen über die Erfassung dieser E-Mail-Verkehre nicht vorgesehen ist. Dies steht im Einklang mit Art. 10 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG, weil dadurch eine Vertiefung von Grundrechtseingriffen durch Speicherung der Daten einer unübersehbaren Zahl von Grundrechtsträgern vermieden wird.</p>
<p>Die damit verbundene Erschwerung des gerichtlichen Rechtsschutzes ist auch deshalb hinnehmbar, weil die Kontrolltätigkeit der G10-Kommission dazu dient, kompensatorischen Grundrechtsschutz zu gewährleisten.</p>
<p>Die Klagen mit dem Ziel, eine Speicherung und Nutzung von Metadaten in dem System VERAS zu unterlassen, sind noch nicht entscheidungsreif. Die in VERAS gespeicherten Metadaten nutzt der BND zur Erstellung von Verbindungsanalysen. Nach dem in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisstand werden in VERAS auch anonymisierte Telefonie-Metadaten von Trägern des Grundrechts aus Art. 10 GG aus der strategischen Fernmeldeüberwachung nach dem Artikel 10-Gesetz eingestellt. Dieses Vorgehen des BND bedarf weiterer gerichtlicher Aufklärung.</p>
<p><a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=141216U6A9.14.0">BVerwG 6 A 9.14</a> &#8211; Urteil vom 14. Dezember 2016<br />
<a href="http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=141216U6A2.15.0">BVerwG 6 A 2.15</a> &#8211; Urteil vom 14. Dezember 2016</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/klage-gegen-bnd-wegen-strategischer-ueberwachung-von-e-mail-verkehr-in-den-jahren-2012-und-2013-erfolglos-weiterer-aufklaerungsbedarf-wegen-einer-speicherung-und-nutzung-von-daten-im-system-veras/">Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren 2012 und 2013 erfolglos; weiterer Aufklärungsbedarf wegen einer Speicherung und Nutzung von Daten im System VERAS</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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