Das Brandenburgische Oberlandesgericht empfing am heutigen Tag die Ministerin
der Justiz des Landes Brandenburg Beate Blechinger, die dem obersten Zivil- und
Strafgericht des Landes in Brandenburg an der Havel einen Arbeitsbesuch abstattete.
Der Präsident Prof. Dr. Wolfgang Farke und die Vorsitzenden der 15 Senate des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts unterrichteten die Ministerin bei dieser Gelegenheit
über die Schwerpunkte ihrer richterlichen Tätigkeit.
Dabei wurde hervorgehoben, dass das Oberlandesgericht weit überwiegend in einem
aus drei Berufsrichtern bestehendem Kollegium entscheidet.
Seit dem Inkrafttreten der Zivilprozessreform zum 1.1.2002, die das deutsche Zivilprozessrecht
tiefgreifend verändert hat, entscheiden bei den Gerichten der ersten
Instanz, den Amts und Landgerichten, Richter in Zivilsachen in aller Regel als Einzelrichter.
Junge Richter haben dort kaum noch Gelegenheit, von älteren Kollegen zu
lernen. Einzelrichter können sich bei schwierigen Entscheidungen nicht mehr mit anderen
Kollegen beraten. Dafür ist angesichts der Fülle der zu bearbeitenden Verfahren
auch keine Zeit.
Die Entscheidung durch ein Kollegium von drei Richtern beim Oberlandesgericht,
häufig nach einer mündlichen Verhandlung, bietet nach Einschätzung der Vorsitzenden
Richter am Oberlandesgericht die Gewähr für größere Richtigkeit der getroffenen
Entscheidungen und für größere Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidung
durch die Prozessparteien, insbesondere derjenigen, die einen Rechtsstreit verlieren.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz für die zivilrechtlichen
Entscheidungen der vier Landgerichte des Landes Brandenburg, in Familiensachen
auch für Entscheidungen der Amtsgerichte. Es ist in Bußgeldsachen
Rechtsmittelgericht auch auf dem Gebiet des Strafrechts. In vielen Fällen gibt es gegen
seine Entscheidungen kein Rechtsmittel mehr. Das Oberlandesgericht entscheidet
u. a. über Prozesse auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, über Gewerbemiet-
und Darlehensverträge, Presse- und Amtshaftungssachen, Grundstücksund
Landwirtschaftssachen, Wettbewerbs-, Kartell- und Vergabesachen, Insolvenzanfechtungen
und über familienrechtliche Fragen, vom Unterhalt bis zum Sorgerecht.
Brandenburg, den 30. Januar 2008
weitere Pressemitteilungen
|