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Pressemitteilung Nr. 119/2015 vom 13. Juli 2015


Verurteilung im "Westend-Mord" rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat den zur Tatzeit 16-jährigen Sohn eines Berliner Rechtsanwalts, Steuerberaters und Notars wegen Mordes an seinem Vater zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 12. August 2013 heimtückisch seinen in Trennung von der Familie lebenden Vater mit zehn in schneller Folge abgegebenen Schüssen in dessen Kanzleiräumen in Berlin-Westend. Der an Waffen besonders interessierte Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen geschwiegen, ist aber durch eine Reihe von Indizien überführt worden. Das Landgericht hat angenommen, dass die Tat durch trennungsbedingte Auseinandersetzungen innerhalb der Familie motiviert war.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und seiner erziehungsberechtigten Mutter entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Landgericht Berlin – Urteil vom 2. Oktober 2014 – (539 KLs) 234 Js 368/13 (2/14)

Karlsruhe, den 13. Juli 2015


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