Die Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ohne Erfolg geblieben.
Das ca. 17 km lange Ausbauvorhaben - Neubau zweier zusätzlicher Gleise und Umbau der zweigleisigen Hauptbahn Nürnberg-Bamberg - verursacht erhebliche, unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften durch Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden müssen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan sieht dementsprechend eine Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, für die Flächen im Umfang von fast 70 ha benötigt werden.
Die Kläger sind Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen in und bei Erlangen, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand allein die Frage, ob die Inanspruchnahme dieser Flächen erforderlich ist oder - wie die Kläger geltend gemacht haben - das Eisenbahn-Bundesamt zur Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellte Flächen oder Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand hätte zugreifen müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat methodische und sonstige inhaltliche Mängel bei der Festsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht feststellen können. Der dem Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Prüfung alternativer Flächen anhaftende Begründungsmangel hat die Sachentscheidung der Behörde - wie sich im gerichtlichen Verfahren herausgestellt hat - nicht beeinflusst und konnte der Klage daher nicht zum Erfolg verhelfen.
BVerwG 7 A 3.10 - Urteil vom 24. März 2011
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