Am 21. Oktober 2011 besuchte bereits zum zweiten Mal eine Richterdelegation aus
Shanghai das Brandenburgische Oberlandesgericht, um sich über das Pilotprojekt
der gerichtsinternen Mediation an Brandenburger Gerichten zu informieren.
Die gerichtsinterne Mediation wird in Brandenburg seit September 2009 am Brandenburgischen
Oberlandesgericht angeboten, seit Oktober 2009 auch an den Landgerichten
Potsdam und Frankfurt (Oder) und am Amtsgericht Potsdam, seit Januar
2010 an den Amtsgerichten Cottbus und Neuruppin.
Gerichtsinterne Mediation ist eine Konfliktlösungsmaßnahme, wenn die streitenden
Parteien bereits die staatlichen Gerichte angerufen haben. Es handelt sich dabei um
ein freiwilliges, nicht öffentliches, alternatives Verfahren. Mediatoren sind Richter, die
speziell für Mediationsverfahren aus- und weitergebildet worden sind. Der Richtermediator
wird nur dann tätig, wenn der Richter, der für die Entscheidung des Rechtsstreits
zuständig ist, den Fall für eine Mediation geeignet hält und sie der Mediationsabteilung
zuleitet.
Für die gerichtsinterne Mediation geeignet sind vor allem Verfahren, bei denen die
streitenden Parteien in enger persönlicher Beziehungen zueinander stehen, so etwa
in Familiensachen. Die Mediation ist auch für eine Konfliktlösung geeignet, wenn
Geschäftspartner miteinander streiten, die dauernd miteinander Geschäfte machen.
Ziel der gerichtsinternen Mediation ist es, eine Einigung zu finden, die den Rechtsstreit
beendet. Dabei hilft der Richtermediator dabei, dass die Parteien so miteinander
ins Gespräch kommen, dass sie eigenverantwortliche eine Lösung finden. Der
Richtermediator hat dabei nur moderierende Funktion. Er unterbreitete keine eigenen
Lösungsvorschläge und gibt keine rechtliche Einschätzung ab.
Wenn die Mediation nicht zu einem Vergleich führt, den der Richtermediator als gerichtsinternen
Vergleich feststellen kann, wird der Rechtsstreit an den zuständigen
Richter zurückgegeben, der den Rechtsstreit dann weiter bearbeitet und erforderlichenfalls
entscheidet.
Die Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation sind gut. Die Erfolgsquote liegt
bei über 60 %.
Brandenburg, den 25. Oktober 2011
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