Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über vier Klagen gegen den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Bau der Bundesstraße B 6n im Planungsabschnitt 13.3 nördlich der Orte Ilberstedt und Bernburg einschließlich eines Ausbaus der Anschlussstelle Bernburg der A 14 verhandelt.
Der Kläger im Verfahren 9 A 52.07, ein Landwirt, wandte sich gegen die Inanspruchnahme einer Teilfläche seines Grundeigentums für eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme. Die Kläger der Verfahren 9 A 53.07 und 9 A 54.07 hielten die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen für unzureichend und erhoben insoweit verschiedene Einwände zur Berechnung der zu erwartenden Lärmbelastung, zur Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastung sowie zur Trassenwahl. Die klagende Gemeinde im Verfahren 9 A 56.07 rügte eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit im Hinblick auf ein von ihr geplantes Neubaugebiet, das durch das Straßenbauvorhaben einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sein würde.
Der Rechtsstreit konnte im Rahmen eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs einvernehmlich beigelegt werden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ergänzte den Planfeststellungsbeschluss dahin, dass die vorgesehene Lärmschutzwand erhöht und verlängert wurde. Die Inanspruchnahme des Grundstücks des Landwirts wurde aufgehoben. Darauf hin erklärten die Parteien den Rechtsstreit für erledigt.
BVerwG 9 A 52.07, 9 A 53.07, 9 A 54.07, 9 A 56.07 - Vergleich vom 5. November 2008
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