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Pressemitteilung Nr. 171/2015 vom 8. Oktober 2015


Bundesgerichtshof bestätigt weitgehend die Verurteilung im Fall des "Autobahnschützen"

Das Landgericht Würzburg hat den 59jährigen Angeklagten, einen Berufs-Lkw-Fahrer, u.a. wegen versuchten Heimtückemordes in vier Fällen sowie in 108 Fällen wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts setzte der Angeklagte ab September 2009 seinen kurz zuvor gefassten Entschluss in die Tat um, auf Autobahnen aus seinem fahrenden Lkw heraus Schüsse mit scharfen Waffen auf andere, in dieselbe oder die entgegengesetzte Fahrtrichtung fahrende Fahrzeuge abzugeben, insbesondere auf Ladungen von Autotransportern und Auflieger von Lkws.

In insgesamt 112 Fällen traf der Angeklagte Autotransporter, Lkws oder deren Ladung, aber auch Pkws und Kleinlaster, Wohnwagen und andere Fahrzeuge. In vier Fällen der Verurteilung wegen versuchten Mordes erkannte der Angeklagte auf Grund der zur Tatzeit bestehenden Verkehrssituation das Risiko eines Fehlschusses und nahm in Kauf, dass der arglose Fahrer oder Beifahrer des beschossenen Fahrzeugs nicht nur direkt getroffen werden könnte, sondern auch, dass der Fahrer durch den Schuss erschrecken, das Steuer des Fahrzeugs verreißen und entweder durch den Schuss selbst oder durch einen Unfall zu Tode kommen könnte. So wurde etwa die Fahrerin eines dem Angeklagten entgegenkommenden Pkws von Projektilteilen eines Geschosses im Hals-/Nackenbereich getroffen. In zwei anderen Fällen flog das vom Angeklagten abgefeuerte Geschoss in die Fahrerkabine der Lkws und nur wenige Zentimeter an den Oberkörpern und Köpfen der jeweiligen Fahrer bzw. Beifahrer vorbei. In einem weiteren Fall gab der Angeklagte bei Dunkelheit und hohem Verkehrsaufkommen den Schuss auf einen entgegenkommenden Autotransporter über vier Fahrbahnen hinweg ab. In den übrigen 108 Fällen konnte sich die Strafkammer vom Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht überzeugen.

Mit seiner Revision wendete sich der Angeklagte insbesondere gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes. Insoweit hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Rechtsmittel des Angeklagten verworfen.

In den weiteren 108 Fällen hat der Senat den Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von der Verfolgung ausgenommen, sodass der Angeklagte insoweit nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung schuldig gesprochen ist. Die für diese Taten verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe wurden aufgehoben. Über sie muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Würzburg neu verhandeln.

LG Würzburg – Urteil vom 30. Oktober 2014 – 1 Ks 801 Js 9341/13

Karlsruhe, den 8. Oktober 2015


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