In einem Klageverfahren wandten sich drei Einwohner von Ilberstedt gegen die Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße B 6n im Abschnitt westlich von Güsten bis zur Kreuzung mit der Landesstraße L 71 nördlich von Ilberstedt. Sie machten geltend, insbesondere wegen der für ihre Grundstücke zu befürchtenden Lärmimmissionen müsse die Trasse weiter nach Norden verlegt werden. Das Bundesverwaltungsgericht, das für die Klage in erster und letzter Instanz zuständig ist, hat die Klage abgewiesen. Die geplante Trassenführung, bei der sich die Planfeststellungsbehörde auch mit einer nahe der Ortslage Rathmannsdorf verlaufenden nördlicheren Variante auseinandergesetzt habe, verletze keine Rechte der Kläger. Die weiter östlich vorgesehene Querung der Bahnstrecke Güsten - Bernburg und der Anschluss der B 6n an die Bundesautobahn A 14 in der Anschlussstelle Bernburg sind Gegenstand eines weiteren Planfeststellungsbeschlusses (Abschnitt 13.3), über dessen Rechtmäßigkeit das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat.
BVerwG 9 A 62.07 - Urteil vom 12. März 2008
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