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Pressemitteilung Nr. 25.10.2011 vom 25. Oktober 2011


Internationales Interesse an gerichtsinterner Mediation an Brandenburger Gerichten

Am 21. Oktober 2011 besuchte bereits zum zweiten Mal eine Richterdelegation aus Shanghai das Brandenburgische Oberlandesgericht, um sich über das Pilotprojekt der gerichtsinternen Mediation an Brandenburger Gerichten zu informieren.

Die gerichtsinterne Mediation wird in Brandenburg seit September 2009 am Brandenburgischen Oberlandesgericht angeboten, seit Oktober 2009 auch an den Landgerichten Potsdam und Frankfurt (Oder) und am Amtsgericht Potsdam, seit Januar 2010 an den Amtsgerichten Cottbus und Neuruppin.

Gerichtsinterne Mediation ist eine Konfliktlösungsmaßnahme, wenn die streitenden Parteien bereits die staatlichen Gerichte angerufen haben. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges, nicht öffentliches, alternatives Verfahren. Mediatoren sind Richter, die speziell für Mediationsverfahren aus- und weitergebildet worden sind. Der Richtermediator wird nur dann tätig, wenn der Richter, der für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist, den Fall für eine Mediation geeignet hält und sie der Mediationsabteilung zuleitet.

Für die gerichtsinterne Mediation geeignet sind vor allem Verfahren, bei denen die streitenden Parteien in enger persönlicher Beziehungen zueinander stehen, so etwa in Familiensachen. Die Mediation ist auch für eine Konfliktlösung geeignet, wenn Geschäftspartner miteinander streiten, die dauernd miteinander Geschäfte machen. Ziel der gerichtsinternen Mediation ist es, eine Einigung zu finden, die den Rechtsstreit beendet. Dabei hilft der Richtermediator dabei, dass die Parteien so miteinander ins Gespräch kommen, dass sie eigenverantwortliche eine Lösung finden. Der Richtermediator hat dabei nur moderierende Funktion. Er unterbreitete keine eigenen Lösungsvorschläge und gibt keine rechtliche Einschätzung ab.

Wenn die Mediation nicht zu einem Vergleich führt, den der Richtermediator als gerichtsinternen Vergleich feststellen kann, wird der Rechtsstreit an den zuständigen Richter zurückgegeben, der den Rechtsstreit dann weiter bearbeitet und erforderlichenfalls entscheidet.

Die Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation sind gut. Die Erfolgsquote liegt bei über 60 %.

Brandenburg, den 25. Oktober 2011


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