Auf dem Gebiet der brandenburgischen Gemeinde Jamlitz befand sich von 1943 bis 1945
das Außenlager Lieberose des KZ Sachenhausen. Bei diesem Lager handelte es sich um
das größte Außenlager im Bundesland Brandenburg. Dort wurden zur NS-Zeit vorwiegend
ungarische Juden gefangen gehalten.
Nach einem Gutachten vom 17.3.2006, das der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Prof. Dr. Morsch erstellt hat, sind aufgrund eines Befehls zur Evakuierung und
zur Ermordung nicht marschfähiger Gefangener vom 31.1.1945 in zwei Mordaktionen mehr
als 1.300 Menschen getötet worden. Die sterblichen Überreste eines Teils der Opfer wurden
im Jahre 1959 und 1971 in einer Kiesgrube gefunden. Das Grab der übrigen 700 Opfern ist
bisher nicht gefunden worden. Nach Auffassung von Prof. Dr. Morsch befindet sich dieses
Grab mit hoher Wahrscheinlich auf einem Grundstück in Jamlitz, das sich in Privateigentum
befindet und auf dem nach dem Krieg ein Einfamilienhaus errichtet worden ist.
Das Amt Lieberose/Oberspreewald forderte den Eigentümer dieses Grundstücks mehrfach
auf, seine Einwilligung zum Betreten und zur Durchsuchung seines Grundstücks zu erteilen.
Dies lehnte der Eigentümer ab.
Das Amt Lieberose/Oberspreewald beantragte deshalb am 12.4.2007 beim Amtsgericht Guben
den Erlass einer Durchsuchungsanordnung. Dieser Antrag blieb erfolglos. Das Landgericht
Cottbus wies die dagegen eingelegte Beschwerde des Amtes mit Beschluss vom
6.5.2008 zurück. Zur Begründung führte es aus, ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung könne nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erfolgen. Es
gebe zwar eine Ermächtigung für die Erzwingung eines Zugangs zu Grundstücken, auf denen
bereits ein Grab von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft festgestellt worden sei. Es
gebe jedoch kein Gesetz, das Zwangsmaßnahmen gegen Eigentümer von Grundstücken
erlaube, auf denen lediglich ein solches Grab vermutet werde.
Gegen diese Entscheidung hat das Amt Lieberose/Oberspreewald weitere Beschwerde zum
Oberlandesgericht eingelegt. Die Vermittlungsbemühungen des Vorsitzenden des 11. Zivilsenates
Hermann-Josef Goebel haben dazu geführt, dass am heutigen Tag ein nichtöffentlicher
Termin zur Verhandlung unter Anwesenheit beider Seiten zustande kam. Unter Vermittlung
des Gerichts gelang es, zu einer Einigung zu kommen, die den Weg zu Suchgrabungen
freimacht. Über die Einzelheiten der Einigung haben der Grundstückseigentümer und das
Amt Stillschweigen vereinbart. Das Amt hat noch bis zum 30.11.2008 Gelegenheit, von dieser
Vereinbarung Abstand zu nehmen. Die Beteiligten gehen jedoch davon aus, dass die
Formalien, die noch geklärt werden müssen, das Verhandlungsergebnis nicht in Gefahr
bringen.
Brandenburg, den 17. Oktober 2008 (11 Wx 34/08)
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