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Pressemitteilung Nr. 17.11.2008 vom 17. November 2008


Rücknahme der Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend den Landtagsneubau in Potsdam

Nachdem der Landtag des Landes Brandenburg am 20.5.2005 beschlossen hatte, ein neues Landtagsgebäude für Brandenburg-Berlin am Standort Alter Markt in der Mitte der Landeshauptstadt Potsdam zu bauen, schrieb das Land Brandenburg am 7.7.2006 den Neubau im sogenannten wettbewerblichen Dialog im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft europaweit aus. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Vergabeverfahren europarechtlichen Ursprungs, das speziell für Großprojekte entwickelt worden war, um öffentlichen Auftraggebern größere Flexibilität bei komplexen Vorhaben zu gewähren.

Nach einem Teilnahmewettbewerb wurden im Februar 2007 sechs Bewerber ausgewählt, mit denen das Land Brandenburg in den wettbewerblichen Dialog eintreten wollte. Diese Bewerber reichten im September 2007 Lösungsvorschläge ein. Ende November 2007 informierte das Land die Öffentlichkeit darüber, dass es von der Hasso-Plattner-Förderstiftung eine Spende in Höhe von 20 Mio. Euro erhalten habe und dass das Land diese Spende im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens zur größtmöglichen Wiederannäherung des Landtagsgebäudes an die äußere historische Fassade des Potsdamer Stadtschlosses einsetzen werde.

Im Mai 2008 wurden die Bewerber aufgefordert, ihre Lösungsvorschläge zu überarbeiten und dabei die durch die Spende bedingten Vorgaben für die zu rekonstruierenden Fassaden einzuhalten. Einer der Bewerber hat am 8. Juli 2008 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg gestellt und dabei u. a. geltend gemacht, das Land habe im laufenden Vergabeverfahren keine neuen Vorgaben machen dürfen, es habe vielmehr die Ausschreibung aufheben und das Projekt erneut europaweit ausschreiben müssen. Nachdem die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 22.8.2008 zurückgewiesen hat, hat der Bewerber am 5.9.2008 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt.

Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht musste vorab darüber entscheiden, ob die übrigen Bewerber am Vergabenachprüfungsverfahren beteiligt werden müssen. Er hat dem Beschwerdeführer am 5.11.2008 mitgeteilt, dass er eine Beiladung der übrigen Bewerber nicht für erforderlich hält und damit zu erkennen gegeben, dass die sofortige Beschwerde keinen Erfolg haben werde. Der Bewerber hat am 17.11.2008, einen Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung, seine sofortige Beschwerde zurückgenommen.

Brandenburg, den 17. November 2008 (Verg W 14/08)


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