Pressemitteilungen 2008

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Pressemitteilung Nr. 20/2008 vom 25. März 2008


Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 18. März 2008 den Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen die Neubautrasse der Bundesautobahn A 4 bei Jena abgelehnt. Mit dem Vorhaben soll die A 4 zwischen den Anschlussstellen Jena-Göschwitz und Magdala nach Norden verlegt und auf sechs Fahrstreifen verbreitert werden. Zur Schonung dort nach Europarecht ausgewiesener besonderer Schutzgebiete soll die neue Trasse durch einen 3,1 km langen Tunnel ("Jagdbergtunnel") führen.

Das Vorhaben greife nicht in das nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ein. Planungen der Gemeinde, die durch das Vorhaben behindert würden, seien nicht dargelegt. Ihre bestehende Infrastruktur werde nicht nachhaltig beeinträchtigt. Belange des Natur- oder Umweltschutzes könne die Gemeinde nicht geltend machen, weil diese Rechtsgüter nicht von ihrem Selbstverwaltungsrecht umfasst seien. Auch in die Finanzhoheit der Gemeinde werde nicht eingegriffen. Unzulässige Immissionen von Lärm und Luftschadstoffen auf den gemeindlichen Kindergarten und ein gemeindeeigenes Wohnhaus seien nicht zu erwarten. Die in Anspruch genommenen Grundstücksflächen im Gemeindeeigentum lägen außerhalb des Siedlungsbereichs und würden zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben nicht benötigt. Bei dieser Sachlage habe die von der Gemeinde gegen das Vorhaben erhobene Klage keine Aussicht auf Erfolg und gehe das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses dem Interesse der Gemeinde an einer vorläufigen Aussetzung der Vollziehung vor.

BVerwG 9 VR 5.07 - Beschluss vom 18. März 2008


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