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Pressemitteilung Nr. 30.01.2008 vom 30. Januar 2008


Brandenburgisches Oberlandesgericht: Sechs Augen sehen mehr als zwei

Das Brandenburgische Oberlandesgericht empfing am heutigen Tag die Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg Beate Blechinger, die dem obersten Zivil- und Strafgericht des Landes in Brandenburg an der Havel einen Arbeitsbesuch abstattete. Der Präsident Prof. Dr. Wolfgang Farke und die Vorsitzenden der 15 Senate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unterrichteten die Ministerin bei dieser Gelegenheit über die Schwerpunkte ihrer richterlichen Tätigkeit.

Dabei wurde hervorgehoben, dass das Oberlandesgericht weit überwiegend in einem aus drei Berufsrichtern bestehendem Kollegium entscheidet.

Seit dem Inkrafttreten der Zivilprozessreform zum 1.1.2002, die das deutsche Zivilprozessrecht tiefgreifend verändert hat, entscheiden bei den Gerichten der ersten Instanz, den Amts und Landgerichten, Richter in Zivilsachen in aller Regel als Einzelrichter. Junge Richter haben dort kaum noch Gelegenheit, von älteren Kollegen zu lernen. Einzelrichter können sich bei schwierigen Entscheidungen nicht mehr mit anderen Kollegen beraten. Dafür ist angesichts der Fülle der zu bearbeitenden Verfahren auch keine Zeit.

Die Entscheidung durch ein Kollegium von drei Richtern beim Oberlandesgericht, häufig nach einer mündlichen Verhandlung, bietet nach Einschätzung der Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht die Gewähr für größere Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen und für größere Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidung durch die Prozessparteien, insbesondere derjenigen, die einen Rechtsstreit verlieren.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz für die zivilrechtlichen Entscheidungen der vier Landgerichte des Landes Brandenburg, in Familiensachen auch für Entscheidungen der Amtsgerichte. Es ist in Bußgeldsachen Rechtsmittelgericht auch auf dem Gebiet des Strafrechts. In vielen Fällen gibt es gegen seine Entscheidungen kein Rechtsmittel mehr. Das Oberlandesgericht entscheidet u. a. über Prozesse auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, über Gewerbemiet- und Darlehensverträge, Presse- und Amtshaftungssachen, Grundstücksund Landwirtschaftssachen, Wettbewerbs-, Kartell- und Vergabesachen, Insolvenzanfechtungen und über familienrechtliche Fragen, vom Unterhalt bis zum Sorgerecht.

Brandenburg, den 30. Januar 2008


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