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Pressemitteilung Nr. 20/2011 vom 23. März 2011


Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage von zwei Grundstückseigentümern gegen den südlich von Löbau gelegenen Bauabschnitt 3.2 des geplanten Neubaus der B 178n abgewiesen. Mit dem Vorhaben soll eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung zwischen dem Dreiländereck bei Zittau und der Bundesautobahn A 4 geschaffen und zugleich die Gemeinde Herrnhut verkehrlich entlastet werden.

Die Einwände der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, für dessen Ausführung Teile ihrer Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden sollen, hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Der von den Klägern bezweifelte Bedarf für den Neubau stehe aufgrund der Aufnahme des Vorhabens in den vom Gesetzgeber aufgestellten und 2004 letztmals fortgeschriebenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen fest. Die von den Klägern bevorzugte Ausbauvariante der bestehenden B 178 habe sich angesichts der dabei auftretenden Nachteile nicht aufgedrängt. Die Behörde habe eine Variante zur Untertunnelung von Herrnhut nicht ernsthaft in Betracht ziehen müssen.

BVerwG 9 A 9.10 - Urteil vom 23. März 2011


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