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	<title>versuchter Mord &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Urteil im Marburger &#8222;Frühchen-Prozess&#8220; rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 12:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil im Marburger &#8222;Frühchen-Prozess&#8220; rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/2020 Beschluss vom 4. November 2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil im Marburger &#8222;Frühchen-Prozess&#8220; rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 4. November 2020 &#8211; 2 StR 130/20</strong></p>



<p>Das Landgericht Marburg hat die Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung u.a. in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.</p>



<p>Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte die Angeklagte zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 als Kinderkrankenschwester auf der neonatologischen Intensivstation des Universitätsklinikums Marburg drei Frühgeborenen ohne ärztliche Anordnung und ohne medizinische Indikation Sedativa verabreicht. Sie wollte dadurch bei den besonders verletzlichen Säuglingen gesundheitliche Krisen herbeiführen, um sich anschließend zur Befriedigung ihres narzisstischen Bedürfnisses nach Anerkennung durch Rettungsbemühungen hervorzutun. Im ersten Fall war die Verabreichung des Sedativums wegen der geringen Dosis nicht geeignet, die Gesundheit des Kindes zu beeinträchtigen. Es starb später infolge seiner Grunderkrankung. Im zweiten Fall fiel das betroffene Kind in einen komatösen Zustand. Dem dritten Kind verabreichte die Angeklagte dreimal Sedativa und brachte es dadurch jeweils in konkrete Lebensgefahr. Diese beiden Kinder überstanden die Angriffe auf ihr Leben nur durch Zufall. Die Angeklagte, die den Tod der Kinder in Kauf genommen hatte, beteiligte sich an den Rettungsmaßnahmen des von ihr alarmierten Klinikpersonals, ohne aber die vorangegangene Vergiftung der Kinder offenzulegen.</p>



<p>Die Angeklagte hat mit ihrer Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Der 2.&nbsp;Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ihr Rechtsmittel als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Marburg &#8211; Urteil vom 28. November 2019 &#8211; 6 Ks &#8211; 4 Js 1/16</p>



<p>Karlsruhe, den 12. November 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-messerangriffs-auf-eine-mitarbeiterin-des-jobcenters-cottbus-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 12:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[gefährliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 106/2020&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil wegen Messerangriffs auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 106/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 29. Juli 2020 – 6 StR 215/20</strong></p>



<p>Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juli die Revision des 39-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 13. Februar 2020 verworfen.</p>



<p>Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt, weil dieser am 28. Juni 2019 eine Mitarbeiterin des Jobcenter Cottbus in deren Büro angegriffen und mit einem Messer unter anderem am Hals verletzt hatte. Grund der Tat war die Unzufriedenheit des Angeklagten mit den Entscheidungen der Mitarbeiterin.</p>



<p>Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Cottbus &#8211; Urteil vom 13. Februar 2020 – 21 Ks 7/19</p>



