Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH ist seit Dezember
2006 vom Bund und vom Land Brandenburg mit der Bearbeitung und Ausführung
des achtstreifigen Ausbaus des Berliner Rings vom Autobahndreieck Nuthetal
bis zum Autobahndreieck Potsdam betraut.
Im Zuge dieses Projekts sollen aufgrund von zwei Ausschreibungen Planungsleistungen
für Ingenieure vergeben werden. Dabei geht es zum einen um Planungsleistungen
bei der Verbreiterung von sechs auf acht Fahrstreifen, zum anderen um Planungsleistungen
betreffend den dabei notwendig werdenden Neubau von zwei über
die Autobahn führenden Eisenbahnbrücken. Gegen die beabsichtigte Vergabe dieser
Leistungen durch die DEGES hat sich ein Bieter gewendet und zwei Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg eingeleitet.
Die Vergabekammer hat in einem Fall den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, im
anderen eine teilweise Wiederholung des Vergabeverfahrens angeordnet. Gegen
beide Entscheidungen ist sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht
eingelegt worden.
Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat über die Rechtsmittel
am 4.12.2007 mündlich verhandelt.
Er hat durch Beschluss vom 8.1.2008 in dem Verfahren, das die Planung des Neubaus
der Eisenbahnbrücken betrifft, die sofortige Beschwerde der DEGES zurückgewiesen
und sie angewiesen, die Wertung der Angebote unter Einschluss des Angebots
des Bieters, der das Nachprüfungsverfahren eingeleitet hatte, zu wiederholen.
Dabei muss die DEGES sich an die vom Vergabesenat gemachten Vorgaben
halten.
Im zweiten Verfahren, das die Planung der Verbreiterung der Autobahn betrifft, hat
der beschwerdeführende Bieter seine Beschwerde zurückgenommen. Damit kann
die DEGES den Auftrag nunmehr erteilen.
Brandenburg, den 5. Februar 2008
(Verg W 9/07 und Beschluss vom 8.1.2008, Aktenzeichen: Verg W 16/07)
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