Nachdem der Landtag des Landes Brandenburg am 20.5.2005 beschlossen hatte,
ein neues Landtagsgebäude für Brandenburg-Berlin am Standort Alter Markt in der
Mitte der Landeshauptstadt Potsdam zu bauen, schrieb das Land Brandenburg am
7.7.2006 den Neubau im sogenannten wettbewerblichen Dialog im Rahmen einer
Öffentlich-Privaten Partnerschaft europaweit aus. Dabei handelt es sich um ein neuartiges
Vergabeverfahren europarechtlichen Ursprungs, das speziell für Großprojekte
entwickelt worden war, um öffentlichen Auftraggebern größere Flexibilität bei
komplexen Vorhaben zu gewähren.
Nach einem Teilnahmewettbewerb wurden im Februar 2007 sechs Bewerber ausgewählt,
mit denen das Land Brandenburg in den wettbewerblichen Dialog eintreten
wollte. Diese Bewerber reichten im September 2007 Lösungsvorschläge ein. Ende
November 2007 informierte das Land die Öffentlichkeit darüber, dass es von der
Hasso-Plattner-Förderstiftung eine Spende in Höhe von 20 Mio. Euro erhalten habe
und dass das Land diese Spende im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens zur
größtmöglichen Wiederannäherung des Landtagsgebäudes an die äußere historische
Fassade des Potsdamer Stadtschlosses einsetzen werde.
Im Mai 2008 wurden die Bewerber aufgefordert, ihre Lösungsvorschläge zu überarbeiten
und dabei die durch die Spende bedingten Vorgaben für die zu rekonstruierenden
Fassaden einzuhalten. Einer der Bewerber hat am 8. Juli 2008 einen Nachprüfungsantrag
bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg gestellt und dabei
u. a. geltend gemacht, das Land habe im laufenden Vergabeverfahren keine neuen
Vorgaben machen dürfen, es habe vielmehr die Ausschreibung aufheben und das
Projekt erneut europaweit ausschreiben müssen. Nachdem die Vergabekammer den
Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 22.8.2008 zurückgewiesen hat, hat der Bewerber
am 5.9.2008 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht
eingelegt.
Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht musste vorab darüber
entscheiden, ob die übrigen Bewerber am Vergabenachprüfungsverfahren beteiligt
werden müssen. Er hat dem Beschwerdeführer am 5.11.2008 mitgeteilt, dass er eine
Beiladung der übrigen Bewerber nicht für erforderlich hält und damit zu erkennen
gegeben, dass die sofortige Beschwerde keinen Erfolg haben werde. Der Bewerber
hat am 17.11.2008, einen Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung, seine
sofortige Beschwerde zurückgenommen.
Brandenburg, den 17. November 2008 (Verg W 14/08)
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