Pressemitteilungen 2008

News Pressemeldung Gericht Brandenburgisches Oberlandesgericht - Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 29.04.2008 vom 29. April 2008


Brandenburgisches Oberlandesgericht: Erneute Verhandlung über den Prozess um das Frankfurter Brauhaus

Die Klägerin, die Frankfurter Brauhaus GmbH, betreibt die Oderland Brauerei in Frankfurt (Oder). Sie schloss im Dezember 2003 mit der belgischen Brauerei Martens, der Beklagten, zwei Verträge, mit denen sie sich für mehrere Jahre zur Produktion erheblicher Mengen von Bier in PET-Flaschen und Dosen und die Beklagte sich zu deren Abnahme verpflichtete. Es kam zwischen den Parteien zu Unstimmigkeiten mit der Folge, dass die Klägerin die Verträge am 31.3.2005 für aufgehoben erklärte.

Mit der Klage macht die Klägerin Kaufpreisansprüche wegen erfolgter Bierlieferungen geltend sowie Schadensersatzansprüche, u. a. wegen der vorzeitigen Beendigung der Verträge. Die Beklagte hat der Klageforderung ihrerseits Schadensersatzansprüche wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung entgegengehalten. Bei den wechselseitig geltend gemachten Ansprüchen handelt es sich insgesamt um Millionenbeträge.

Das Landgericht Frankfurt Oder hat mit seinem am 29.3.2007 verkündeten Teilurteil die Brauerei Martens zur Zahlung eines Teilbetrages von mehr als einer Million Euro verurteilt. Es ging davon aus, dass die Klägerin berechtigt war, das Vertragsverhältnis mit der Beklagten zu beenden. Über die Höhe des Schadensersatzanspruches der Klägerin und über weitere zwischen den Parteien streitigen Ansprüche wollte das Landgericht jedoch erst im weiteren Verfahren entscheiden.

Gegen dieses Teilurteil legte die Brauerei Martens Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht ein, wo am 15. Januar 2008 mündlich verhandelt wurde. Der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts brachte zum Ausdruck, dass das Landgericht in prozessual unzulässiger Weise nur über Teile der Streitfragen der Parteien entschieden hat, dass der Rechtsstreit vielmehr einheitlich entschieden werden müsse. Er legte den Parteien nahe, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs zu beenden. Die Parteien haben nach dem Termin mehrere Wochen verhandelt, eine Einigung kam jedoch nicht zustande.

Nach der Zurückweisung eines nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellten Befangenheitsantrages gegen eine Richterin des Senates zieht das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 29.4.2008 den noch beim Landgericht Frankfurt (Oder) anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich und führt den Rechtsstreit damit wieder zusammen. Über den gesamten Rechtsstreit wird am 7.10.2008, um 9 Uhr 30 vor dem Oberlandesgericht mündlich verhandelt werden.

Brandenburg, den 29. April 2008 - Aktenzeichen: 6 U 53/07


News Pressemeldung Gericht weitere Pressemitteilungen