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Pressemitteilung Nr. 05.07.2011 vom 5. Juli 2011


Rund 20.000 ausgesetzte Verfahren müssen von den Familiengerichten in Brandenburg bis 2014 wieder aufgenommen und entschieden werden

Vierter reiner Familiensenatbeim Oberlandesgericht (OLG) eingerichtet



Im Falle einer Scheidung müssen die bei den Amtsgerichten angesiedelten Familiengerichte den sogenannten Versorgungsausgleich durchführen. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Der Versorgungsausgleich wird von den Familiengerichten normalerweise im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt.

Gerade in den neuen Bundesländern kommt es häufig vor, dass die Ehegatten zum einen Ansprüche auf eine Ostrente, zum anderen Ansprüche auf eine Westrente erworben haben. Bis zum Inkrafttreten der Reform zum Versorgungsausgleich zum 1.9.2009 konnte in vielen Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, da eine Verrechnung der Ost- und West-Anwartschaften nicht möglich war. Dies war immer dann der Fall, wenn der eine Ehegatte mehr "Ostrente" und der andere mehr "Westrente" erworben hat. Dies hatte zur Folge, dass in diesen Fällen das Scheidungsverfahren nicht vollständig durchgeführt werden konnte und die Versorgungsausgleichsverfahren ruhten. So mussten aufgrund dieser Gesetzeslage allein im Land Brandenburg die Familiengerichte an den 25 Amtsgerichten seit der Wiedervereinigung rund 20.000 Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt werden.

Seit dem 1.9.2009 steht fest, wie in diesen Fällen zukünftig verfahren wird. Das an diesem Tag in Kraft getretene neue Versorgungsausgleichsgesetz ordnet an, dass die ruhenden Verfahren entweder auf Antrag eines der geschiedenen Ehegatten oder doch jedenfalls von den Gerichten von sich aus innerhalb von fünf Jahren, d. h. bis zum 1.9.2014, wieder aufzunehmen sind und der Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Die Betroffenen erhalten dann, manchmal viele Jahre nach der Scheidung, wieder Post vom Familiengericht.

Die Familiengerichte haben zum Teil aufgrund von Anträgen, zum Teil von sich aus begonnen, diese noch nicht vollständig abgeschlossenen Scheidungsverfahren abzuarbeiten. Dies führt nicht nur zu einer spürbar höheren Belastung der Familiengerichte in erster Instanz. Da das neue Recht Fragen aufwirft, die von den Gerichten unterschiedlich beantwortet werden können, haben die aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren auch zu einer höheren Zahl von Beschwerdeverfahren geführt, die etwa seit dem Begin des Jahres 2010 vermehrt bei den Familiensenaten am Brandenburgischen Oberlandesgericht eingehen.

Die Vielzahl der jetzt zu bearbeitenden Verfahren zwingt die Gerichte dazu, mehr Personal mit der Bearbeitung von Familiensachen zu betrauen. Im Land Brandenburg werden seit mehreren Jahren in der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu denen die Familiengerichte gehören, nur in ganz geringem Umfang neue Richter und Servicekräfte eingestellt. Deshalb müssen Mitarbeiter, die bisher in anderen Rechtsgebieten tätig waren, einspringen. Sie müssen sich dabei erst in das Familienrecht, eine komplizierte Spezialmaterie, einarbeiten.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat zum 1.7.2011 seine Geschäftsverteilung ändern müssen, um der erhöhten Belastung der Familiensenate Rechnung zu tragen. Nunmehr sind vier Senate ausschließlich mit der Entscheidung in Familiensachen befasst.

Brandenburg, den 5. Juli 2011


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