Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss ("6er-Ausschuss")
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat
zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde
der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die
Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik
vertretenen Beschwerdeführer ("Massenverfassungsbeschwerde"). Dem
Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im
Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.
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