Herzstück des neuen Großflughafens BBI ist das Terminal, bestehend aus dem
Hauptterminal und einem Terminal für Billigflieger. Die Flughafengesellschaft wollte
Planung und Errichtung des Terminals aus einer Hand erbracht wissen. Deshalb
schrieb sie diese Leistungen zur Erbringung durch einen Generalunternehmer aus.
Eine erste Ausschreibung musste bereits Ende 2006 aufgehoben werden, weil nur
ein Unternehmen die von der Flughafengesellschaft aufgestellten Mindestanforderungen
erfüllen konnte.
Auf die erneute Ausschreibung aus dem Monat Dezember 2006 bewarben sich vier
Bieter, darunter Hochtief. Alle Angebote lagen preislich erheblich über der von der
Flughafengesellschaft geschätzten Netto-Bausumme von 623 Mio. Euro. Im Oktober
2007 hob die Flughafengesellschaft auch die zweite Ausschreibung wegen der Kostenüberschreitung
auf.
Dagegen wandte sich Hochtief mit einem vor der Vergabekammer Brandenburg gestellten
Nachprüfungsantrag, den die Vergabekammer mit Beschluss vom
14.12.2007 zurückwies. Die Vergabekammer entschied, dass die Aufhebung wirksam
ist. Der Auffassung von Hochtief, die Flughafengesellschaft habe die voraussichtlichen
Kosten nicht mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt, könne nicht gefolgt
werden.
Hochtief hat am 2.1.2008 Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht
eingelegt. Der Vergabesenat des Oberlandesgericht hat darauf hingewiesen, dass
der sofortigen Beschwerde unabhängig von etwaigen Fehlern bei der Kostenschätzung
im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden könne. Hochtief hat
daraufhin die sofortige Beschwerde gegen die Vergabekammerentscheidung am
17.1.2008 zurückgenommen. Die Aufhebung der Ausschreibung ist damit endgültig.
Brandenburg, den 21. Januar 2008
(Aktenzeichen: Verg W 1/08)
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