<p>Karlsruhe, den 5. August 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-ehemaligen-mister-germany-wegen-versuchten-mordes-u-a-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 08:11:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Reichsbürger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 61/2020 Beschluss&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Urteil gegen ehemaligen &#8222;Mister-Germany&#8220; wegen versuchten Mordes u.a. rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 61/2020</p>
<p align="justify">Beschluss vom 7. Mai 2020 – 4 StR 633/19</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle verworfen, das ihn wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hat.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen hatte sich der hoch verschuldete Angeklagte der so genannten Selbstverwalterbewegung angeschlossen und auf seinem Anwesen einen autonomen Staat namens &#8222;Ur&#8220; ausgerufen. Im August 2016 schoss er auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos, die im Wege der Amtshilfe zur Zwangsräumung des versteigerten Anwesens eingesetzt waren. Die Hinzuziehung der Polizeibeamten war erforderlich geworden, weil der Angeklagte in einer Internetbotschaft gedroht hatte, seinen &#8222;Staat&#8220; mit Waffengewalt zu verteidigen. Durch den Schuss wurde ein SEK-Beamter am Hals verletzt. Der Angeklagte betrachtete die Polizeibeamten als Repräsentanten eines Scheinstaates, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und getötet werden durften. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bejaht.</p>
<p align="justify">Die auf Verfahrensbeanstandungen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Halle ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Halle, Urteil vom 17. April 2019 – 1 Ks 3/17, 500 Js 207746/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 18. Mai 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in drei Fällen rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-nuernberg-fuerth-wegen-versuchten-mordes-in-drei-faellen-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 08:04:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in drei Fällen rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr.&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-nuernberg-fuerth-wegen-versuchten-mordes-in-drei-faellen-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in drei Fällen rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in drei Fällen rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 56/2020</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 21. April 2020 – 6 StR 42/20 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten u.a. wegen versuchten Mordes in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste der Angeklagte an einem Abend im Dezember 2018 den Entschluss, einen Raub zu begehen. Um sich für diese Tat zu bewaffnen, stahl er ein Küchenmesser und begab sich in den Nürnberger Stadtteil St. Johannis. Auf seinem Weg begegnete er der ersten, zufällig ausgewählten Geschädigten, der er unvermittelt in den Oberbauch stach und dabei deren Versterben billigend in Kauf nahm. Ohne sich Gedanken über die Folgen seines Angriffs zu machen, ließ er sein Opfer auf der Straße liegen. Nachdem er mehrere Stunden durch Nürnberg gelaufen war, fasste er am späten Abend erneut den Entschluss, eine Frau zu verletzen und gegebenenfalls zu töten. Wiederum im Stadtteil St. Johannis und ebenso unvermittelt wie zuvor stach er sein zweites Opfer nieder. Auch dieses ließ er im Anschluss zurück. Unmittelbar nach diesem Vorfall traf er auf eine weitere Passantin und stach diesmal in der Absicht, sie zu töten, einmal auf diese ein, wobei er im Anschluss auch sie hilflos zurückließ. Die Frauen konnten – teilweise durch Notoperationen – gerettet werden. Das Motiv des Angeklagten konnte nicht festgestellt werden.</p>
<p align="justify">Der 6. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 5 Ks 105 Js 2658/18</p>
<p align="justify"><b>Vorschriften aus dem StGB: </b></p>
<p align="justify"><b>§ 211 Mord </b></p>
<p align="justify"><i>(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. </i></p>
<p align="justify"><i>(2) Mörder ist, wer </i></p>
<p align="justify"><i>aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, </i></p>
<p align="justify"><i>heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder </i></p>
<p align="justify"><i>um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, </i></p>
<p align="justify"><i>einen Menschen tötet. </i></p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 12. Mai 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung im Verfahren Dresdener &#8222;Moschee-Anschlag&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-im-verfahren-dresdener-moschee-anschlag-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2019 20:10:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Brandstiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Dresden]]></category>
		<category><![CDATA[Moschee-Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 99/2019 Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-im-verfahren-dresdener-moschee-anschlag-rechtskraeftig/">Verurteilung im Verfahren Dresdener &#8222;Moschee-Anschlag&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 99/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung vorsätzlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und mit vorsätzlichem unerlaubten Herstellen und Führen eines Brand- und Sprengsatzes (&#8222;Moschee-Anschlag&#8220;) sowie im Hinblick auf vier weitere Taten unter anderem wegen vorsätzlichen unerlaubten Herstellens und Führens eines Brandsatzes in zwei Fällen und wegen vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer konstruierte der Angeklagte zur Durchführung eines Anschlags auf eine Moschee in Dresden eine aus drei Rohrbomben bestehende Brand- und Sprengvorrichtung. Er hatte sich der sog. &#8222;Pegida-Bewegung&#8220; angeschlossen und radikalisiert. Mit dem Anschlag wollte er den in Deutschland lebenden Muslimen zeigen, dass sie ihres Lebens nicht mehr sicher seien. Er fügte der Vorrichtung, um neben der beabsichtigten Spreng- und Splitterwirkung auch eine möglichst große Brandwirkung zu erreichen, mehrere Behältnisse mit Kraftstoff und anderen brennbaren Flüssigkeiten hinzu und legte sie in einen Müllsack. Diesen deponierte er am Abend des 26. September 2016 vor dem Eingang des Moscheegebäudes. In dem Haus befand sich unmittelbar hinter der