Der Förderverein Lausitzring e. V. schrieb im Jahre 2007 den Betrieb der Renn- und Teststrecken
des EuroSpeedway Lausitz für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2016 sowie
dessen Kauf zum 1.1.2017 aus. Mit diesen Verträgen sollte sichergestellt werden, dass die
Bedingungen für den Erhalt von erheblichen Fördermitteln eingehalten werden, die der Förderverein
aus EU-Mitteln u. a. für die Renn- und Teststrecken erhalten hatte. Der Förderverein
hob die Ausschreibung auf, weil kein zuschlagfähiges Angebot vorlag und trat in Verhandlungen
zu den vier interessierten Bietern ein, um die Verträge freihändig zu vergeben.
Nachdem der Förderverein der Bietergemeinschaft Johann Bunte GmbH & Co. KG/Motorsport
Arena Oschersleben GmbH/Automobil-Club Diepholz e. V. mitgeteilt hatte, dass er das
Angebot eines anderen Bieters annehmen wolle, leitete diese Bietergemeinschaft ein Vergabenachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg ein. Sie beanstandet
in erster Linie die Aufteilung des Auftrages in Lose, nämlich die Lose zum Betrieb
von Renn- und Teststrecke und das Los zum Erwerb des Grundbesitzes.
Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 28.3.2008 als unzulässig
verworfen. Die Vergabekammer hat gemeint, die Vergabe könne im vergaberechtlichen
Nachprüfungsverfahren nicht überprüft werden. Der Förderverein verschaffe sich durch
die Ausschreibung keine Waren, sondern stelle entgeltlich die Grundstücke zum Betrieb des
EuroSpeedway zur Verfügung. Dieser Vorgang könne genauso wenig im Nachprüfungsverfahren
überprüft werden wie der beabsichtigte Verkauf des Areals.
Dagegen hat die Bietergemeinschaft am 11.4.2008 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen
Oberlandesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.4.2008 hat der Vergabesenat
des Brandenburgischen Oberlandesgerichts einem von ihr gestellten Eilantrag stattgegeben.
Dies hat zur Folge, dass der Förderverein bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde
die in Aussicht genommenen Verträge nicht abschließen kann. Zur Begründung
seiner Eilentscheidung hat der Vergabesenat ausgeführt, bei vorläufiger und summarischer
Prüfung könne die sofortige Beschwerde nicht von vornherein als aussichtslos angesehen
werden.
Der Vorsitzende des Vergabesenats Dr. Hartmut König hat Termin zur mündlichen Verhandlung
auf den 20. Mai 2008 um 11 Uhr 30 anberaumt. Aller Voraussicht nach wird drei Wochen
nach diesem Termin eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde ergehen.
Brandenburg, den 24. April 2008
(Beschluss vom 24.4.2008, Aktenzeichen: Verg W 5/08)
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