Die Sängerin Dagmar Frederic war Bevollmächtigte und später Betreuerin für die
Witwe Brunhilde W. und hatte im Jahre 2004 einen Betrag in Höhe von 65.000 € von
der Betreuten erhalten. Der neue Betreuer nahm sie auf Rückzahlung dieses Betrages
zuzüglich Zinsen gerichtlich in Anspruch. Dagmar Frederic zahlte auf die Klageforderung
5.000 €.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat Dagmar Frederic mit am 19.3.2008 verkündetem
Urteil zur Rückzahlung der restlichen 60.000,00 € verurteilt.
Zur Begründung hat es ausgeführt, Dagmar Frederic müsse diesen Betrag zurückzahlen,
weil sie ihn treuhänderisch für die Betreute verwahrt und der neue Betreuer
das Treuhandverhältnis gekündigt habe. Die Sängerin müsse auf diesen Betrag die
üblichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
zahlen. Soweit der neue Betreuer höhere Zinsen wegen der Veruntreuung des Geldbetrages
geltend gemacht hat, hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Nach
Beweiserhebung ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass sich das Geld
weiterhin unangetastet bei der Sängerin befinde.
Gegen dieses Urteil hat die Sängerin Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht
eingelegt. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat sie mit Beschluss
vom 18.7.2008 darauf hingewiesen, dass er beabsichtige, ihre Berufung
durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Dagmar Frederic hat daraufhin die
Berufung mit Schriftsatz vom 13.8.2008 zurückgenommen.
Brandenburg, den 11. September 2008
(Aktenzeichen: 11 U 37/08 - Landgericht Frankfurt (Oder) 14 O 352/07)
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