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	<title>Verurteilung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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		<title>Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-angeklagten-im-sogenannten-hamburger-raser-fall-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2019 21:14:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburger Raser-Fall]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Raser]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 26/2019 Das Landgericht Hamburg hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-angeklagten-im-sogenannten-hamburger-raser-fall-rechtskraeftig/">Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 26/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Hamburg hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.</p>
<p align="justify">Der alkoholisierte Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den frühen Morgenstunden des 4. Mai 2017 mit einem von ihm kurze Zeit zuvor gestohlenen Taxi-Fahrzeug in der Hamburger Innenstadt im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf der Flucht vor der ihn<br />
verfolgenden Polizei bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren. Den Streckenabschnitt der leicht kurvig verlaufenden und baulich von der übrigen Fahrbahn abgetrennten Gegenfahrbahn befuhr er mit hoher Geschwindigkeit von bis zu 155 km/h. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren<br />
einer Kreuzung am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h frontal mit einem ihm mit ca. 20 km/h entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren.</p>
<p align="justify">Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Hamburg – Urteil vom 19. Februar 2018 – 621 Ks 12/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 1. März 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Plauener Mordfall von 1987</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-im-plauener-mordfall-von-1987/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jul 2018 15:35:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Plauener Mordfall]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 113/2018 Das Landgericht Zwickau hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 113/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht Zwickau hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.</p>
<p align="justify"><b>Sachverhalt: </b></p>
<p align="justify">Nach den Urteilsfeststellungen vergewaltigte der Angeklagte im April 1987 in einem Waldstück bei Plauen eine 18jährige junge Frau und tötete sie anschließend, um unerkannt zu bleiben. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten insbesondere auf eine DNA-Spur an dem als Drosselwerkzeug benutzten BH des Opfers gestützt, die fast 30 Jahre nach der Tat dem Angeklagten zugeordnet wurde. Rechtlich hat es die Tat als Mord nach § 112 Abs. 1 StGB-DDR gewertet. Zusätzlich hat es nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festgestellt, dass die Schuld des inzwischen auch wegen eines Schlaganfalls gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten insbesondere aufgrund der Art und Weise der Tatbegehung besonders schwer wiegt; dies steht regelmäßig einer Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe entgegen.</p>
<p align="justify"><b>Bisheriger Prozessverlauf: </b></p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Bundesgerichtshof hat die Beweiswürdigung und die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes als rechtsfehlerfrei angesehen. Diese Rechtsfolge war nach der nicht zu beanstandenden Wertung des Landgerichts sowohl nach dem zur Tatzeit geltenden § 112 StGB-DDR wie auch nach § 211 StGB verwirkt. Auch die Annahme, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, hat der Bundesgerichtshof – ungeachtet der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Angeklagten – nicht beanstandet.</p>
<p align="justify">Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Zwickau, Urteil vom 30. August 2017 – 1 Ks 300 Js 5949/16</p>
<p align="justify">§ 112 Abs. 1 StGB-DDR (Mord):</p>
<p align="justify">Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft.</p>
<p align="justify">§ 211 StGB (Mord)</p>
<p align="justify">(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.</p>
<p align="justify">(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.</p>
<p align="justify">§ 57a Abs. 1 Satz 1 StGB (Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe):</p>
<p align="justify">Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn</p>
<p align="justify">1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,</p>
<p align="justify">2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und</p>
<p align="justify">3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 vorliegen.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 4. Juli 2018</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Jugendlichen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-eines-jugendlichen-wegen-mordes-zu-einer-jugendstrafe-von-acht-jahren-und-neun-monaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2017 21:51:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 200/2017 Das Landgericht Ravensburg hat den zur Tatzeit 16jährigen Angeklagten wegen&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-eines-jugendlichen-wegen-mordes-zu-einer-jugendstrafe-von-acht-jahren-und-neun-monaten/">Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Jugendlichen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 200/2017</p>