Eingangstür auch die Wohnung der Familie des Imams, die sich dort zu diesem Zeitpunkt auch aufhielt. Die von ihm ausgelöste Zündung der Vorrichtung ließ lediglich eine der Rohrbomben explodieren. Hierdurch wurde die Hauseingangstür eingedrückt und geriet der Inhalt von zwei der Brennstoffflaschen mit einem Feuerball in Brand. Die beiden weiteren Rohrbomben wurden ebenso wie die weiteren Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten durch die Detonationsdruckwelle weggeschleudert. Durch die Explosion bestand Lebensgefahr für sich unmittelbar in der Nähe aufhaltende Personen. Die Hausbewohner blieben nur durch Zufall unverletzt, mehrere wurden jedoch traumatisiert. Am Gebäude entstand erheblicher Sachschaden. Unmittelbar nach dieser Tat ließ der Angeklagte auf der Dachterrasse des Dresdener Kongresscentrums eine weitere Vorrichtung mit einem mehrere Minuten brennenden Feuerball explodieren, dessen Temperaturen erheblichen Sachschaden am Gebäudedach verursachten. Darüber hinaus stellte der Angeklagte in drei weiteren Fällen Brandsätze her, die nicht zum Einsatz gelangten.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Revision, die auf einen der beiden Fälle des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen beschränkt war, zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz</b>:</p>
<p align="justify">LG Dresden – Urteil vom 31. August 2018 – 1 Ks 373 Js 128/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 24. Juli 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion auf einem Hamburger S-Bahnhof rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-versuchten-mordes-durch-herbeifuehren-einer-sprengstoffexplosion-auf-einem-hamburger-s-bahnhof-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2019 20:30:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Sprengstoffexplosion]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 65/2019 Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-wegen-versuchten-mordes-durch-herbeifuehren-einer-sprengstoffexplosion-auf-einem-hamburger-s-bahnhof-rechtskraeftig/">Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion auf einem Hamburger S-Bahnhof rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 65/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit dem versuchten Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, einer gefährlichen Körperverletzung sowie einer gemeinschaftlichen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer brachte der Angeklagte am Abend des 17. Dezember 2017 aus einem nicht näher aufklärbaren Motiv gemeinsam mit 72 Schrauben in Plastiktüten befindliche &#8222;Polenböller&#8220; der höchsten pyrotechnischen Gefahrenkategorie auf einem S-Bahnhof in Hamburg zur Explosion. Hierdurch bestand potentielle Lebensgefahr für die sich unmittelbar in der Nähe aufhaltenden Personen. Nur durch Zufall wurden durch die Explosion keine Menschen getötet. Jedoch wurde ein S-Bahn-Passagier erheblich verletzt.</p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Hamburg – Urteil vom 29. Oktober 2018 – 602 Ks 4/18</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 13. Mai 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil wegen versuchten Bombenanschlags im Bonner Hauptbahnhof und geplanter Ermordung des Vorsitzenden der Partei &#8222;Pro NRW&#8220;  rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-versuchten-bombenanschlags-im-bonner-hauptbahnhof-und-geplanter-ermordung-des-vorsitzenden-der-partei-pro-nrw-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2019 09:07:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Sprengstoffanschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 48/2019 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten G. des versuchten Mordes&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-wegen-versuchten-bombenanschlags-im-bonner-hauptbahnhof-und-geplanter-ermordung-des-vorsitzenden-der-partei-pro-nrw-rechtskraeftig/">Urteil wegen versuchten Bombenanschlags im Bonner Hauptbahnhof und geplanter Ermordung des Vorsitzenden der Partei &#8222;Pro NRW&#8220;  rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 48/2019</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten G. des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig gesprochen, weil er im Dezember 2012 einen Sprengstoffanschlag im Bonner Hauptbahnhof verüben wollte. Außerdem hat es ihn ebenso wie die Mitangeklagten B., D. und S. wegen Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, weil sie im März 2013 geplant hatten, den Vorsitzenden der Partei &#8222;Pro NRW&#8220; zu töten. Gegen G. hat das Oberlandesgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagten B. und D. hat es zu Freiheitsstrafen von zwölf Jahren verurteilt, den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte G. der Überzeugung, dass die &#8222;westliche Welt&#8220; unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland einen &#8222;Kreuzzug&#8220; gegen die Muslime führe und dass es die Pflicht jedes Muslims sei, im Rahmen des &#8222;Jihads&#8220; durch Anschläge auf Zivilisten in der westlichen Welt &#8222;Vergeltung&#8220; zu üben. Zu diesem Zweck stellte er einen hochexplosiven, mit einem Zeitzünder versehenen Sprengsatz her. Er verstaute den Sprengsatz in einer Tasche, die er am 10. Dezember 2012 auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofs ablegte, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt etwa 30 bis 40 Personen aufhielten. Er hatte den Zeitzünder aktiviert und eine Zeitverzögerung von wenigen Minuten eingestellt. Durch die Detonation der Bombe wollte er möglichst viele Menschen töten. Dazu kam es letztlich nicht, weil mehrere Personen auf die Tasche aufmerksam wurden und sie, nachdem sie hineingesehen hatten, erschreckt wegstießen; dadurch löste sich eine der Drahtverbindungen, wodurch der Zündkreislauf unterbrochen wurde.</p>
<p align="justify">Außerdem hatte sich G. mit den Mitangeklagten B., D. und S. zu einer Gruppierung zusammengeschlossen, die das von der radikal-islamistischen Einstellung der Angeklagten getragene Ziel verfolgte, alle Menschen zu töten, die den Propheten Mohammed beleidigten, insbesondere die Mitglieder der Partei &#8222;Pro NRW&#8220;. Sie planten zunächst, deren Vorsitzenden am 13. März 2013 zu erschießen, wurden aber noch vor der Tatausführung festgenommen.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">OLG Düsseldorf &#8211; 2 StE 2/14- 3 III- 5 StS 1/14 – Entscheidung vom 3. April 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 17. April 2019</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des &#8222;IS&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-im-fall-des-anschlags-auf-einen-polizeibeamten-im-auftrag-des-is-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2018 21:22:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlag]]></category>
