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Pressemitteilung Nr. 24.04.2008 vom 24. April 2008


Brandenburgisches Oberlandesgericht stoppt Vertragsunterzeichnung für den Lausitzring

Der Förderverein Lausitzring e. V. schrieb im Jahre 2007 den Betrieb der Renn- und Teststrecken des EuroSpeedway Lausitz für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2016 sowie dessen Kauf zum 1.1.2017 aus. Mit diesen Verträgen sollte sichergestellt werden, dass die Bedingungen für den Erhalt von erheblichen Fördermitteln eingehalten werden, die der Förderverein aus EU-Mitteln u. a. für die Renn- und Teststrecken erhalten hatte. Der Förderverein hob die Ausschreibung auf, weil kein zuschlagfähiges Angebot vorlag und trat in Verhandlungen zu den vier interessierten Bietern ein, um die Verträge freihändig zu vergeben.

Nachdem der Förderverein der Bietergemeinschaft Johann Bunte GmbH & Co. KG/Motorsport Arena Oschersleben GmbH/Automobil-Club Diepholz e. V. mitgeteilt hatte, dass er das Angebot eines anderen Bieters annehmen wolle, leitete diese Bietergemeinschaft ein Vergabenachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg ein. Sie beanstandet in erster Linie die Aufteilung des Auftrages in Lose, nämlich die Lose zum Betrieb von Renn- und Teststrecke und das Los zum Erwerb des Grundbesitzes.

Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 28.3.2008 als unzulässig verworfen. Die Vergabekammer hat gemeint, die Vergabe könne im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht überprüft werden. Der Förderverein verschaffe sich durch die Ausschreibung keine Waren, sondern stelle entgeltlich die Grundstücke zum Betrieb des EuroSpeedway zur Verfügung. Dieser Vorgang könne genauso wenig im Nachprüfungsverfahren überprüft werden wie der beabsichtigte Verkauf des Areals.

Dagegen hat die Bietergemeinschaft am 11.4.2008 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24.4.2008 hat der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts einem von ihr gestellten Eilantrag stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass der Förderverein bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die in Aussicht genommenen Verträge nicht abschließen kann. Zur Begründung seiner Eilentscheidung hat der Vergabesenat ausgeführt, bei vorläufiger und summarischer Prüfung könne die sofortige Beschwerde nicht von vornherein als aussichtslos angesehen werden.

Der Vorsitzende des Vergabesenats Dr. Hartmut König hat Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 20. Mai 2008 um 11 Uhr 30 anberaumt. Aller Voraussicht nach wird drei Wochen nach diesem Termin eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde ergehen.

Brandenburg, den 24. April 2008

(Beschluss vom 24.4.2008, Aktenzeichen: Verg W 5/08)


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