<p align="justify">Das Landgericht Ravensburg hat den zur Tatzeit 16jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den landgerichtlichen Feststellungen waren der Angeklagte und das später getötete 17jährige Opfer am Tattag während der Karnevalszeit in Mittelbiberach abends in eine zunächst verbale Auseinandersetzung untereinander geraten, in deren Zuge es schließlich zu wechselseitigen leichten Schubsern kam. Beide Kontrahenten, die sich bis dahin nicht begegnet waren, standen unter Alkoholeinfluss. Nach diesen Schubsereien, zu einem Zeitpunkt als der später Getötete mit keinem Angriff seitens des Angeklagten rechnete, zog dieser völlig überraschend ein Klappmesser hervor und versetzte dem Opfer einen wuchtigen Stich in den Unterbauch. Der Stich durchtrennte die äußere Beckenschlagader, schlitzte die äußere Beckenvene auf und durchstieß zweifach den Dünndarm. Es trat bereits nach kurzer Zeit ein hoher Blutverlust ein. Trotz Reanimationsmaßnahmen und einer zeitnahen operativen Versorgung der schweren Verletzungen verstarb das Opfer noch in der Nacht.</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat die Tat wegen des das Opfer unvorbereitet und völlig unerwartet treffenden Angriffs auf sein Leben als Mord unter Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke gewertet. Bei der gebotenen Anwendung von Jugendstrafrecht hat das Landgericht die Verhängung einer Jugendstrafe sowohl auf die &#8222;schädliche Neigungen&#8220; des Angeklagten, die sich vor der Tötungstat auch bereits in einem aggressiven Vorgehen gegen einen erheblich alkoholisierten Besucher des Narrenumzugs gezeigt hatten, als auch auf &#8222;Schwere der Schuld&#8220; jeweils iSv § 17 Abs. 2 JGG gestützt. Bei der Bemessung der Strafe ist vor allem der in der Tat zum Ausdruck kommende erhebliche Erziehungsbedarf berücksichtigt worden.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Ravensburg keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Ravensburg – Urteil vom 20. Juli 2017 – 2 KLs 42 Js 3252/17</p>
<p align="justify"><b>§ 17 JGG </b></p>
<p align="justify">(1) …</p>
<p align="justify">(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 22. Dezember 2017</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesgerichtshof hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-hebt-verurteilung-zweier-angeklagter-wegen-koerperverletzung-mit-todesfolge-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Oct 2017 10:50:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Misshandlung von Schutzbefohlenen]]></category>
		<category><![CDATA[Mittäter]]></category>
		<category><![CDATA[mittäterschaftliche Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Todesfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 159/2017 Das Landgericht Ulm hat die beiden Angeklagten wegen mittäterschaftlicher Körperverletzung&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-hebt-verurteilung-zweier-angeklagter-wegen-koerperverletzung-mit-todesfolge-auf/">Bundesgerichtshof hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 159/2017</p>
<p align="justify">Das Landgericht Ulm hat die beiden Angeklagten wegen mittäterschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den landgerichtlichen Feststellungen lebte die Angeklagte, die Mutter des im Jahr 2006 geborenen R., seit Herbst 2009 mit ihrem Lebensgefährten, dem Mitangeklagten, und ihrem Sohn in häuslicher Gemeinschaft. Der Mitangeklagte übernahm dabei die Vaterrolle für R. Spätestens ab Mitte Februar 2011 erfolgten mehrfache massive Misshandlungen des Kindes durch jeweils einen der Angeklagten. Diese rohen Misshandlungen richteten sich gegen den gesamten Körper, auch gegen das Gesicht und den Schädel des R. Wer die einzelnen Gewalthandlungen ausführte, konnte das Landgericht nicht ermitteln. Ausweislich der Feststellungen wusste der/die jeweils untätige Angeklagte allerdings um die Ursache der Verletzungen und billigte das Verhalten des anderen.</p>
<p align="justify">Am Tattag, dem 12. März 2011, schlug zumindest einer der beiden Angeklagten das Kind in der gemeinsamen Wohnung massiv mit der Faust auf den Schädel oder ließ es an den Füßen haltend kopfüber aus nicht geringer Höhe auf den Schädel fallen. Dies hatte eine sofortige Bewusstlosigkeit des Kindes zur Folge und führte nach wenigen Minuten zum Herzstillstand und noch am selben Tag zum Eintritt des Hirntodes. Auch bezüglich dieser Tathandlung konnte das Landgericht nicht feststellen, welcher der beiden Angeklagten die Gewalthandlung ausführte.</p>
<p align="justify">Auf die Revision der beiden Angeklagten hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach Auffassung des Senats genügen die bislang getroffenen Feststellungen zu den tatsächlichen Geschehnissen nicht, um beide Angeklagten als Mittäter einer Körperverletzung zu Lasten des getöteten Kindes anzusehen. Diese Mittäterschaft ist aber notwendige Voraussetzung für die jeweils erfolgte Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Der Mangel im Urteil des Landgerichts führt zur Aufhebung des Urteils insgesamt, weil wegen des einheitlichen Geschehens auch die für sich genommen rechtsfehlerfrei angenommene Verurteilung wegen Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB) nicht bestehen bleiben kann.</p>
<p align="justify">Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass nach den bislang festgestellten Umständen eine Verurteilung der Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen strafbarer Beihilfe dazu keineswegs ausgeschlossen ist. Die jetzt neu zur Entscheidung berufene Strafkammer muss dann jedoch weitergehende Feststellungen treffen, als dies im aufgehobenen Urteil der Fall war.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Ulm – Urteil vom 20. Juni 2016 – 2 Ks 25 Js 5083/11</p>
<p align="justify"><b>§ 227 StGB – Körperverletzung mit Todesfolge </b></p>
<p align="justify">(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.</p>