		<category><![CDATA[IS]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeibeamter]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 77/2018 Das Oberlandesgericht Celle hat die Angeklagte S. wegen versuchten Mordes&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 77/2018</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht Celle hat die Angeklagte S. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren, den Angeklagten K. wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts stach die Angeklagte S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland sah, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als &#8222;Feinde des Islams&#8220; hasste. Sie handelte dabei im Auftrag von Mitgliedern des sog. Islamischen Staates (IS), mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Dem Angeklagten K. hatte sie im Vorfeld der Tat davon berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.</p>
<p align="justify">Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts und eine Verfahrensbeanstandung gestützte Revision der Angeklagten S. sowie die ebenfalls auf die Sachrüge gegründete Revision des Angeklagten K. verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanzen: </b></p>
<p align="justify">Oberlandesgericht Celle &#8211; 4 StE 1/16 2 StE 12/16-4 &#8211; Entscheidung vom 26.01.2017</p>
<p align="justify">Urteil vom 19. April 2018 &#8211; 3 StR 286/17</p>
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		<item>
		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Hebamme u.a. wegen mehrfachen versuchten Mordes</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-einer-hebamme-u-a-wegen-mehrfachen-versuchten-mordes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Apr 2018 08:31:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 67/2018 Das Landgericht München I hat die Angeklagte wegen versuchten Mordes&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 67/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht München I hat die Angeklagte wegen versuchten Mordes in sieben Fällen jeweils in Tateinheit mit verschiedenen Körperverletzungsdelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und gegen die ehemalige Hebamme ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.</p>
<p align="justify">Nach den landgerichtlichen Feststellungen hat die Angeklagte, die als Hebamme in Kliniken in Hessen und Bayern tätig war, in der Mehrzahl der verfahrensgegenständlichen Fälle kurz vor der Entbindung durch Kaiserschnitt stehenden Schwangeren heimlich den die Blutgerinnung hemmenden Wirkstoff Heparin verabreicht. Dadurch kam es im Anschluss an die operative Geburt zu schweren Blutungen bei den Geschädigten, die mit der Aufhebung der Blutgerinnung und mit konkreter Lebensgefahr für diese einhergingen. Der Tod aller Geschädigten konnte durch Notfallbehandlungen jeweils abgewendet werden. Die Angeklagte handelte, weil sie sich durch Vorgesetzte in ihrer Arbeit nicht ausreichend wertgeschätzt gefühlt hatte.</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat die Taten wegen der die Geschädigten in einem Krankenhaus völlig unvorbereitet treffenden Handlungen der Angeklagten jeweils als versuchten Mord unter Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke sowie wegen der Motivation als aus niedrigen Beweggründen begangen gewertet. Tateinheitlich hat die Angeklagte jeweils vollendete gefährliche Körperverletzungen sowie teils versuchte, teils vollendete schwere Körperverletzungen wegen des in Kauf genommenen oder eingetretenen Verlusts der Fortpflanzungsfähigkeit der Geschädigten begangen.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das dagegen gerichtete Rechtsmittel der Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts München I keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten enthält. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG München I – Urteil vom 20. Oktober 2016 – 1 Ks 127 Js 165155/14</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 3. April 2018</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Limburg a.d. Lahn wegen versuchten Mordes rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-limburg-a-d-lahn-wegen-versuchten-mordes-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2018 21:50:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[versuchter Mord]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=3515</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 27/2018 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten&#8230; </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 27/2018</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Limburg a.d. Lahn vom 27. Dezember 2016 verworfen, durch das dieses eine Autofahrerin wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte, weil sie zielgerichtet einen Bauarbeiter angefahren hatte.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte die Nachbarin der Angeklagten nach einem mehrjährigen Nachbarschaftsstreit den Geschädigten beauftragt, einen 30 cm breiten Teil der Pflasterung vor dem Haus der Angeklagten aufzunehmen, um so die zuvor amtlich festgestellte Überbauung ihres Grundstücks zu beseitigen. Die telefonisch von ihren Söhnen über die Bauarbeiten informierte Angeklagte fuhr aus Wut über den Rückbau zielgerichtet auf den vor ihrem Haus stehenden Geschädigten zu. Dieser konnte zunächst dem Fahrzeug der Angeklagten ausweichen und stürzte. Die Angeklagte setzte ihr Fahrzeug zurück und fuhr mit Tötungsvorsatz neuerlich auf den Geschädigten zu, wobei ihr Fahrzeug diesen nunmehr erfasste und schwer verletzte.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten durch Urteil vom heutigen Tag verworfen. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Limburg &#8211; Urteil vom 27. Dezember 2016 &#8211; 2 Js 54222/16 &#8211; 1 KLs</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 7. Februar 2018</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-limburg-a-d-lahn-wegen-versuchten-mordes-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Limburg a.d. Lahn wegen versuchten Mordes rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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