- Beschluss vom 30.10.08 IV R 59/05 -
- Beschluss vom 30.10.08 IV R 4/06 -
Mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2008 IV R 59/05 und IV R 4/06 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht vom 19. April 2007 (Pressemitteilung 62/2007) zurückgezogen. In beiden Fällen hatten die Finanzämter zwischenzeitlich den Klagen stattgegeben und damit in der Sache den Bedenken des BFH gegen die rückwirkende Gesetzesänderung Rechnung getragen.
Aus der durch das Jahressteuergesetz 2007 eingeführten Regelung können sich Nachteile bei der gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft ergeben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Die jetzt geltende Regelung war auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft gesetzt worden, in der noch eine günstigere Rechtsprechung des BFH gegolten hatte. Die nachteilige Rückwirkung hatte der BFH als verfassungswidrig beurteilt.
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