Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage von zwei Grundstückseigentümern gegen den südlich von Löbau gelegenen Bauabschnitt 3.1 des geplanten Neubaus der B 178n abgewiesen. Mit dem Vorhaben soll eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung zwischen dem Dreiländereck bei Zittau und der Bundesautobahn A 4 geschaffen werden.
Die Einwände der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, für dessen Ausführung Teile ihrer Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden sollen, hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Der von den Klägern bezweifelte Bedarf für den Neubau stehe aufgrund der Aufnahme des Vorhabens in den vom Gesetzgeber aufgestellten und 2004 letztmals fortgeschriebenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen fest. Die von den Klägern bevorzugte Ausbauvariante der bestehenden B 178 habe sich angesichts der dabei auftretenden Nachteile nicht aufgedrängt. Mit ihren naturschutzrechtlichen Einwänden gegen das Neubauvorhaben seien die Kläger ausgeschlossen. Denn sie hätten im Anhörungsverfahren nicht hinreichend konkretisiert, welche Beeinträchtigungen sie durch das Vorhaben für die Natur befürchteten.
BVerwG 9 A 27.06 - Urteil vom 30. Januar 2008
weitere Pressemitteilungen
|