<p align="justify">(2) …</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 10. Oktober 2017</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren jungen Frau rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/berliner-verurteilung-zweier-heranwachsender-wegen-verbrennens-einer-schwangeren-jungen-frau-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2016 20:30:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Heimtücke]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 207/2016 Das Landgericht Berlin hat die heute 21 Jahre alten Angeklagten wegen&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/berliner-verurteilung-zweier-heranwachsender-wegen-verbrennens-einer-schwangeren-jungen-frau-rechtskraeftig/">Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren jungen Frau rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 207/2016</p>
<p>Das Landgericht Berlin hat die heute 21 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs zu Jugendstrafen von jeweils 14 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Jugendkammer lockten die Angeklagten im Januar 2015 die von einem der Angeklagten im achten Monat schwangere 19-jährige Frau nachts in einem einsamen Waldstück in einen Hinterhalt, um sie zu töten. Der werdende Vater wollte durch die Ermordung seiner ehemaligen Freundin die Geburt des Kindes verhindern, um sich so seinen Pflichten als Vater zu entziehen. Der andere Angeklagte wirkte an der Tat mit, weil er wissen wollte, wie es sei, einen Menschen zu töten. Dieser Angeklagte versetzte der wehrlosen Frau drei bis vier Messerstiche in den Oberkörper. Danach hielt er sie fest, während der andere Angeklagte aus einem Benzinkanister etwa einen Liter Benzin über ihren Kopf und Oberkörper schüttete und das Benzin entzündete. Die junge Frau verbrannte bei lebendigem Leib. Auch das bereits lebensfähige ungeborene Kind verstarb.</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat bei beiden Angeklagten die Verwirklichung von drei Mordmerkmalen angenommen (Heimtücke, Grausamkeit sowie niedriger Beweggrund bzw. Mordlust). Unter Anwendung der seit dem Jahr 2012 geltenden Regelung des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG hat es jeweils eine Jugendstrafe von 14 Jahren verhängt. Nach dieser Vorschrift beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Heranwachsenden 15 Jahre, wenn es sich bei der Tat um Mord handelt und das insoweit sonst geltende Höchstmaß von zehn Jahren Jugendstrafe wegen der besonderen Schwere der Schuld des Täters nicht ausreicht.</p>
<p align="justify">Ihre Verurteilung haben die Angeklagten mit der Revision angegriffen, wobei ein Verfahrensfehler und die Verletzung sachlichen Recht geltend gemacht worden sind. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Auch die Höhe der verhängten Strafen unter Anwendung der genannten Vorschrift hat keine Rechtsfehler erkennen lassen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Berlin – Urteil vom 19. Februar 2016 – (513 KLs) 234 Js 18/15 KLs (19/15)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 15. November 2016</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/berliner-verurteilung-zweier-heranwachsender-wegen-verbrennens-einer-schwangeren-jungen-frau-rechtskraeftig/">Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren jungen Frau rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-eines-richters-amtsgericht-wegen-rechtsbeugung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Mar 2016 22:23:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbeugung]]></category>
		<category><![CDATA[Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Verurteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 50/2016 Das Landgericht Erfurt hat nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils durch&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-eines-richters-amtsgericht-wegen-rechtsbeugung/">Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 50/2016</p>
<p>Das Landgericht Erfurt hat nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils durch den Bundesgerichtshof und Zurückverweisung der Sache einen Richter am Amtsgericht durch ein zweites Urteil wegen Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.</p>
<p align="justify">Der Richter am Amtsgericht hatte in einer Reihe von Bußgeldverfahren die Betroffenen durch Beschluss freigesprochen, weil von der Straßenverkehrsbehörde weder ein Messprotokoll noch der Eichschein für das bei der Verkehrskontrolle verwendete Messgerät zur Akte genommen worden sei. Der Angeklagte behauptete, deshalb liege ein Verfahrensfehler im Verantwortungsbereich der Behörde vor, der dazu geführt habe, dass das Messergebnis für das Gericht nicht nachprüfbar und die Ordnungswidrigkeit deshalb nicht beweisbar sei.</p>
<p align="justify">Das Thüringer Oberlandesgericht hob mehrere solcher Entscheidungen wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts auf. Der Angeklagte zog die vermissten Unterlagen aber auch in weiteren Verfahren nicht bei, sondern sprach die Betroffenen wiederum frei oder stellte das Bußgeldverfahren ein.</p>
<p align="justify">Die Freisprechung durch Beschluss wegen eines angeblichen Verfahrenshindernisses, das tatsächlich nicht bestand, bewertete das Landgericht Erfurt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nun als Rechtsbeugung. Der Angeklagte habe mit der Möglichkeit der Unrichtigkeit seiner Entscheidungen gerechnet und diese billigend in Kauf genommen, um die Bußgeldbehörden zu disziplinieren, über deren Aktenführung er sich geärgert hatte. Die elementare Bedeutung der verletzten Aufklärungspflicht des Bußgeldgerichts sei ihm bekannt gewesen.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichthof hat die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil, mit der er das Fehlen von Rechtsbeugungsvorsatz und seine krankheitsbedingte Schuldunfähigkeit zur Tatzeit geltend gemacht hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Erfurt – Urteil vom 26. Juni 2015 – 101 Js 733/12 1 KLs</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 7. März 2016</p>
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