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Pressemitteilung Nr. 11.09.2008 vom 11. September 2008


Dagmar Frederic nimmt Berufung gegen Verurteilung zur Zahlung von 60.000 € zurück

Die Sängerin Dagmar Frederic war Bevollmächtigte und später Betreuerin für die Witwe Brunhilde W. und hatte im Jahre 2004 einen Betrag in Höhe von 65.000 € von der Betreuten erhalten. Der neue Betreuer nahm sie auf Rückzahlung dieses Betrages zuzüglich Zinsen gerichtlich in Anspruch. Dagmar Frederic zahlte auf die Klageforderung 5.000 €.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat Dagmar Frederic mit am 19.3.2008 verkündetem Urteil zur Rückzahlung der restlichen 60.000,00 € verurteilt.

Zur Begründung hat es ausgeführt, Dagmar Frederic müsse diesen Betrag zurückzahlen, weil sie ihn treuhänderisch für die Betreute verwahrt und der neue Betreuer das Treuhandverhältnis gekündigt habe. Die Sängerin müsse auf diesen Betrag die üblichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zahlen. Soweit der neue Betreuer höhere Zinsen wegen der Veruntreuung des Geldbetrages geltend gemacht hat, hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Nach Beweiserhebung ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass sich das Geld weiterhin unangetastet bei der Sängerin befinde.

Gegen dieses Urteil hat die Sängerin Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat sie mit Beschluss vom 18.7.2008 darauf hingewiesen, dass er beabsichtige, ihre Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Dagmar Frederic hat daraufhin die Berufung mit Schriftsatz vom 13.8.2008 zurückgenommen.

Brandenburg, den 11. September 2008

(Aktenzeichen: 11 U 37/08 - Landgericht Frankfurt (Oder) 14 O 352/07)


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