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Pressemitteilung Nr. 84/2015 vom 13. Mai 2015


Verurteilung wegen Mordes an fünfjährigem Dano rechtskräftig

Das Landgericht Bielefeld hat den 44-jährigen Angeklagten u.a wegen Mordes an dem fünfjährigen Dano zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen diese Verurteilung gerichtete, auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Junge an der Wohnungstür des Angeklagten geläutet, um dessen Sohn zum Spielen abzuholen. Der Angeklagte schlug ihm an der Wohnungstür mit der Hand ins Gesicht und zerrte das schreiende Kind dann ins Wohnzimmer. Hier führte er ein Telefonat mit seiner Lebensgefährtin, die ihm die endgültige Trennung mitteilte. Der Angeklagte war daraufhin wütend, frustriert und aggressiv. Um sich abzureagieren, ergriff er Dano, warf ihm ein Bettlaken über den Kopf und schlug ihm mindestens zehnmal heftig mit der Faust gegen Kopf und Körper. Anschließend würgte und strangulierte er das Kind bis zum Tod.

Das Landgericht hat die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, weil das bewusste Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten fünfjährigen Opfer sittlich besonders verwerflich ist.

Landgericht Bielefeld – Urteil vom 22. Oktober 2014 – 1 Ks – 446 Js 106/14 – 17/14

Karlsruhe, den 13. Mai 2015


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